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Sperrzeiten: Stadt Heidelberg legt Rechtsmittel gegen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ein

Die Stadt Heidelberg legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg im Rechtsstreit um die Sperrzeiten in der Heidelberger Kernaltstadt ein. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss des Heidelberger Gemeinderates in seiner Sitzung am Mittwoch, 5. Februar 2025, einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Der VGH hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Stadt Heidelberg wird gegen diese Nichtzulassung der Revision nun Beschwerde einlegen („Nichtzulassungsbeschwerde“).

Die Stadt Heidelberg wird die Zeit bis zu einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde nutzen, um in enger Abstimmung mit Gastronomen und Anwohnenden zeitnahe neue Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation in der Altstadt auszuarbeiten und umzusetzen.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte am 23. Dezember 2024 die Urteilsgründe vorgelegt. Demnach wurde für eine durch den Gemeinderat zu erlassende Rechtsverordnung festgelegt, dass die Sperrzeit in den Nächten zum Samstag und Sonntag sowie zu gesetzlichen Feiertagen spätestens um 1 Uhr zu beginnen habe. Zudem sei „unter der Woche jedenfalls in den Nächten zum Donnerstag und Freitag“ der Beginn der Sperrzeit auf 0 Uhr festzusetzen, so der VGH. Der räumliche Geltungsbereich ist von der Stadt festzulegen.

(Erstellt am 06. Februar 2025)
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