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Neuenheimer Feld: Bebauungsplan für Neubau des DKFZ-Gebäudekomplexes zugestimmt

Im Südosten des Campus „Im Neuenheimer Feld“ plant das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) an der Berliner Straße den Neubau eines Gebäudekomplexes für das Nationale Krebspräventionszentrum, das Schadeberg Center for Digital Oncology and Disruptive Technologies sowie für die biologische Grundlagenforschung. Der Planungsbereich soll zwischen der Berliner Straße im Osten und der Erschließungsstraße „Im Neuenheimer Feld“ im Westen sein. Momentan dient diese Fläche als Parkplatz für die umliegenden Wissenschaftsgebäude der Universität und des DKFZ. Der Gemeinderat hat am 10. November 2022 dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit großer Mehrheit zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Siegerentwurf des Architektenbüros Heinle Wischer schlägt ein „bauliches Netzwerk" vor, in dem die drei Gebäudeteile adresswirkend zusammenarbeiten und gleichzeitig jeweils ihre eigene Identität herausarbeiten – nach innen und außen. Das Gebäude erfüllt städtebauliche Planungen wie: sparsame Verwendung von Bauland, Mobilisierung der Innenentwicklungspotenziale, Ausbau der Standortvorteile als Wissenschaftsstadt, Umwelt-, Stadt- und sozialverträgliche Mobilität sowie dichte Bebauung entlang des schienengebundenen Nahverkehrs. Auch das Ziel einer CO₂-neutralen Stadtentwicklung wird durch extensive Dachbegrünung, Inseln aus Hochbeeten und Photovoltaik-Anlagen erfüllt. Bestandteil des Gebäudekomplexes ist eine neuartige Präventionsambulanz, Angebote für die personalisierte Krebsprävention für Bürgerinnen und Bürger aller Alters- und Bildungsgruppen, ein Ausbildungs- und Informationszentrum, aktive Ernährungsberatung in einer „Lehrküche“, ein Trainings- und Bewegungszentrum mit Sportlaboren und Untersuchungsflächen sowie eine Laborfläche für Grundlagenforschung der Krebsprävention und deren Translation.

Hintergrund

Die betroffene Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neues Universitätsgebiet“, der 1961 rechtskräftig wurde. Im Bebauungsplan ist der Bereich als Grünfläche festgesetzt, somit ist eine Überbauung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht kompatibel. Das DKFZ hat daher als Vorhabenträgerin die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt. Zur Realisierung des Vorhabens soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das erforderliche Planungsrecht geschaffen werden, welches die Festsetzungen des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplanes ersetzen wird. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen.

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