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Beschlüsse zu vier Bebauungsplänen

Bei den folgenden Bebauungsplanverfahren hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am
23. Juli 2020 den jeweiligen Verwaltungsvorlagen zugestimmt:

  • Bahnstadt – Wohnen an der Promenade: Der Bebauungsplan „Bahnstadt – Wohnen an der Promenade“ wird erneut öffentlich ausgelegt. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Nötig würde das aufgrund geänderter Vorgaben, die unter anderem die Photovoltaiknutzung, das Stellwerk 8 und das Stadttor Ost betreffen. Neu ist unter anderem, dass verfügbare Dachflächen bei Neubauten mit Photovoltaikanlagen überbaut werden müssen. Dazu zählen auch Flächen mit Dachbegrünung, die bis zu 25 Prozent überbaut werden können, sowie sonstige freie Dachflächen ohne technische Aufbauten oder Dachöffnungen. Das südlich an die Promenade angrenzende, denkmalgeschützte, ehemalige Weichenstellwerk 8 ist nun eine Fläche mit dem besonderen Nutzungszweck Schank- und Speisewirtschaft, sodass das dortige Café planungsrechtlich gesichert ist.
  • Kirchheim – Innovationspark: Auf dem ehemaligen US-Areal „Patton Barracks“ an der Speyerer Straße wächst bereits der Heidelberg Innovation Park (hip) – nun hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit den Abwägungs- und Satzungsbeschluss für das rund 15 Hektar große Areal verabschiedet. Der hip ist für die Ansiedlung von Firmen in allen Phasen der Unternehmensentwicklung gedacht und bietet entsprechende Ansiedlungsoptionen: von Bestandsgebäuden, in denen kleinere Unternehmen günstige Bedingungen für ihre Startphase finden, bis hin zu größeren Neubaufeldern für finanzstarke, global agierende Firmen. Die ersten Bestandsgebäude sind bereits saniert und vermietet. Attraktive Freiräume werden mit den angrenzenden Stadträumen vernetzt und dienen den Nutzern des Innovationsparks, der Nachbarschaft und der allgemeinen Öffentlichkeit als Orte des Austauschs. Als Sonderbaustein des Innovationsparks entsteht auf dem Areal eine Großsporthalle, die dem Schul- und Vereinssport dient, aber auch größere Sport- und Kulturveranstaltungen ermöglicht. Sie fasst bis zu 5.000 Zuschauer und wird im Herbst 2020 fertiggestellt.
  • Weststadt – An der Montpellierbrücke: Zwischen Czernyring und den Bahngleisen soll östlich der Montpellierbrücke ein gemischt genutztes Gebäudeensemble mit Büro- und Einzelhandelsflächen, Wohngebäuden und Service-Apartments entstehen. Das circa ein Hektar große Areal liegt innerhalb der Gemarkung Weststadt, ist aber als Baufeld M2 zugleich Bestandteil der Rahmenplanung Bahnstadt. Der Gemeinderat hat dem städtebaulichen Konzept, vorgelegt von der Immo2Go GmbH, zugestimmt und beschlossen, das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren aufzunehmen. Dieses schafft die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Entwurfs. Die Kosten dafür trägt der Bauherr. Gemäß den Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg wurde das Vorhaben im Februar 2020 vorgestellt. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das dritte Quartal 2020 geplant.
  • Kirchheim – Kindertagesstätte Stettiner Straße: Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans „Kindertagesstätte Stettiner Straße“ beschlossen. Mit dem Bau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung soll die Versorgung mit Betreuungsplätzen in Kirchheim verbessert werden. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von 600 Quadratmetern entlang der Stettiner Straße. Der circa 1.000 Quadratmeter große Außenbereich ist nördlich der Stettiner Straße vorgesehen. Er soll über einen Steg vom 1. Obergeschoss über die Stettiner Straße zugänglich sein. Als zusätzliche Spielflächen sollen im 1. Obergeschoss zwei Innenhöfe entstehen. Das Gebäude soll ein begrüntes Flachdach erhalten. Außerdem soll auf Wunsch des Bezirksbeirats eine Photovoltaik-Anlage in die Planung einbezogen werden. Die Verkehrssituation soll besonders berücksichtigt werden. Eine Bürgerbeteiligung erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
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