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Gemeinderat: Stadt korrigiert einzelne Gebührensätze in Abfallwirtschaftssatzung

Die Stadt Heidelberg korrigiert drei Gebührentatbestände in der neugefassten Abfallwirtschaftssatzung. Der Grund dafür ist ein Fehler bei der zugrundeliegenden Maßeinheit für diese drei Gebührentatbestände. Die restlichen Gebührentatbestände sowie die zugrundeliegende Gebührenkalkulation sind korrekt. Für die Korrektur ist eine Änderung der bisherigen Satzung notwendig. Geändert werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 nur folgende Gebührensätze:

  • 240-Liter-Behälter im Teilservice: 12,60 Euro pro Leerung statt bisher pro Jahr
  • 120-Liter-Behälter im Vollservice: 6,70 Euro pro Leerung statt bisher pro Jahr
  • 240-Liter-Behälter im Vollservice: 13,10 Euro pro Leerung statt bisher pro Jahr

Die Jahresabfallgebührenbescheide werden am 9. Februar 2024 verschickt und sind korrekt. Diese Änderungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 1. Februar 2024, mehrheitlich beschlossen.

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