Bundestagswahl 2025
Die Wahlpräsentation im Livestream, erste Ergebnisse und weitere Informationen gibt es ab 18 Uhr auf dieser Seite zur Bundestagswahl 2025.
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Die Wahlpräsentation im Livestream, erste Ergebnisse und weitere Informationen gibt es ab 18 Uhr auf dieser Seite zur Bundestagswahl 2025.
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt.
Gewählt werden die 630 Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages. Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Heidelberg gehört zum Wahlkreis Nummer 274, der folgende Städte und Gemeinden umfasst: Stadt Heidelberg, Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Stadt Eppelheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Stadt Weinheim.
Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) ausgeschlossen ist.
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 274 Heidelberg hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2025 die nachgenannten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen:
Weitere Informationen finden Sie in der Öffentlichen Bekanntmachung.
Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
Außerdem sind auch diejenigen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
Weitere Informationen und die benötigten Anträge finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, anders als bei der Europawahl, auch dann nicht wahlberechtigt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, wird bis spätestens bis 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 3. Februar 2025 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erkundigen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.
Die Frist zur Antragsstellung von Briefwahlunterlagen endete am Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr.
Wer glaubhaft macht, die beantragten und von der Wahldienststelle ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen. Gleiches gilt für verlorene Briefwahlunterlagen.
Die Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt, Kurfürsten-Anlage 43, ist zu diesem Zweck am Tage vor der Wahl von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Personen, die kurzfristig erkranken, können am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr bei der Wahldienststelle Briefwahlunterlagen beantragen. Diese können an eine andere Person nur ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht zur Entgegennahme vorliegt.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Wer für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt wird.
Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 12. Januar 2025 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihres Personalausweises/Reisepasses wählen. Wer anders wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Dieser kann bei den Bürgerämtern ab dem 10. Februar 2025 abgeholt werden. Die Antragsfrist endet am 21. Februar 2025; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können unter anderem mittels QR-Code oder per online-Antrag beantragt werden.
Die Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis endete am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025). Die Frist kann nicht verlängert werden.
Jede Wählerin/ jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird der/die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
An der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können. Folgende Informationen rund um die Wahl sind für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wichtig:
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, gibt es in Heidelberg insgesamt 95 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (in der Liste unten als „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet). Menschen, die in einem der rollstuhlgerechten Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen allerdings vorher einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter www.heidelberg.huerdenlos.de.
Näheres zum Verfahren kann in der Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 nachgelesen werden.
Info-Faltblatt der Kommunalen Behindertenbeauftragten
Um Menschen mit Behinderung eine möglichst reibungslose Wahl zu ermöglichen, hat die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg (KBB) ein Faltblatt zusammengestellt. Es enthält unter anderem Infos für Blinde und Sehbehinderte, Hinweise zu barrierefreien Wahllokalen und zu Infos in einfacher Sprache. Das Faltblatt gibt es hier zum Download und liegt im Büro der Behindertenbeauftragten im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, sowie in der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte aus.
Faltblatt "Hürdenlos zur Wahl - Informationen für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2017" zum Download (2,5 MB)
Die Behindertenbeauftragten des Landes Baden-Württemberg hat barrierefreie Online-Version des Wahlhilfeheftes „Einfach wählen gehen! – Infos in Leichter Sprache“ erstellt. mehr dazu
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, gibt es in Heidelberg insgesamt 91 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 2. Februar 2025 erhalten haben sollten.
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine für die Bundestagswahl 2025 können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den individuellen Öffnungszeiten beantragt und abgeholt werden.
Die Antragsfrist endet am Freitag, 21. Februar 2025; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet.
Der Großteil der Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Selbstverständlich besteht neben der Möglichkeit der Online-Beantragung auch die Möglichkeit die Unterlagen persönlich in jedem Bürgeramt während der individuellen Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und abzuholen oder dort gleich zu wählen.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erfragen.
Die Bundeswahlleiterin stellt zahlreiche Informationen zur anstehenden Bundestagswahl 2025 auf ihrer Seite zur Verfügung. Mehr dazu
Die Ergebnisse der letzten Bundestagwahl 2021 in Heidelberg finden Sie hier