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Nutzungsentgelte für städtische Sporthallen werden angepasst

Neu eingeführte Vergaberichtlinien gelten ab 1. Juli

Die Nutzungsentgelte für städtische Sport- und Mehrzweckhallen werden zum 1. Januar 2026 moderat erhöht. Zudem werden Vergaberichtlinien für die Nutzung neu eingeführt und gelten ab dem 1. Juli 2025. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. April 2025 einstimmig beschlossen. Die letzte Festsetzung der Nutzungsentgelte erfolgte im Jahr 2005. Seitdem sind die Betriebs- und Instandhaltungskosten erheblich gestiegen. Um die Qualität der Sportstätten weiterhin zu gewährleisten, war eine Anpassung notwendig und gestaltet sich wie folgt: Für den Erwachsenensport wird die Gebühr von bisher 3 Euro auf 4,50 Euro pro Stunde und Hallenteil/Gymnastikraum erhöht. Diese gilt künftig einheitlich – also auch für Nutzungen vor 20 Uhr sowie an Wochenenden, für die bislang geringere Gebühren erhoben wurden oder keine Entgelte anfielen.

Der Kinder- und Jugendsport bleibt weiterhin kostenfrei und der Seniorensport wird im Rahmen der Rückerstattung gefördert. Zukünftig wird auch der Behinderten- und Inklusionssport im Rahmen der Rückerstattung bezuschusst. Die Nutzungsentgelte für andere Nutzerinnen und Nutzer sowie für die Nutzung der städtischen Freisportanlagen und die hausmeisterliche Betreuung werden ebenfalls angepasst. Die jährlichen Einnahmen aus den Hallennutzungsentgelten betragen derzeit etwa 102.000 Euro, von denen die Hälfte an die Vereine für die Jugend- und Seniorenarbeit zurückfließt. Die angepassten Nutzungsentgelte gelten ab dem 1. Januar 2026.

Vergaberichtlinien neu eingeführt – bislang nicht nötig

Die neuen Richtlinien zur Vergabe der städtischen Sportstätten legen klare Vergabekriterien fest und priorisieren Anfragen von Heidelberger Schulen, Sportvereinen und anderen Institutionen. Sie orientieren sich an den Prinzipien des Gleichheitsgebots, des Diskriminierungsverbots und der Transparenz. Die Trainingszeiten in den städtischen Hallen werden grundsätzlich auf Dauer und gegen Entgelt überlassen. Wochenendbelegungen werden in Abstimmung mit allen nutzenden Vereinen festgesetzt. Bei freiwerdenden Zeiten wird nach festgelegten Kriterien entschieden, wobei Schulsport, Privatschulen und Kindergärten Vorrang haben.

Innerhalb der Nutzergruppen erfolgt die Vergabe nach weiteren Kriterien wie der Teilnahme an Ligaspielen oder Wettkämpfen, bestehende Belegungsrechte und die Mindestgruppengröße von acht Personen pro Hallendrittel. Nutzergruppen aus dem jeweiligen Stadtteil haben Vorrang. Die neuen Richtlinien sollen sicherstellen, dass die Vergabe von Trainingszeiten fair und transparent erfolgt und die sportliche Infrastruktur optimal genutzt wird. Bisher waren die Richtlinien nicht nötig, da die Vergabe von Trainingszeiten bisher fast immer reibungslos abgewickelt werden konnte.

(Erstellt am 10. April 2025)
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