Bundestagswahl: Wahlhilfen für Menschen mit Behinderungen
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Damit auch blinde und sehbehinderte Menschen selbstständig und ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die Kreuze sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit allen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem ist der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Schablone und CD können unter der Telefonnummer 0621/402031 angefordert werden. Um die Schablone besser anlegen zu können, sind alle Stimmzettel mit einer Tasthilfe versehen. Zu diesem Zweck ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten. Nähere Informationen finden sich beim Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein unter www.bbsvvmk.de.
Barrierefreie Wahllokale
Für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätsbeeinträchtigungen sind zahlreiche Heidelberger Wahllokale ohne besondere Erschwernisse zugänglich. Diejenigen, die in einem dieser Wahllokale wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen sich allerdings einen Wahlschein besorgen. Mit dem Wahlschein, der durch Einscannen des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, online unter www.heidelberg.de/wahlen, schriftlich unter anderem per Fax an 06221/584642220, per E-Mail wahldienststelle@heidelberg.de, durch Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder persönlich bei jedem Bürgeramt beantragt werden kann, kann in jedem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises gewählt werden. Eine Übersicht über die barrierefreien Wahllokale finden Sie im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen oder auf heidelberg.huerdenlos.de
Außerdem befindet sich am Wahlsonntag im jeweils ersten Bezirk eines jeden Wahlgebäudes, das für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist, eine Tischkabine, die es ermöglicht, an der Urnenwahl teilzunehmen.