Fördermöglichkeiten: Invest BW und Digitalisierungsprämie plus

Invest BW: Größtes Innovations- und Investitionsförderprogramm Baden-Württembergs gestartet

Die Ausbreitung des Corona-Virus seit dem Frühjahr 2020 hat die wirtschaftlichen Herausforderungen im Rahmen des Strukturwandels, Klimaschutzes und der Digitalisierung dramatisch verschärft. Viele Unternehmen mussten ihre bisherigen Investitionen und Innovationsbemühungen reduzieren oder sogar ganz einstellen. ‚Invest BW‘ will Unternehmen unterstützen und Anreize schaffen, verstärkt in Zukunftsfelder zu investieren, Technologien voranzutreiben, neue Wertschöpfung zu generieren und Arbeitsplätze zu sichern. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gewährt einzelnen Betrieben für ihre Investitionen und Forschungsaktivitäten bis zu fünf Millionen Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss aus. Antragsberechtigt sind hierfür Unternehmen aus Baden-Württemberg und bei Verbundvorhaben im Bereich der Innovationsförderung zusätzlich auch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. 

‚Invest BW‘ unterscheidet zwei Förderlinien, nach denen sich Unternehmen entsprechend bewerben können.
Im Bereich Innovationsförderung können Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden sowie Dienstleistungs-, Prozess- und nichttechnische Innovationen. Der Umsetzungszeitraum ist dabei auf 24 Monate begrenzt und wird mit bis zu fünf Millionen Euro bezuschusst.
Im Rahmen der Investitionsförderung hingegen können Unternehmen einen Zuschuss von maximal einer Million Euro erhalten. Förderberechtigt sind hierfür Unternehmen mit Plänen für Erweiterungsinvestitionen, Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen) und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung baden-württembergischer Betriebsstätten.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Förderung selbst wird technologieoffen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung durch das Land gewährt. Alle Anmeldeformalitäten und weitere Informationen finden Sie unter www.invest-bw.de.

Digitalisierungsprämie Plus: Neue Förderkonditionen ab dem 1. Februar 2021

Das Erfolgsmodell ‚Digitalisierungsprämie Plus‘ kann seit dem 1. Februar 2021 mit neuen Förderbedingungen wieder beantragt werden. Nach einer zweiwöchigen Pause in der die Antragskonditionen angepasst wurden, soll die Antragstellung nun für noch mehr Unternehmen in Baden-Württemberg möglich sein. Bisher wurde die Prämie rund 2.500 Mal beantragt. Die neuen Konditionen ermöglichen nun mindestens 6.000 weiteren Unternehmen eine entsprechende Förderung.

Ziel der finanziellen Bezuschussung im Rahmen der Digitalisierungsprämie Plus ist es, kleine und mittelgroße Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten sowie Initiativen zur Verbesserung ihrer unternehmenseigenen IT-Sicherheit zu unterstützen. Durch ein rasches Vorantreiben der Digitalisierung sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie schnell überwunden werden. Besonders gut angenommen werde das Angebot von Unternehmen aus Handwerk und Handel, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, berichtet Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.

Die Digitalisierungsprämie Plus kann als Darlehen oder als Zuschuss beantragt werden. Mit den angepassten Konditionen erhofft man sich insgesamt 8.500 Fördervorhaben anstelle von 6.000 Vorhaben fördern zu können. Die angepassten Förderkonditionen sehen laut Hoffmeister-Kraut einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal aber 6.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro und einen Zuschuss von zwölf Prozent (maximal aber 12.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro vor.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.wirtschaft-digital-bw.de.

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