Im Bruchhäuser Weg: Stadt führt nach Unfall verkehrsberuhigende Sofortmaßnahmen durch
Die Stadt Heidelberg hat im Bruchhäuser Weg in Kirchheim eine Reihe verkehrsberuhigender Sofortmaßnahmen umgesetzt. Ziel ist es, schnell eine rechtssichere Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen und so die Verkehrssicherheit für alle vor Ort zu erhöhen. Ende August war bei einem Unfall am dortigen Spielplatz ein Kind angefahren und leicht verletzt worden. Anfang September hatte die Stadt bei einem Ortstermin mögliche Sofortmaßnahmen mit den Kirchheimer Kinderbeauftragten erarbeitet.
Maßnahmenpaket für eine rechtssichere Verkehrsberuhigung
Zur sofortigen und rechtssicheren Verkehrsberuhigung hat die Stadt Heidelberg ein Maßnahmenpaket umgesetzt. Folgende Veränderungen wurden vor Ort vorgenommen:
- Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wurden an der Kreuzung Bruchhäuser Weg – Ernst-Rehm-Str und an der Bruchhäuser Straße Poller installiert. So können hier Fahrzeuge zukünftig nicht mehr verbotswidrig abgestellt werden.
- Der Eingang zum Spielplatz wurde durch ein sogenanntes Drängelgitter gesichert. Dadurch können Zufußgehende vom Spielplatz aus nicht mehr mit voller Geschwindigkeit auf die Straße treten.
- In der kreuzenden Ernst-Rehm-Straße wurde ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Dadurch reduziert sich der Kreuzungsverkehr am Spielplatzeingang deutlich,
- Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit von Autofahrenden wurde neue Hinweisschilder „Achtung Kinder“ aufgestellt
- Die südliche Gehwegkante wurde durch eine Markierung und Poller erweitert, um auch hier einen sicheren Übergang zu gewährleisten.
- Zur Verdeutlichung der Geschwindigkeit wurden zusätzliche Tempo-30-Schilder bei der Einfahrt Einfahrt Sandhäußer Str. /Bruchhäuser Weg angebracht.
Hintergrund
Die Einrichtung sogenannter verkehrsberuhigter Bereiche („Spielstraßen“) unterliegt sehr engen rechtlichen Vorgaben. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann eingerichtet werden, wenn die Straße niveaugleich ausgebaut ist, d.h. die eben verläuft. Außerdem muss die Aufenthaltsfunktion in der Straße überwiegen und dem Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle beikommen, es darf sich also zum Beispiel nicht um einen landwirtschaftlich genutzten Weg handeln.