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Blockierte Carsharing-Parkplätze: Konsequenzen für Falschparker

Die Stadt Heidelberg setzt im Sinne einer nachhaltigen Mobilität verstärkt auch auf Carsharing-Angebote. Dafür ordnet das Amt für Mobilität öffentliche Carsharing-Parkplätze an, die von den jeweiligen Anbietern eingerichtet werden. Bei Kontrollfahrten fiel auf, dass diese Flächen oft von dort unberechtigt abgestellten Fahrzeugen blockiert werden. Da das vermehrte Falschparken die Attraktivität der Carsharing-Angebote vermindert, setzt die Stadt daher seit einiger Zeit auf konsequentere Maßnahmen, indem sie Falschparkende verwarnt und abschleppt.

Drei Autos stehen vor einem Gebäude.
Stellflächen für Carsharing werden häufig von unberechtigt abgestellten Fahrzeugen blockiert. (Foto: Stadt Heidelberg)

Carsharing-Schild weist auf Parkplätze hin

Carsharing-Parkplätze sind durch das im Jahr 2020 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführte Verkehrszeichen 1010-70 gekennzeichnet. Es berechtigt zum Parken von Kraftfahrzeugen, die per behördlicher Plakette als ein Carsharing-Fahrzeug gekennzeichnet sind. Fahrzeuge ohne Plakette können verwarnt und abgeschleppt werden. Dies gilt auch, wenn noch freie Plätze verfügbar sind. Die Stadt erinnert Parkplatzsuchende daher daran, auf das quadratische Schild auf weißem Grund mit den vier Personen und dem geteilten Auto-Symbol zu achten.

Verkehrszeichen mit einem Auto und mehreren Personen
Dieses Verkehrszeichen weist seit 2020 für Carsharing reservierte Stellflächen aus. (Foto: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Attraktive Carsharing-Angebote im Stadtgebiet

Im Heidelberger Stadtgebiet gibt es derzeit zwei Modelle: Im stationsgebundenen System (bedeutet: Start und Ende an einer der Stationen) stehen aktuell 102 Stationen mit rund 200 Fahrzeugen zur Verfügung. Im stationsungebundenen System sind es aktuell 50 Fahrzeuge. Zur Auswahl stehen kleinere Fahrzeuge, aber auch Transporter (teilweise auch als E-Variante).
 
Mit den Parkplätzen plant die Stadt, das gemeinschaftliche Nutzen der Pkws effizient und nutzerfreundlich zu gestalten und so auch für das Angebot zu werben. Ziele sind unter anderem die Entlastung des öffentlichen Raums durch Parkdruckreduzierung, effizientere Flächennutzung oder die Förderung alternativer Angebote. Die Stadt appelliert deswegen, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die Parkplätze für deren vorgesehenen Zweck freizuhalten.

Hintergrund

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt, dass das Parken auf einem für Carsharing-Fahrzeuge reservierten Parkplatz als Verstoß gegen die StVO angesehen wird, vergleichbar mit dem Parken im absoluten Halteverbot. Das gilt auch, wenn es keine direkte Verkehrsbehinderung verursacht. Weiter unterstreicht das Urteil, dass das Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs gerechtfertigt ist, um den für Carsharing-Fahrzeuge vorgesehenen Parkraum zu schützen, selbst wenn dadurch keine unmittelbare Verkehrsbehinderung entsteht.

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(Erstellt am 07. Januar 2025)
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