Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen, die nicht persönlich in einem Bürgeramt erfolgt, dass die Unterlagen von der Wahldienststelle per Post mit den üblichen Postlaufzeiten versandt werden.
Die Frist zur Antragstellung, online und auf sonstigen der vorgenannten Wege, endete gesetzlich am Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 13. März 2021 von 10 bis 12 Uhr durch das Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 14. März 2021, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220, per Fax 06221 5849150 oder per Mail wahldienststelle@heidelberg.de.