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Nachtökonomie: Gemeinderat macht Weg frei für Förderprogramm für Clubs in der Corona-Krise

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2020 den Weg für ein neues Förderprogramm zur Unterstützung der Heidelberger Nachtökonomie in der Corona-Krise freigemacht. Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass Clubs einen Zuschuss auf ihre Miete im Zeitraum von März bis August in Form eines zinslosen Darlehens erhalten können. Das Darlehen soll pro Betrieb maximal bis zu 15.000 Euro betragen. Die genauen Bestimmungen des Förderprogramms werden derzeit ausgearbeitet. Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich. Ab wann dies der Fall ist, wird noch bekanntgegeben.

Förderberechtigt sollen alle Heidelberger Clubs sein, die unter die Definition des Geografischen Instituts der Universität Heidelberg im Rahmen der Studie „Die Clubszene in Heidelberg“ fallen. Sie müssen durch ihr Betriebskonzept maßgeblich zur Heidelberger Nachtökonomie beitragen. Zudem muss ihre wirtschaftliche Existenz von der Durchführung von Musikveranstaltungen und Tanz abhängig sein. Ein Mietzuschuss ist nicht möglich, wenn die Miete bereits erlassen wurde oder eine Einstellung des Betriebs bereits feststeht. Das maximale Gesamtvolumen des Hilfspaketes beträgt 150.000 Euro.

Clubs müssen nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weiterhin geschlossen bleiben. Das führt zu Einnahmeverlusten und existenziellen finanziellen Nöten. Die Stadt Heidelberg setzt mit der Heidelberger Wirtschaftsoffensive aktuell bereits ein umfangreiches Hilfspaket um, mit dem Betriebe in der Stadt insbesondere durch das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft auf breiter Linie unterstützt werden – davon profitieren auch bereits Clubs: Die Stadt erlässt gewerblichen Mietern städtischer Liegenschaften die Miete – für die Zeit, die sie aufgrund der Corona-Verordnung die Räume nicht in ihrem eigentlichen Sinne nutzen konnten. Bereits seit Ende März können Betriebe zudem auf Antrag alle direkten Forderungen der Stadt an sie bis zum 31. Juli 2020 stunden lassen. Das gilt etwa für Gebühren, Gewerbesteuer und Grundsteuer. Das Kulturamt hat die Mittel aus dem Fonds „Livemusikförderung für Clubs“ bis mindestens Ende September 2020 auf „Online-Livemusikveranstaltungen von Heidelberger Clubs“ erweitert.

 

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