Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

Energieberatung
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Die Gruppe der Preisträger posiert mit ihren symbolischen Geldschecks.

Die vier Preisträger 2019 stehen fest
Das Engagement im Klimaschutz in Heidelberg ist kreativ und vielfältig: Das beweisen die vier Projekte, die Geld aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Heidelberg erhalten haben. mehr dazu

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Astrid Damer
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Klimaschutzfonds für Klimaschutz-Projekte

Zuschüsse bis zum 15. April beantragen

Die Stadt Heidelberg fördert Projektideen zum Klimaschutz und würdigt damit das ökologische Engagement von Heidelberger Vereinen, Institutionen und Firmen. Anmeldeschluss für Anträge beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie ist der 15. April. Die Projekte dürfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen sein. Derzeit steht im Klimaschutzfonds ein Betrag von 5.000 Euro zur Verfügung, der an mehrere Antragsstellende ausgeschüttet werden kann.

Der Hintergrund: Nach dem Motto „Global denken – lokal handeln“ fließen zukünftig die Ausgleichszahlungen für Dienstflüge der Stadtverwaltung in den Klimaschutzfonds, aus dem lokale Heidelberger Klimaschutzprojekte unterstützt werden. Denn mit dem Programm Masterplan 100% Klimaschutz will die Stadt bis 2050 die CO2-Emissionen um 95 Prozent reduzieren und den Energiebedarf der Kommune um die Hälfte senken. Dies will die Stadt gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie zentralen Akteuren der Stadt erreichen.

Klimaschutzfonds – die Details:

Was wird bezuschusst?

Projekte, Veranstaltungen oder Investitionen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diese Aktionen sollen eine CO2-Einsparung, die rationelle Energieverwendung und/oder die Nutzung erneuerbarer Energien zum Ziel haben.

Wer kann den Zuschuss erhalten?


Einen Zuschuss können alle Vereine, Institutionen und Firmen in Heidelberg erhalten.

Kriterien

Neben dem Innovationsgrad sind die absolute CO2-Minderung, die Energie-Effizienz sowie die mögliche Multiplikatorenwirkung Kriterien, die bei der Entscheidung über die Bezuschussung herangezogen werden. 

Nicht bezuschusst werden

Wie wird bezuschusst?

Die Antragsstellenden können bis 15. April Projekte, Veranstaltungen oder Investitionen beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg anmelden. Die Projekte dürfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen sein. Der Antrag soll das geplante Vorhaben beschreiben und Angaben zu den Kosten und zur angestrebten CO2-Einsparung enthalten. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Was sind die Ziele des Projekts?
  • Wie ist der Projektzeitplan?
  • Wer wird von dem Projekt profitieren, warum ist das Projekt wichtig?
  • Wie wird der Erfolg des Projektes überprüft und bewertet?
  • Wie ist ein nachhaltiger Projekterfolg sichergestellt?

Das Finanzierungskonzept für das Projekt sollte eine Aufstellung geplanter Kosten, geplante Einnahmen und eine Darstellung der angefragten/zugesagten Fördergelder bei anderen Institutionen enthalten.

Antragsformulare gibt es hier

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