Energetische Sanierung: Diese Fördermöglichkeiten gibt es

Tipps vom Umweltamt der Stadt Heidelberg

Das Umweltamt der Stadt Heidelberg informiert über die zahlreichen Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung von Immobilien. Angesichts steigender CO₂-Preise und der wachsenden Bedeutung von Klimaschutz gibt es viele Gründe, in die energetische Sanierung zu investieren. Diese Maßnahmen verbessern nicht nur das Raumklima und steigern den Wert der Immobilie, sondern führen auch zu geringeren Heizkosten.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder Umsetzung von Einzelmaßnahmen

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Gebäude umfassend sanieren möchten, stehen zinsgünstige Förderkredite von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit sowie Tilgungszuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent zur Verfügung (mehr Infos bei der KfW online unter www.kfw.de/261).

Wer hingegen einzelne Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden, Dächern oder Kellerdecken, oder den Austausch von Fenstern und Türen umsetzen möchte, kann Zuschüsse von 15 bis 20 Prozent erhalten, insbesondere wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt (Infos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/beg).

Bis zu 70 Prozent: Hoher Fördersatz bei Heizungstausch möglich

Besonders hervorzuheben ist die Förderung beim Heizungstausch: Neben Wärmepumpen wird auch der Anschluss an die Fernwärme gefördert, mit Fördersätzen zwischen 30 und 70 Prozent (www.kfw.de/heizung). Der kommunale Wärmeplan der Stadt Heidelberg bietet Informationen darüber, welche Heizsysteme empfohlen werden und wo der Ausbau der Fernwärme geprüft wird. Weitere Informationen online unter www.heidelberg.de/waerme.

Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

Alternativ können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstbewohnten, mindestens zehn Jahre alten Immobilien die Kosten für Wärmedämmung, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlagen steuerlich absetzen. Hierbei sind Steuereinsparungen von bis zu 20 Prozent der Kosten möglich, auch wenn die Bundesförderung nicht rechtzeitig beantragt wurde.

Die Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen bescheinigt werden. Seit Anfang 2025 gibt es hierfür eine neue Musterbescheinigung. Ein entsprechendes Ausfüllbeispiel hat der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel auf seiner Internetseite www.vdpm.info veröffentlicht.

Energieberatung beantwortet Fragen zu Sanierung und Fördermöglichkeiten

Für eine individuelle Beratung zu den passenden Fördermöglichkeiten und empfohlenen Sanierungsschritten steht die Energieberatungs-Hotline der Stadt Heidelberg zur Verfügung. Interessierte können sich montags bis donnerstags unter der Telefonnummer 06221 58-18141 kostenlos beraten lassen.

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