Corona: Zugang zu städtischen Ämtern und Bürgerämtern nur noch mit 3G-Nachweis

Stadt bittet darum, Angelegenheiten möglichst telefonisch, per E-Mail und digital zu erledigen

Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird ab Mittwoch, 24. November 2021, bundesweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Beschäftigte müssen dann vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Stadt Heidelberg hat entschieden, für Besucherinnen und Besucher von städtischen Gebäuden – wie unter anderem das Rathaus und die Bürgerämter in den Stadtteilen – ebenfalls die 3G-Regelung einzuführen. Sie gilt ab 24. November 2021: Für den Zutritt ist ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung oder ein negativer Text erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden ist. In allen öffentlichen Gebäuden der Stadt muss zudem weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Stadtverwaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin alle Dienstleistungen in vollem Umfang an. Alle Bürgerämter und Dienststellen bleiben regulär geöffnet. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Mitarbeitenden ist es allerdings erforderlich, persönliche Zusammentreffen zu reduzieren und Warteschlangen zu vermeiden. Die Stadt bittet daher Bürgerinnen und Bürger, persönliche Besuche und Vorsprachen auf das Notwendigste zu beschränken und vorab einen Termin mit den Ämtern und Dienststellen zu vereinbaren. Wo immer es möglich ist, sollten Angelegenheiten schriftlich, telefonisch oder auf digitalem Weg erledigt oder besprochen werden und Unterlagen nicht persönlich, sondern per Post oder E-Mail eingereicht werden. Bei allen Bürgerämtern ist auch ein direkter Post-Einwurf möglich.

Ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen kann über Online-Services genutzt werden.

Hier stehen zahlreiche Formulare und Dienste zur Verfügung

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