Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg erloschen
Auf der Gemarkung der Stadt Heidelberg wurde am 11. Oktober 2023 der Ausbruch der AFB amtlich festgestellt. Die betroffenen Gebiete mussten zum Sperrbezirk erklärt werden, tierseuchenrechtliche Maßnahmen wurden eingeleitet.
Nachdem nun alle erforderlichen Maßnahmen in den betroffenen Sperrbezirken durchgeführt wurden, konnte kein AFB-Erreger mehr nachgewiesen werden. Die Amerikanische Faulbrut gilt daher für die Stadt Heidelberg als erloschen.
Die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Stadt Heidelberg vom 11. Oktober 2023 und 18.10.2023 werden daher mit Ablauf des 14.Mai 2024 aufgehoben. Die Sperrbezirke sowie die angeordneten Maßnahmen entfallen.
Bei Fragen steht die Veterinärabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes unter veterinaeramt@heidelberg.de zur Verfügung.
Anlage: Aufhebung Allgemeinverfügung mit Begründung (69 KB)
Pressemitteilung vom 12. Oktober 2023
Bienenkrankheit: Amerikanische Faulbrut in Kirchheim festgestellt
Imker im Sperrgebiet sollen Bestände melden / Keine Gefahr für den Menschen
Im Stadtkreis Heidelberg wurde am 11. Oktober 2023 ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Die Krankheit befällt ausschließlich Honigbienen, für Menschen besteht keine Gefahr – auch nicht durch den Verzehr von Honig. Um eine mögliche Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wird ein Sperrbezirk rund um den Ausbruch im Stadtteil Kirchheim festgelegt (siehe beigefügte Grafik). Das Bürger- und Ordnungsamt fordert alle Besitzerinnen und Besitzer oder Betreuerinnen und Betreuer von Bienenvölkern, deren Standort im Sperrbezirk liegt, auf, ihre Bienenstände unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und der jeweils aktuellen Standorte unverzüglich bei der Veterinärabteilung, Bergheimer Straße 69, anzuzeigen. Eine Meldung per E-Mail ist möglich an veterinaeramt@heidelberg.de.
Bienenvölker müssen amtstierärztlich untersucht werden
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen amtstierärztlich auf Faulbrut untersucht werden. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Auch dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Bienenhaltende außerhalb des Sperrbezirks, die auffällige Beobachtungen in ihren Bienenständen machen, werden gebeten, sich mit ihrem zuständigen Bienensachverständigen in Verbindung zu setzen.
Faulbrut gefährdet Bienenlarven
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) der Bienen ist eine übertragbare, bakteriell bedingte Tierseuche, die große Schäden an der Bienenbrut verursacht, die Überlebensfähigkeit von Bienenvölkern in einer Region ernsthaft gefährden und dementsprechend auch erhebliche wirtschaftliche Schäden hervorrufen kann. Der Erreger der AFB ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. Die Faulbrutsporen werden hauptsächlich durch räubernde Bienen oder kontaminierte Waben und Bienenwohnungen sowie über Honig und Futter verbreitet. Eine Übertragung kann auch über seit längerer Zeit nicht gebrauchtes Bienenmaterial erfolgen. Im Bienenvolk werden die Sporen durch Körperkontakt und Futteraustausch weiter verteilt. Besonders betroffen sind die Bienenlarven, die die Sporen mit dem Futter aufnehmen.
Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen (1,1 MB)
Ergänzung Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen (971 KB)