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Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit des politischen Ehrenamtes mit Familie und Beruf

Begrenzung der Redezeit im Gemeinderat und in Ausschüssen / Weniger Sitzungen und Vorlagen

Für eine bessere Vereinbarkeit des politischen Ehrenamtes mit Familie und Beruf hat der Heidelberger Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 ein Maßnahmenpaket beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass die Zahl der Gremiensitzungen im Jahr und der Vorlagen reduziert werden sowie die Rededauer in den Ausschüssen und im Gemeinderat künftig jeweils auf drei Minuten begrenzt wird. Im Gemeinderat wird zudem die Zahl der möglichen Redebeiträge – gestaffelt nach Größe der Fraktionen und Gruppierungen – eingeschränkt. Das Ziel ist eine effiziente Gremienkultur und dadurch eine Entlastung sowohl der Stadtverwaltung als insbesondere auch der Stadträtinnen und Stadträte in ihrem ehrenamtlichen Einsatz für die Belange der Stadt Heidelberg und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:

  • Deutliche Reduzierung der Gremiensitzungen: Die Zahl der Ausschusssitzungen wird um insgesamt elf Sitzungen im Jahr verringert, unter anderem durch Reduzierung der Sitzungszahl einzelner Ausschüsse und mittelfristige Auflösung des Konversionsausschusses.
  • Redezeitbegrenzung im Gemeinderat und in Ausschüssen: Die Redezeit je Wortmeldung wird auf drei Minuten begrenzt. Die Einbringung eines Antrages zählt nicht zur Redezeit. Ausnahmen sind möglich: Eine Fraktion oder ein Sechstel der Mitglieder kann zu einem Tagesordnungspunkt einen Antrag auf Aufhebung der Redezeitbegrenzung stellen. Mit einfacher Mehrheit kann diese dann ausgesetzt werden.
  • Begrenzung der Anzahl der Redebeiträge im Gemeinderat: In Sitzungen des Gemeinderates dürfen sich künftig zu jedem Tagesordnungspunkt Einzelstadträte und kleine Gruppierungen einmal zu Wort melden, kleine Fraktionen (drei bis vier Sitze) zweimal, mittelgroße Fraktionen (ab fünf Sitzen) dreimal und große Fraktionen (ab neun Sitzen) viermal. In den vorberatenden Ausschüssen wird die Anzahl der Redebeiträge nicht begrenzt.
  • Festes Sitzungsende: Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates sollen ebenso wie Sitzungen der gemeinderätliche Beiräte (Bezirksbeiräte, Jugendgemeinderat, Migrationsbeirat, Beirat von Menschen mit Behinderungen) künftig um 20 Uhr enden (bisher 21 Uhr). Ausnahme: Sitzungen des Gemeinderates sowie des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (AKUM), des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses (SEBA) und des Haupt- und Finanzausschusses (HAFA) werden um 21 Uhr beendet.
  • Informationen aus der Verwaltung gebündelt: Zukünftig werden Informationen aus der Verwaltung in einem neuen Tagesordnungspunkt „Berichte der Verwaltung“ und „Informationen und Berichte der Gesellschaften“ gesammelt und konzeptionell weiterentwickelt. Sie ersetzen die bisherigen „Informationsvorlagen“ (rund 250 im Jahr), die rund ein Drittel aller Vorlagen ausgemacht haben.
  • 100 Prozent digitale Gremienarbeit: Verwaltungsintern wurde bereits der komplette Abstimmungsprozess für sämtliche Sitzungsunterlagen, die in den gemeinderätlichen Gremien eingehen, digitalisiert. Künftig werden alle Unterlagen rund um die Gremienarbeit ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Der Verzicht auf Papier schützt die Umwelt, fördert die Digitalisierung, spart Kosten und modernisiert die Arbeitsweise der Gremien.

Die dazugehörigen Satzungsänderungen sollen noch 2024 in die gemeinderätlichen Gremien eingebracht werden. Nach Beschluss und Inkrafttreten der neuen Satzungen werden die Maßnahmen umgesetzt.

Eine inflationsbedingte Anpassung der Ehrenamtsentschädigung soll in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/26 diskutiert werden. Dies betrifft neben den Mitgliedern des Gemeinderates auch weitere Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich zum Beispiel in den Bezirksbeiräten, im Jugendgemeinderat, im Beirat für Menschen mit Behinderungen und im Migrationsbeirat engagieren. Die Einbringung des Haushaltsentwurfes durch die Verwaltung ist am 20. Februar 2025 geplant.

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