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Geschwisterermäßigung jetzt auch in privaten Kitas

Gemeinderat schnürt Entlastungspaket für Familien fertig

Das Paket zur Entlastung von Familien bei den Kosten für Kinderbetreuung ist fertig geschnürt. Am 23. Juli 2020 hat der Gemeinderat einstimmig die letzte der Entlastungs-Maßnahmen beschlossen: Künftig soll es für Familien mit mehreren betreuten Kindern auch in freien und privatgewerblichen Kitas eine Geschwisterermäßigung geben. „Damit ist sichergestellt, dass alle betreuten Heidelberger Kinder bei der Geschwisterermäßigung gleichgestellt sind – unabhängig davon, in welcher Kita sie betreut werden“, erklärt Bürgermeister Dr. Joachim Gerner.

Das Paket zur Entlastung von Heidelberger Familien setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die schrittweise seit Januar 2020 umgesetzt werden.

  • Heidelberg-Pass+: Durch die Anhebung der Einkommensgrenze des Heidelberg-Pass+ werden mehr Familien mit niedrigem Einkommen als bisher vollständig von den Entgelten in Kindertageseinrichtungen befreit. Für sie ist der Betreuungsplatz für Kinder ab Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit kostenlos.
  • Gutscheinmodell: Wo freie und privat-gewerbliche Träger sich nicht an das städtische Entgeltsystem anschließen, wird das Gutscheinmodell eingesetzt: Familien erhalten in Krippen freier Träger für Kinder unter drei Jahren von der Stadt einkommensabhängige Betreuungsgutscheine. Der Gutscheinbetrag wird vom Elternbeitrag abgezogen und reduziert diesen somit unmittelbar.
  • Geschwisterermäßigung: Neu beschlossen wurde jetzt der noch fehlende Baustein zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern. Bereits seit vielen Jahren wird in den städtischen Kitas allen Kindern eine Geschwisterermäßigung gewährt, die ein zeitgleich betreutes Geschwisterkind haben. Bei den freien und privat-gewerblichen Trägern gab es bislang keine vergleichbare Geschwisterermäßigung. Das ändert sich zum September 2020 durch den Gemeinderatsbeschluss.

Anspruchsberechtigt für die Geschwisterermäßigung sind Eltern, wenn zeitgleich mindestens ein Geschwisterkind kostenpflichtig betreut wird. Das Geschwisterkind muss nicht in der gleichen Haushaltsgemeinschaft leben und auch nicht in Heidelberg – der entsprechende Elternteil muss aber unterhaltspflichtig sein. Das Geschwisterkind muss gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung – egal welchen Trägers –, bei einer anerkannten Tagespflegeperson oder in einem kostenpflichtigen Betreuungsangebot an einer städtischen Grundschule betreut werden.

Infos zur Geschwisterermäßigung gibt es in Kürze auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/familie.

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