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Änderung des Bebauungsplans „Nördliches Neckarufer“: Gemeinderat stimmt Entwurf zu

Am nördlichen Neckarufer soll der gültige Bebauungsplan für den Bereich Ziegelhäuser Landstraße 21-23 geändert werden. Ziel ist es, die städtebauliche Struktur im Sinne des bestehenden städtebaulichen Rhythmus der benachbarten Villenbebauung zu sichern und die Qualität des Landschaftsraumes und des Stadtbildes in diesem Bereich zu stärken. Der Gemeinderat hat am 14. Oktober 2021 den Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften einstimmig zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Anlass des Verfahrens ist ein privates Bauvorhaben: Aufgrund von Sanierungsbedarf hat der Eigentümer des Grundstücks Ziegelhäuser Landstraße 21-23 ein Konzept für den Abbruch des Bestands und eine Neubebauung eingereicht. Das Konzept basierte auf den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nördliches Neckarufer – Bereich östlich des Schlangenweges und nördlich der Ziegelhäuser Landstraße“ und beinhaltete zwei kompakte, teilweise dreigeschossige Gebäude mit Flachdach. Aufgrund der herausragenden Lage des Grundstücks wurde das Vorhaben im Heidelberger Gestaltungsbeirat beraten. Dabei wurde deutlich, dass bei einer Neuplanung auf Basis des jetzigen Bebauungsplans der städtebauliche Rhythmus der benachbarten Villenbebauung unterbrochen würde. Ein einzelnes Baufenster im Maßstab der Nachbarvillen, anstelle der festgeschriebenen zwei kleineren Baufenster, würde sich besser in die Umgebung integrieren. Der Neubau soll sich in Lage, Grundfläche, Höhe und Geschossigkeit an der benachbarten Villenbebauung orientieren. Der Bebauungsplan soll deshalb dahingehend angepasst und der betroffene Bereich überplant werden.

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