Gehwegreinigungsgebühren werden angepasst
Die Stadt Heidelberg passt zum 1. Januar 2021 die Gehwegreinigungsgebühren an. Grund dafür sind die allgemeinen Kostensteigerungen. Damit ist der letzte Schritt der stufenweisen Anpassung der Gebühren bis hin zur Kostendeckung vollzogen, die der Gemeinderat im Jahr 2018 mit einer neuen Gebührenkalkulation beschlossen hat. Die Gebühren erhöhen sich damit zum 1. Januar 2021 um 13,91 Prozent. Dies hat der Gemeinderat am 12. November 2020 einstimmig beschlossen.
Gestiegene Anforderungen an die Sauberkeit, allgemeine Preis- und Tarifsteigerungen
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Sauberkeit in den vergangenen Jahren und der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen müssen die Gehwegreinigungsgebühren angepasst werden.
Generell ist die Stadt für die Reinigung der Gehwege und Straßen zuständig. Die Stadt hat dort, wo es sinnvoll erscheint, die Reinigungsverpflichtung der Gehwege an die Anwohnerinnen und Anwohner abgegeben. Dies erfordert einen offiziellen Beschluss des Gemeinderates. Um dem Grundsatz einer sauberen Stadt gerecht zu werden, hat es sich jedoch als sinnvoll herausgestellt, die Reinigungsverpflichtung an stark frequentierten Straßen oder in den stark besuchten Fußgängerbereichen in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung zurückzuholen. Für die Reinigung erhebt die Stadt Gebühren. Die entsprechenden gebührenpflichtigen Straßen in Heidelberg und die jeweiligen Reinigungsintervalle sind im Straßenverzeichnis aufgeführt. Die Kriterien für die Häufigkeit der Reinigungsgänge und somit für die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Verschmutzungsgrad und der Nutzung. In der Innenstadt beispielsweise werden die Straße teilweise täglich gereinigt.