Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Heidelberg

Registrierungspflicht bei kurzzeitigen Vermietungen

Seit Inkrafttreten der neuen Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) zum 29. Dezember 2021 gilt im Stadtgebiet Heidelberg eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum für Fremdenbeherbergungszwecke. Die Stadt erhofft sich dadurch verlässliche Informationen über den tatsächlichen Umfang der Kurzzeitvermietungen in Heidelberg zu erhalten.

Vorteile für Vermieter

Die Registrierung bringt durchaus Vorteile für Vermietende. Werden Vermietungsanzeigen ohne die Angabe einer Registrierungsnummer von der Stadt identifiziert, erfolgt ein Anschreiben an das entsprechende Anzeigeportal mit der Aufforderung, die Daten der Vermieter mitzuteilen. Die Stadt leitet in diesen Fällen ein Prüfverfahren gegenüber den Vermietenden ein. Dieser Aufwand würde dann natürlich auch immer wieder genehmigte und zulässige Kurzzeitvermietungen treffen. Solche für alle Beteiligten unnötigen Belastungen können durch die Beantragung und Nutzung der Registrierungsnummer vermieden werden. Da Internetportale wie zum Beispiel Airbnb mittlerweile keine Anzeigen mehr für Heidelberger Angebote ohne Angabe einer Registrierungspflicht annehmen, ist die Angabe der Nummer für diese Gruppe ohnehin unbedingt erforderlich.

Wie kann ich mich registrieren?

Es ist relativ unkompliziert, sich eine Registrierungsnummer zu beschaffen. Über den Link heidelberg.de - Zweckentfremdung gibt es mehr Informationen und kann das ausfüllbare Antragsformular heruntergeladen sowie mit eventuell notwendigen Unterlagen per E-Mail bei der Stadt Heidelberg unter zweckentfremdung@heidelberg.de eingereicht werden. Die Registrierungsnummer wird dann kurzfristig per E-Mail zurückgesandt. 

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