Neue Gebühren für Anbieter von E-Tretrollern, Mieträdern und Carsharing-Stellplätzen
Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. April 2025 mit großer Mehrheit eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen. Ab Mai 2025 gelten neue Gebühren für die gewerbliche Nutzung öffentlicher Flächen: Anbieter von E-Tretrollern zahlen künftig 72 Euro pro Fahrzeug und Jahr, Vermieter von Fahrrädern 48 Euro. Für Carsharing-Stellplätze wird eine Gebühr von 40 Euro pro Stellplatz und Jahr erhoben. Ziel der neuen Regelung ist es, die Nutzung des öffentlichen Raums durch Mobilitätsdienste zu ordnen und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten.
Klare Regeln für Mobilitätsanbieter und den öffentlichen Raum
Die neuen Gebühren orientieren sich zum einen an den Auswirkungen der Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Fläche. Dabei spielen Faktoren wie Häufigkeit, Dauer und Verkehrsbeeinträchtigung sowie die Größe der genutzten Fläche eine Rolle. Besonders berücksichtigt wird auch, wie sehr Fuß- und Radwege eingeschränkt werden. Daher sind die Gebühren für Carsharing-Stellplätze trotz ihrer Größe niedriger.
Zum anderen werden die Gebühren nach dem wirtschaftlichen Interesse der jeweiligen Vermieter bemessen. Die Einnahmen für die Stadt werden auf rund 85.000 Euro jährlich aus E-Tretrollern, 20.000 Euro aus Fahrrädern und 2.500 Euro aus Carsharing-Stellplätzen geschätzt.
Hintergrund: Nachhaltige Mobilität im Fokus
Die Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des im November 2024 beschlossenen E-Tretroller-Konzepts der Stadt Heidelberg. Dieses zielt darauf ab, ein geordnetes Angebot an Mobilitätsdiensten zu schaffen und Konflikte im öffentlichen Raum zu minimieren. Generell gilt, dass Anbieter ihre Preise frei gestalten und Sondernutzungsgebühren an Kunden weitergeben können, sofern keine Gesetze dagegensprechen. Die Stadt Heidelberg hat darauf keinen direkten Einfluss.