Coronavirus-Pandemie: Meldepflicht für Einreisende aus dem Ausland

Kontaktdaten für die Meldung haben sich geändert

Wer aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreist, muss sich wegen der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das gilt auch für Personen, die zunächst aus dem Ausland in ein anderes Bundesland eingereist sind und dann nach Baden-Württemberg weiterreisen. Wer mit dem Ziel Heidelberg einreist, ist verpflichtet, dies zu melden. Hier haben sich nun die Kontakdaten kurzfristig geändert: Betroffene sollen die Meldung nun nicht mehr ans Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg richten, sondern an das Gesundheitsamt Rhein-Neckar (Telefon-Hotline 06221 522-1881 oder E-Mail covidinfo@rhein-neckar-kreis.de).

Telefonisch oder per E-Mail (Betreff „Einreise“) benötigt die Behörde folgende Angaben:

  • Name
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Telefonnummer (Festnetznummer, falls nicht vorhanden, dann Handynummer)
  • Datum der Einreise
  • das Land, aus dem man eingereist ist
  • gegebenenfalls Benennung von Krankheitssymptomen

Falls die Quarantäne nicht an der Wohnanschrift eingehalten wird, sind die Anschrift und der Ort des Aufenthalts und die dortige Telefonnummer anzugeben.

Regelungen für Beschäftigte aus dem Ausland

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Berufspendler oder aus sonstigen triftigen Gründen. Diese sind in der „Coronaverordnung – Einreise“ geregelt. Arbeitgeberinnen und -geber, die Personen aus dem Ausland zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme beschäftigen, müssen dies dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg vor Arbeitsaufnahme per E-Mail an corona.ordnungsamt@heidelberg.de melden.
 
Weitere Informationen gibt es online beim Sozialministerium Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de