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Baulandmanagement: Quote zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verdoppelt sich

In Neubauten sind künftig 40 Prozent der Flächen für preisgünstiges Wohnen reserviert

Die Stadt Heidelberg baut das Angebot für bezahlbaren Wohnraum kontinuierlich aus. Ein zentrales Instrument ist das Baulandmanagement. Dieses schreibt eine feste Quote vor, nach der Bauherrn bezahlbaren Wohnraum auf Flächen, auf denen neues Baurecht geschaffen wird, errichten müssen. Die Fortschreibung des Baulandmanagements sowie eine Verdopplung dieser Quote von 20 auf 40 Prozent zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 mit großer Mehrheit beschlossen. Demnach sind künftig 40 Prozent der Flächen in neugebauten Wohngebäuden für preisgünstiges Wohnen vorgesehen. Dazu erhöht sich die Mietpreisbindung von 10 auf 30 Jahre. Über die sogenannte Objektförderung sollen sozial durchmischte Wohnquartiere entstehen.

Bisher betrug der Anteil der preisgebundenen Mietwohnungen 20 Prozent. Nun erhöht die Stadt diese Quote auf 30 Prozent für öffentlich geförderte Mietwohnungen. Außerdem soll künftig auf 10 Prozent der entstehenden Flächen bezahlbares Wohnen für Schwellenhaushalte möglich werden. Darüber hinaus müssen sich Vorhabenträger von Neubauten an den Kosten für die technische und soziale Infrastruktur beteiligen.

30 Prozent öffentlich geförderte Mietwohnungen

Auf 30 Prozent der entstehenden Wohnflächen sind im Projektgebiet Mietwohnungen zu errichten, die die Vorgaben des Landes für öffentlich geförderten Wohnraum erfüllen und ab Erstbezug für 30 Jahre an Haushalte zu vermieten sind, die eine gültige Wohnberechtigungsbescheinigung (WOB) vorlegen können. Die Miete darf während des Bindungszeitraums die ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 33 Prozent nicht überschreiten.

10 Prozent bezahlbare Wohnungen für Schwellenhaushalte

Damit auf 10 Prozent der neu entstehenden Wohnflächen bezahlbares Wohnen für Schwellenhaushalte entstehen kann, zahlt der Vorhabenträger in einen von der Stadt verwalteten Fördertopf ein. Der Betrag liegt derzeit bei 400 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit soll vorrangig Haushalten ermöglicht werden, im Projektgebiet Wohneigentum zur Eigennutzung zu erwerben.

Schwellenhaushalte, die Wohneigentum im Projektgebiet erwerben möchten, können bei der Stadt Heidelberg eine L-Bank-Finanzierung beantragen. Ein möglicher Eigenkapitalzuschuss kann derzeit maximal 400 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche betragen. Die nachhaltigste Lösung für bezahlbares Wohnen für Schwellenhaushalte wird durch den Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum erreicht. Die Förderung von Schwellenhaushalten, insbesondere junge Familien, soll daher vorrangig durch einen Eigenkapitalzuschuss erfolgen.

Berücksichtigung von Baugruppen im neuen Baulandmanagement

Für Vorhabenträger, die ab einer Projektgröße von 8.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche Bau- und Wohngruppen einen Grundstücksanteil übertragen, auf dem 10 Prozent der im Projektgebiet entstehenden Wohnfläche geschaffen werden kann, entfällt die Verpflichtung zur Einzahlung in den Fördertopf zu Gunsten der Schwellenhaushalte. Die Vergabe erfolgt nach den Vergaberichtlinien für städtische Grundstücke, die Auswahl übernimmt eine städtische Vergabekommission

Neuer geförderter Wohnraum ab 2022

Im Zuge der Objektförderung entstehende Wohnungen werden derzeit unter anderem auf den Konversionsflächen im Mark-Twain-Village und den Campbell Barracks gebaut. Auch in der Bahnstadt werden momentan 83 geförderte Wohnungen gebaut, unter anderem am Europaplatz. Weitere werden bei künftigen Bauvorhaben entstehen, unter anderem im Kopernikusquartier zwischen Czernyring und Grüner Meile und auf den Grundstücken zwischen Montpellier- und Czernybrücke.

Kontakt und Beratung

Bei Fragen hilft die Wohnraumförderstelle im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Telefon 06221 58-25720, E-Mail wohnbaufoerderung@heidelberg.de.

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