„Industrie- und Gewerbegebiet Kurpfalzring“: Gemeinderat beschließt Bebauungsplan
Für das Gebiet zwischen Kurpfalzring, Autobahn A 5, Friedrich-Schott-Straße und Eppelheimer Straße im Pfaffengrund hat der der Gemeinderat bei seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2020, mehrheitlich den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Kurpfalzring“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll das städtebauliche Ziel verfolgt werden, den circa 12,9 Hektar großen Bereich dauerhaft als Industrie- und Gewerbestandort zu sichern und den bestehenden Unternehmen Erweiterungen zu ermöglichen. Die Stadt will dadurch Arbeitsplätze sichern und den Unternehmen Entwicklungsperspektiven bieten. Zugleich sollen mögliche künftige Konflikte mit anderen Nutzungen vermieden und eindeutige rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.
Bebauungsplan legt drei Gebietsarten fest
Im Bebauungsplan sind drei Gebietsarten festgesetzt. Im südlichen Bereich des Gebiets entsteht ein sogenanntes „eingeschränktes Gewerbegebiet“. Hier sind nur Betriebe zulässig, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären – wie beispielsweise das bereits vorhandene Fitnessstudio. Auf diese Weise wird die südlich der Eppelheimer Straße angrenzende Wohnbebauung vor beeinträchtigenden Wirkungen geschützt. Die übrigen Bereiche werden als Gewerbegebiet und Industriegebiet festgelegt. Um der hohen Versiegelung im Plangebiet Rechnung zu tragen, ist eine Bepflanzung mit Laubbäumen und heimischen Gehölzen vorgesehen. Büro- und Verwaltungsgebäude, die neu errichtet werden, müssen entsprechend dem „Handlungsleitfaden zur extensiven Dachbegrünung in Heidelberg“ vollständig begrünt werden. Gleichzeitig werden mindestens 40 bis maximal 50 Prozent der Dachflächen mit Solaranlagen für die Strom- oder Wärmeerzeugung ausgestattet. Neu errichtete Fassaden sollen außerdem eine Begrünung erhalten.