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Nördliches Neckarufer: Gemeinderat leitet Änderung des Bebauungsplans ein

Anpassung für den Bereich Ziegelhäuser Landstraße 21-23 geplant / Bessere Integration in Umgebung

Am nördlichen Neckarufer soll der gültige Bebauungsplan für den Bereich Ziegelhäuser Landstraße 21-23 geändert werden. Der Gemeinderat hat hierfür in seiner Sitzung am Mittwoch, 10. Februar 2021, einstimmig bei einer Enthaltung den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Das Grundstück liegt im Bereich der „Gesamtanlagenschutzsatzung Alt Heidelberg“ sowie des 2001 beschlossenen Bebauungsplans „Nördliches Neckarufer – Bereich östlich des Schlangenweges und nördlich der Ziegelhäuser Landstraße“. Mit diesen Instrumenten sollen unter anderem das Erscheinungsbild der Hanglagen am Neckar geschützt und der Bestand der Villenbebauung und Hanggärten erhalten werden.

Anlass des Aufstellungsbeschlusses ist ein privates Bauvorhaben: Aufgrund von Sanierungsbedarf hat der Eigentümer des Grundstücks Ziegelhäuser Landstraße 21-23 ein Konzept für den Abbruch des Bestands und eine Neubebauung eingereicht. Das Konzept basiert auf den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans und beinhaltet zwei kompakte, teilweise dreigeschossige Bauwerke mit Flachdach. Aufgrund der herausragenden Lage des Grundstücks wurde das Vorhaben im Heidelberger Gestaltungsbeirat diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass bei einer Neuplanung auf Basis des jetzigen Bebauungsplans der städtebauliche Rhythmus der benachbarten Villenbebauung unterbrochen wird. Ein einzelnes Baufenster im Maßstab der Nachbarvillen, anstelle der festgeschriebenen zwei kleineren Baufenster, würde sich besser in die Umgebung integrieren und darüber hinaus die Qualität des Landschaftsraumes stärken. Die Verwaltung schließt sich dem Ergebnis des Gestaltungsbeirats an. Der Bebauungsplan soll deshalb dahingehend angepasst und der betroffene Bereich überplant werden.

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