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Bebauungsplan Altstadt „Villenanlagen oberhalb des Schlosses“ soll aufgestellt werden

Gemeinderat fasst Einleitungsbeschluss

Große Grundstücke mit einer villenartigen Bebauung und erhaltenswerte Grünstrukturen: Das Areal oberhalb des Schlosses prägt in prominenter Lage maßgeblich die Silhouette der Stadt. Um die Charakteristik des Gebiets planungsrechtlich zu sichern und vor ortsbilduntypischen Veränderungen zu schützen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat hat am 14. Oktober 2021 mit großer Mehrheit beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von circa 14,7 Hektar. Bis zur Fertigstellung des Bebauungsplans soll zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen werden. Es ist vorgesehen, für das mehrfach im Gestaltungsbeirat vorgestellte und diskutierte Vorhaben des Schloss-Wolfsbrunnenwegs 16 eine Ausnahme zu erteilen.

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