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Leistungen

Kontaktformular zur Bürgerbeauftragten

Unabhängigkeit
Der/Die Bürgerbeauftragte wird vom Gemeinderat der Stadt Heidelberg für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Er/Sie ist ehrenamtlich ohne Vergütung tätig und von der Stadtverwaltung völlig unabhängig.

Zuständigkeit
Der/Die Bürgerbeauftragte ist für Heidelberger Bürgerinnen und Bürger zuständig. Er/Sie befasst sich mit Beschwerden und Anliegen, die ein Amt der Stadtverwaltung Heidelberg betreffen. Es ist möglich, sich in jedem Stadium eines laufenden Verwaltungsverfahrens an den/die Bürgerbeauftragte(n) zu wenden. Der/Die Bürgerbeauftragte hat jedoch keine Möglichkeit, in Rechtsstreitigkeiten einzugreifen.

Befugnisse
Der/Die Bürgerbeauftragte hat ein grundsätzlich uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht.
Die Verwaltung ist gegenüber dem/der Bürgerbeauftragten zur Auskunft verpflichtet.

Diskretion
Auf Wunsch werden die Angaben der Bürger/innen gegenüber der Verwaltung vertraulich behandelt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Bitte nehmen Sie über das obige Formular Kontakt auf.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

Keine

Freigabevermerk

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