Corona-Pandemie: Begrenzung privater und öffentlicher Treffen auf maximal zehn Personen

Maskenpflicht weiter im Fußgängerbereich Altstadt, auf Bismarckplatz, Bahnhofsvorplatz und Märkten

Die baden-württembergische Landesregierung hat aufgrund der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen mit dem Coronavirus die 3. Pandemiestufe ausgerufen. Die Corona-Verordnung des Landes wurde an das stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Folgende neuen Vorgaben sind am heutigen Montag, 19. Oktober 2020, in Kraft getreten und damit ab sofort auch in Heidelberg gültig:
 

  • Private Treffen: Es dürfen sich bis auf Weiteres nur noch maximal zehn Personen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Das gilt sowohl für Ansammlungen im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Mehr Personen sind gestattet, wenn alle Teilnehmenden aus höchstens zwei Haushalten kommen.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen sind maximal 100 Personen zugelassen. Verschiedene Ausnahmen sind möglich bei Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte.
  • Maskenpflicht in Schulen und Hochschulen: In den weiterführenden und beruflichen Schulen müssen Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht gilt nun auch auf dem Sitzplatz in Lehrveranstaltungen an Hochschulen.
  • Maskenpflicht im öffentlichen Raum: Die Stadt Heidelberg hat bereits in der vergangenen Woche eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt. Sie gilt unter anderem im Fußgängerbereich der Altstadt, auf dem Bismarckplatz, dem Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) sowie auf Wochenmärkten. Seit dem heutigen Montag schreibt das Land allen Kommunen in Baden-Württemberg vor, entsprechende Bereiche auszuweisen. Die Heidelberger Regelung erfüllt alle Voraussetzungen der Landesvorgaben und hat deshalb weiterhin Bestand.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Pflicht gilt außerdem nicht für Personen, die ein Fahrzeug, Fahrrad oder ähnliches Fortbewegungsmittel fahren und Menschen, die in einem abgegrenzten Bereich Bauarbeiten oder ähnliche Arbeiten durchführen. Ausgenommen sind auch Personen, die innerhalb der Bereiche bestuhlter Außengastronomie sitzen. Der Verzehr von Speisen und Getränken im Gehen ist wegen der Maskenpflicht in den genannten Bereichen dagegen nicht möglich.

Der Volltext der Verfügung der Stadt Heidelberg kann hier eingesehen werden. Die Stadt Heidelberg hat mit diesen Maßnahmen reagiert, nachdem im Stadtgebiet am 14. Oktober 2020 bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz die Vorwarnstufe von mehr als 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde.

Sieben-Tage-Inzidenz auf 48,1 gestiegen

Die Sieben-Tage-Inzidenz für Heidelberg – die Zahl der Erkrankungen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen – ist bis zum heutigen Montag, 19. Oktober 2020, auf 48,1 gestiegen. Die Stadt Heidelberg bereitet sich in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt darauf vor, dass im Laufe dieser Woche die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass bei einer Überschreitung der 50er-Marke weitere Maßnahmen folgen sollen, unter anderem die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe.