Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Umweltrecht

Bekanntmachungen

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Informationen zu UVP-pflichtigen Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung bekommen Sie im UVP-Portal der Länder

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Antrag der Firma Celonic Deutschland GmbH & Co.KG, Czernyring 22, 69115 Heidelberg auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Arzneimitteln durch Erweiterung der Produktion auf die Hallen E1 und M mit einer zusätzlichen Produktionsleistung von insgesamt bis zu 480 kg proteinbasierter Wirkstoffe im Jahr.

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie

Antrag des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) beantragte für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnenanlage zum Heizen und zur Kühlung für den Neubau des Gebäude-komplexes DKFZ-Center of Science (COSI), Im Neuenheimer Feld 213 in Heidelberg eine wasserrechtliche Erlaubnis.Es wird beabsichtigt max. 167.000 m³/Jahr Grundwasser zu entnehmen und nach thermischer Nutzung auf dem selben Grundstück wieder in den Untergrund einzuleiten.

Der Antrag liegt von Donnerstag, den 06. Februar 2025, bis einschließlich Donnerstag, den 06. März 2025, bei der Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.07 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus und sind auch hier einsehbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Montag, den 20. März 2025 schriftlich oder elektronisch (E-Mail: wasserbehoerde-einwendungen@heidelberg.de) erhoben werden.

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung nach § 7 Absatz 1 UVPG

Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Ziffer 13.3.2 (Entnahme von Grundwasser > 100.000 m³/Jahr) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Das Ergebnis der Vorprüfung wird hiermit entsprechend § 5 Absatz 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Antrag des Abwasserzweckverbandes Heidelberg auf wasserrechtliche Erlaubnis für den weiteren Betrieb des Grundwasserbrunnens im Klärwerk Süd in Heidelberg-Wieblingen

Der Abwasserzweckverband Heidelberg beantragte die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb des Grundwasserbrunnens im Klärwerk Süd in Heidelberg-Wieblingen. Das Grundwasser soll für den Schlammentwässerungsprozess und zu Reinigungszwecken, insbesondere für die Säuberung der Regenüberlaufbecken, verwendet werden.Die Grundwasserentnahmemenge beträgt max. 99.800 m³/Jahr.

Der Antrag liegt von Donnerstag, den 30. Januar 2025, bis einschließlich Montag, den 03. März 2025, bei der Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.07 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus und sind auch hier einsehbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Montag, den 17. März 2025 schriftlich oder elektronisch (E-Mail: wasserbehoerde-einwendungen@heidelberg.de) erhoben werden.

Antrag der Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG auf Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb einer Landestelle für Personenschiffe

Die Weisse Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG beantragte die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb der Landestelle für Personenschiffe im Bereich des Klosters Neuburg, rechtes Neckarufer, Neckar-km 27,902 in Heidelberg-Ziegelhausen.

Der Antrag liegt von Donnerstag, den 23. Januar 2025, bis einschließlich Montag, den 24. Februar 2025, bei der Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.07 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus und sind auch hier einsehbar. Einwendungen gegen die Vorhaben können bis einschließlich Montag, den 10. März 2025 schriftlich oder elektronisch (E-Mail: wasserbehoerde-einwendungen@heidelberg.de) erhoben werden.

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