Polizeiverordnung: Neufassung beschlossen
Die Stadt Heidelberg hat eine Neufassung der Allgemeinen Polizeiverordnung erarbeitet. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. März 2021 mit großer Mehrheit beschlossen – zwei Monate später, am 18. Mai, wird sie in Kraft treten. Die Allgemeine Polizeiverordnung ist das zentrale Regelwerk der in Heidelberg geltenden Normen. Sie dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll umweltschädliches Verhalten abwehren. Hintergrund ist, dass die alte Fassung nach 20 Jahren ihre Gültigkeit verliert. Die Stadt Heidelberg hat bei der Erstellung der neuen Polizeiverordnung die veränderten Lebensgewohnheiten sowie aktuelle Entwicklungen aufgegriffen.
Bürgermeister Wolfgang Erichson betonte: „Die Polizeiverordnung ist weitaus mehr als ein rechtlich bindendes Regelwerk: Sie ist Ausdruck unserer regionalen Werteordnung. In einer Stadt wie Heidelberg, die weltbekannt ist für ihre hohe Lebensqualität, sind gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme, Schutz der Natur und Umwelt sowie ein sicheres und sauberes Lebensumfeld von zentraler Bedeutung. Die Polizeiverordnung schärft das Bewusstsein dafür und regelt ein friedliches Zusammenleben.“
Lärm, organisiertes Betteln, Grillen und andere Themen
In der neuen Polizeiverordnung wurden unter anderem die Themen Lärm, Nichtraucherschutz in Fahrgastunterständen sowie organisiertes Betteln, insbesondere mit Tieren, überarbeitet und erweitert. Wegen der gestiegenen Waldbrandgefahr treten zudem Regelungen zum Grillen in Kraft. Infolge der Beißattacke von Leimen gilt eine verschärfte Leinenpflicht von Hunden. Zum Artenschutz wurde zudem während der Brutzeit eine neue Leinenpflicht eingeführt – für die Gebiete Wasserwerk, Landschadhof/Treiberhof in Wieblingen und Neurott sowie ein Bereich südöstlich des Autobahnkreuzes Heidelberg/Schwetzingen.
Die Neufassung der Polizeiverordnung erfolgte in enger Abstimmung mit den betroffenen städtischen Fachämtern – insbesondere dem Rechtsamt, dem Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, dem Landschafts- und Forstamt und der Berufsfeuerwehr – sowie dem Polizeipräsidium Mannheim und dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Hierzu ist eine offizielle Ämteranhörung erfolgt. Die alte Fassung war im Mai 2001 in Kraft getreten.
Die Polizeiverordnung ist das zentrale Regelwerk der kommunalen Normsetzung im Bereich der Gefahrenabwehr. Es handelt sich dabei um Sachverhalte, in denen aus Gründen der Abwehr von abstrakten Gefahren nach einer Gesamtabwägung der gegenläufigen öffentlichen und privaten Belange eine ausdrückliche Regelung in der Polizeiverordnung erforderlich ist.
Ergänzend: Weitere Informationen und eine Broschüre zur Allgemeinen Polizeiverordnung sind verfügbar im städtischen Informationssystem für Bürgerinnen und Bürger unter https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=30441