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Briefwahl
Wer möchte, kann Briefwahl beantragen. Das geht online schnell, unkompliziert und rund um die Uhr.
Briefwahl online beantragen
Wann wird gewählt?
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die 598 Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages. Überhangmandate sind möglich. Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Heidelberg gehört zum Wahlkreis Nummer 274, der folgende Städte und Gemeinden umfasst: Stadt Heidelberg, Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Stadt Eppelheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Stadt Weinheim.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht von der Wählbarkeit nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) ausgeschlossen ist.
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 274 Heidelberg hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2025 die nachgenannten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Bewerber: Alexander Föhr
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bewerber: Dr. Tim Tugendhat
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Bewerberin: Dr. Franziska Brantner
- Freie Demokratische Partei (FDP), Bewerber: Tim Nusser
- Alternative für Deutschland (AfD), Bewerber: Dr. Malte Kaufmann
- Die Linke (Die Linke), Bewerberin: Sahra Mirow
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER), Bewerber: Julian Scharbert
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), Bewerberin: Julia Burmeister
- Volt Deutschland (Volt), Bewerber: Maximilian Saßerath
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Bewerber: Bernhard Schweigert
Weitere Informationen finden Sie in der Öffentlichen Bekanntmachung.
Wer ist wahlberechtigt?
Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Außerdem sind auch diejenigen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weitere Informationen und die benötigten Anträge finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, anders als bei der Europawahl, auch dann nicht wahlberechtigt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wann erhalte ich eine Wahlbenachrichtigung?
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen sind, wird bis spätestens bis 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 3. Februar 2025 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen.
Wer bis zu dem vorgenannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, kann sich bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erkundigen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen.
Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, können daraufhin innerhalb der Einsichtsfrist (Montag, 3. Februar 2025 bis Freitag, 7. Februar 2025 während den Öffnungszeiten (Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 17.30 Uhr) bei der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Bitte beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.
Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, hat dafür mehrere Antragsformen zur Verfügung.
- QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag.
Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden. - Online-Antrag – hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
- Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages.
- Persönliche Beantragung und Abholung in einem Bürgeramt der Stadt Heidelberg oder in der Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43 zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten. Hierfür sind kein Termin und keine Antragstellung im Vorfeld notwendig.
- Per E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de oder per Fax 06221 584642220 unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der Adresse und gegebenenfalls der abweichenden Versandanschrift.
- Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag.
Briefwahlunterlagen werden ab Montag, 10. Februar 2025, verschickt
Durch den vorgezogenen Wahltermin der 21. Bundestagswahl sind die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen verkürzt worden. Für den Versand der Briefwahlunterlagen werden gültige Stimmzettel benötigt. Der Kreiswahlausschuss wird am 24. Januar 2025 die eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl zulassen. Erst nach Ende der Widerspruchsfrist können die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden.
Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Auch in den Außenstellen der Bürgerämter können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr während der individuellen Öffnungszeiten, abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 22. Februar 2025 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Gleiches gilt bei verlorenen Briefwahlunterlagen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 23. Februar 2025, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220, per Fax 06221 584642220 oder per Mail wahldienststelle@heidelberg.de.
Was ist bei Umzug zu beachten?
Wer für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt wird.
Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 12. Januar 2025 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder ihres Personalausweises/Reisepasses wählen. Wer anders wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Dieser kann bei den Bürgerämtern ab dem 10. Februar 2025 abgeholt werden. Die Antragsfrist endet am 21. Februar 2025; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können unter anderem mittels QR-Code oder per online-Antrag beantragt werden.
Wie können Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen?
Die Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis endete am 21. Tag vor der Wahl (= 2. Februar 2025). Die Frist kann nicht verlängert werden.
Wie wird gewählt?
Jede Wählerin/ jeder Wähler hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird der/die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Informationen für Menschen mit Behinderungen
An der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können. Folgende Informationen rund um die Wahl sind für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wichtig:
- Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen:
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Allen Empfängern von Blindenhilfe schickt die Stadt Heidelberg die Schablone direkt und kostenfrei zu. - Rollstuhlgerechte Wahllokale:
Der Großteil der Wahllokale ist für behinderte Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Rubrik Wahlgebäude in Heidelberg). Menschen, die in einem barrierefreien Wahlraum wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen zuvor einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit diesem Wahlschein können sie in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Neben der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, haben Sie auch die Möglichkeit in jedem Bürgeramt während der Öffnungszeiten ohne Termin unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder Ihres Ausweises die Unterlagen abzuholen.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erfragen.
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, gibt es in Heidelberg insgesamt 95 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (in der Liste unten als „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet). Menschen, die in einem der rollstuhlgerechten Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen allerdings vorher einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter www.heidelberg.huerdenlos.de.
Näheres zum Verfahren kann in der Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 nachgelesen werden.
Info-Faltblatt der Kommunalen Behindertenbeauftragten
Um Menschen mit Behinderung eine möglichst reibungslose Wahl zu ermöglichen, hat die Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg (KBB) ein Faltblatt zusammengestellt. Es enthält unter anderem Infos für Blinde und Sehbehinderte, Hinweise zu barrierefreien Wahllokalen und zu Infos in einfacher Sprache. Das Faltblatt gibt es hier zum Download und liegt im Büro der Behindertenbeauftragten im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, sowie in der Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte aus.
Faltblatt "Hürdenlos zur Wahl - Informationen für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2017" zum Download (2,5 MB)
Wahlgebäude in Heidelberg
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, gibt es in Heidelberg insgesamt 91 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 2. Februar 2025 erhalten haben sollten.
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine für die Bundestagswahl 2025 können bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den individuellen Öffnungszeiten beantragt und abgeholt werden.
Die Antragsfrist endet am Freitag, 21. Februar 2025; die Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43 hat an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet.
Der Großteil der Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen.
Selbstverständlich besteht neben der Möglichkeit der Online-Beantragung auch die Möglichkeit die Unterlagen persönlich in jedem Bürgeramt während der individuellen Öffnungszeiten unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und abzuholen oder dort gleich zu wählen.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dies unter der Telefonnummer 06221 58 42220 erfragen.
Rollstuhlgerechte Wahlgebäude
Nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude
Auszählorte der Briefwahlbezirke
Informationen der Bundeswahlleiterin
Die Bundeswahlleiterin stellt zahlreiche Informationen zur anstehenden Bundestagswahl 2025 auf ihrer Seite zur Verfügung. Mehr dazu
Geo-Daten zu den Wahlbezirken
Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 in Heidelberg
Die Ergebnisse der letzten Bundestagwahl 2021 in Heidelberg finden Sie hier