Viergleisiger Ausbau zwischen Wieblingen und Hauptbahnhof: Verfahren geht in nächste Runde
Offenlage der Pläne durch Eisenbahn-Bundesamt und Möglichkeit zur Stellungnahme
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB InfraGO AG (Vorhabenträgerin) das Anhörungsverfahren für den viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Mannheim – Heidelberg durch. Auf dieser Grundlage wird anschließend über das Vorhaben in einem Planfeststellungsbeschluss entschieden. Das geplante Bauvorhaben zwischen Heidelberg und Mannheim dient der Beseitigung eines bestehenden Engpasses und der Erhöhung der Streckenkapazität. Das Projekt selbst wurde bereits im Jahr 2009 von Bund, Land Baden-Württemberg und DB InfraGO gestartet. Dieser Knotenbereich ist das „Herzstück“ des Gesamtnetzes der Region Rhein-Neckar, dessen Leistungsfähigkeit Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Fernverkehrs- und Nahverkehrskonzeptes (zusätzliche Direktverbindungen, nachfragegerechte Zusatzkapazitäten und dauerhaft hohe Pünktlichkeit) im Zusammenhang mit der in allen Prognosen (unter anderem Bundesverkehrswegeplan) steigenden Belastung durch den Fern- und Güterverkehr ist. Das Vorhaben steht auch als Teil des Projekts „Knoten Mannheim“ im Bundesverkehrswegeplan 2030.
Dazu wird der Streckenabschnitt zwischen Heidelberg-Wieblingen und Heidelberg-Hauptbahnhof von zwei auf vier Gleise ausgebaut. Am Haltepunkt Heidelberg-Pfaffengrund/ Wieblingen ist laut Vorhabenträgerin ein neuer Bahnsteig geplant und im Bereich Edingen-Neckarhausen soll ein zweites Kreuzungsbauwerk das Gleis aus Darmstadt kommend kreuzungsfrei nach Heidelberg anbinden. Zudem sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, des Lärmschutzes und der Verkehrsinfrastruktur vorgesehen. Die Stadt Heidelberg und ihre Fachbehörden werden in dem Verfahren als Trägerin öffentlicher Belange, zeitgleich zur Offenlage für die Öffentlichkeit, beteiligt.
Während der Bauzeit, die voraussichtlich 2030 startet und sieben bis acht Jahre dauern soll, wird es laut Vorhabenträgerin zu temporären Verkehrseinschränkungen, Straßensperrungen und Umleitungen kommen. Einzelne Bauphasen werden vollständige Streckensperrungen mit Schienenersatzverkehr erfordern.
Offenlage der Pläne und Einwendungen
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den viergleisigen Streckenausbau zwischen Heidelberg-Wieblingen und Heidelberg-Hauptbahnhof werden die Antragsunterlagen, einschließlich des grundstücksscharfen Trassenverlaufs, auf der Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/bekanntmachungen bereitgestellt. Die Einsichtnahme ist vom 10. Februar bis zum 10. März 2025 möglich. Alle, deren Belange durch das Vorhaben betroffen sind, können bis zum 10. April 2025 schriftlich oder per E-Mail Stellungnahmen und Einwendungen einreichen. Nach Ende dieser Frist werden die eingegangenen Hinweise geprüft und die unterschiedlichen Interessen abgewogen. Auf dieser Basis fasst das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungsbeschluss. Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen tritt eine Veränderungssperre in Kraft, wodurch bauliche Änderungen in den betroffenen Gebieten eingeschränkt werden. Zudem erhält der Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht für die benötigten Flächen.
Die E-Mail-Adresse zur Einreichung von Stellungnahmen und Einwendungen lautet Mannheim-Heidelberg@eba.bund.de. Weitere Informationen sind online unter www.eba.bund.de/bekanntmachungen abrufbar.