Wählen schon ab 13 Jahren
Gemeinderat beschließt Neufassung der Jugendgemeinderatssatzung
Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 die Neufassung der Jugendgemeinderatssatzung einstimmig beschlossen. Gravierendste Neuregelung ist die Senkung des Wahlalters: Künftig können Jugendliche bereits mit 13 Jahren den Heidelberger Jugendgemeinderat wählen. Ebenfalls ab 13 können sie künftig für das Gremium kandidieren. Bisher war beides erst mit 14 Jahren möglich. Der Jugendgemeinderat besteht aus 30 stimmberechtigten gewählten jugendlichen Mitgliedern und sechs beratenden Mitgliedern aus der Mitte des Gemeinderates. Die Amtszeit der Jugendgemeinderäte beträgt zwei Jahre. Die nächste Jugendgemeinderatswahl findet im Dezember 2021 statt.