Ziegelhäuser Brücke: Gemeinderat beschließt weitere Sicherungsmaßnahmen
Arbeiten beginnen im September / Eingeschränkte Nutzung für weitere acht Jahre möglich
Die Ziegelhäuser Brücke erhält weitere Sicherungsmaßnahmen. Damit soll die Brücke für weitere acht Jahre eingeschränkt genutzt und die Zeitspanne bis zur Eröffnung des Neubaus abgedeckt werden. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 2. Juni 2022 einstimmig beschlossen. Um die Brücke weiter abzusichern, werden insbesondere auf der Brückenunterseite einige Quer- und Längsträger im Bereich der Brahmsstraße mit einer Spritzbetonschale beidseitig verstärkt. Zur Verstärkung der Querrippen werden einzelne Rippenzwischenräume ausbetoniert. Betonelemente an verschiedenen Teilen der Brücke werden, soweit wie möglich, instandgesetzt. Das Geländer mit integrierten Lichtmasten wird in Teilen erneut und die Wendeltreppe hin zur Ziegelhäuser Brahmsstraße bekommt eine Unterstützungskonstruktion. Als Vorsichtsmaßnahme werden Sicherheitsnetze angebracht, die kleine Betonteile auffangen, die sich bei fortschreitender Nutzungsdauer eventuell lösen könnten. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 1,3 Millionen Euro.
Die Abwicklung erfolgt in drei Bauabschnitten: Während der Arbeiten ist im ersten Bauabschnitt der östliche Gehweg gesperrt. Fußgängerinnen und Fußgänger können die Brücke auf dem Gehweg der anderen Straßenseite passieren. Im Anschluss muss die Brücke für den Durchgangsverkehr für etwa zwei Wochen komplett gesperrt werden, voraussichtlich ab Mitte Oktober 2022. Der Busverkehr wird in dieser Zeit ebenfalls umgeleitet. Abschließend erfolgt eine Sperrung des Gehwegs auf der Westseite. Die Arbeiten beginnen am 5. September 2022 und werden voraussichtlich Mitte November 2022 abgeschlossen.
Europaweite Ausschreibung der Generalplanung kann starten
Einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat auch die europaweite Ausschreibung des Vergabeverfahrens der Generalplanungsleistungen für die neue Brücke sowie die anschließende Beauftragung eines Planungsbüros. Das Kostenvolumen für das Vergabeverfahren sowie die Vorplanung von Abbruch, Neubau und Verkehrsführung umfassen 1,2 Millionen Euro.
Das Vergabeverfahren erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe werden bei einem Teilnahmewettbewerb geeignete Büros ausgewählt. Dazu wurden Ausschluss- und Auswahlkriterien erstellt, auf deren Grundlage eine Wertung der Bewerbungen möglich ist. In der zweiten Stufe werden die bestplatzierten Bewerber zu einer Präsentation eingeladen. Mittels Zuschlagskriterien wird eine Rangfolge der Bewerbungen erstellt und schließlich ein Planungsbüro beauftragt. Die politischen Gremien der Stadt sowie die Öffentlichkeit werden über Zwischenergebnisse informiert und die Gremien erhalten relevante Schritte zur Entscheidung vorgelegt.
Die weiteren Schritte: Vorentwurf für Neubau soll 2023 vorgestellt werden
Das Nahziel ist die Erarbeitung eines Abbruchkonzepts. Der Vorentwurf für den Neubau soll möglichst noch 2023 vorgestellt werden. Im Anschluss wird mit Beendigung der Entwurfsphase voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Dessen Dauer und der Baubeginn können aktuell nicht abgeschätzt werden. Ziel ist es, die Planungen für den Neubau bis spätestens 2028 abzuschließen, damit im Anschluss mit dem Bau begonnen werden kann.
Kontakt bei Fragen
Bei Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Anwohnenden, steht die Stadt als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Diese können sich per E-Mail an tiefbauamt@heidelberg.de wenden.