Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Bahnstadt-West
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnen an der Promenade" wurde im Jahr 2009 die Bebauung der Bahnstadt eingeleitet. Seither wurden mehrere Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen Absicherung weiterer Bauabschnitte durchgeführt.
Aufgrund der anhaltend starken Nachfrage wird es nun erforderlich, weiteres Baurecht für den westlichen Bereich der Bahnstadt zu schaffen.
Das städtebauliche Konzept für diese Entwicklung basiert auf der Rahmenplanung Bahnstadt. Im Geltungsbereich sind Flächen für Wohnungsbau und gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Einerseits wird somit mit dem vorliegenden Bebauungsplan "Bahnstadt West" die wohnbauliche Entwicklung am südlichen Rand des Stadtteils an der Kante zum Pfaffengrunder Feld fortgeführt. Die geplante Bebauung soll ihrer besonderen Lage und Funktion als "Stadtkante" gerecht werden.
Andererseits werden mit dem Bebauungsplan "Bahnstadt West" die gewerblichen Entwicklungen zwischen der Eppelheimer Straße und dem Langen Anger sowie am westlichen Stadteingang zur Bahnstadt planungsrechtlich abgesichert.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 8. Oktober 2015 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Bahnstadt - West einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14. Oktober 2015 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Die Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch während einer Informationsveranstaltung
am 16. Februar 2016
um 18.00 Uhr
im Gebäude des Deutschen Roten Kreuzes, Langer Anger 2, 69115 Heidelberg
(Innenhof, rechter Gebäudeflügel, Eingang Schulungsraum)
öffentlich erläutert werden. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sind, ebenfalls zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen sind.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom 28. Januar 2016 bis einschließlich 29. Februar 2016 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.
Anschrift
Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Öffnungszeiten
Montag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Donnerstag | 8 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Planen Sie mit!
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23160 erteilt.
Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Informationsveranstaltung, während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.