Stadt beabsichtigt, erweiterte Außenbewirtschaftung bis März 2021 zu verlängern

Gemeinderat entscheidet über Verlängerung / Heizpilze und -strahler bleiben weiterhin untersagt

Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, dass die Heidelberger Gaststätten ihre erweiterten Flächen für die Außenbewirtschaftung bis zum 31. März 2021 weiter nutzen können. Eine erneute Antragstellung durch die Gastronomen wäre nicht erforderlich. Die Regelung, die auf Initiative von Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner im Rahmen der neuen Angebotskultur der Stadt zustande kam, ist derzeit noch bis Ende dieses Jahres befristet. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft der Gemeinderat im letzten Quartal des laufenden Jahres.

Seit Mai 2020 haben ca. 100 Gastronomen im Rahmen der Wirtschaftsoffensive zur Abmilderung der Corona-Folgen einen Außenbereich einrichten oder erweitern können. Weiter haben Stadt und Gemeinderat im Juni beschlossen, für 2020 keine Gebühren für Tische und Stühle im öffentlichen Raum zu verlangen.

Eine Sondergenehmigung für Heizpilze oder Heizstrahler in den Wintermonaten ist nicht vorgesehen. Sie sind in Heidelberg auch bisher im öffentlichen Raum nicht gestattet. Bürgermeister Wolfgang Erichson sagt dazu: „Wir wollen die Coronavirus-Pandemie wie auch die Klimakrise gleichrangig bei allen wirtschaftsfördernden Maßnahmen in Heidelberg berücksichtigen. Heizpilze sind seit vielen Jahren in Heidelberg im öffentlichen Raum nicht gestattet und sollen trotz Corona keine Renaissance erleben. Deren ökologische Bilanz ist für Heidelberg als Stadt, die sich tatkräftig für den Umwelt- und Klimaschutz engagiert, nicht vertretbar. Es kann nicht sein, dass der Klimaschutz der Verlierer in der Corona-Krise wird.“

Heizpilze: Schadstoffausstoß eines Kleinwagens

Heizpilze gelten als Energiefresser. Nach Berechnungen des städtischen Umweltamts kommt bei sechs Stunden Nutzung ein elektrisches Gerät auf 18 Kilowattstunden, ein gasbetriebenes sogar auf 72 Kilowattstunden pro Tag – etwa so viel, als würden 24 Fernseher rund um die Uhr laufen. Ein gasbetriebener Heizpilz würde zudem täglich etwa 17 Kilogramm CO<sub>2</sub> ausstoßen – mehr als ein Kleinwagen auf 100 Kilometern. Bei den rund 100 Betrieben, die von einer Sonderregelung Gebrauch gemacht haben, kämen dabei in kurzer Zeit mehrere Tonnen CO<sub>2 </sub>zusammen. „Wir wollen auch zukünftig nicht die Straße heizen, sondern die Gastronomen durch andere Maßnahmen tatkräftig unterstützen“, so Bürgermeister Erichson.

Alternativen zum Schutz vor Kälte stellen nicht nur Kissen, Decken und Heißgetränke dar, sondern auch Paravents oder Planen. Diese können Wind und Witterung von Gästen fernhalten. Falls Gastronomen Paravents oder Planen auf den erweiterten Außenbewirtschaftungsflächen nutzen möchten, ist dies im Einzelfall mit dem Bürger- und Ordnungsamt abzustimmen.