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Kontaktformular zur Bürgerbeauftragten
Unabhängigkeit
Der/Die Bürgerbeauftragte wird vom Gemeinderat der Stadt Heidelberg für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Er/Sie ist ehrenamtlich ohne Vergütung tätig und von der Stadtverwaltung völlig unabhängig.
Zuständigkeit
Der/Die Bürgerbeauftragte ist für Heidelberger Bürgerinnen und Bürger zuständig. Er/Sie befasst sich mit Beschwerden und Anliegen, die ein Amt der Stadtverwaltung Heidelberg betreffen. Es ist möglich, sich in jedem Stadium eines laufenden Verwaltungsverfahrens an den/die Bürgerbeauftragte(n) zu wenden. Der/Die Bürgerbeauftragte hat jedoch keine Möglichkeit, in Rechtsstreitigkeiten einzugreifen.
Befugnisse
Der/Die Bürgerbeauftragte hat ein grundsätzlich uneingeschränktes Recht zur Akteneinsicht.
Die Verwaltung ist gegenüber dem/der Bürgerbeauftragten zur Auskunft verpflichtet.
Diskretion
Auf Wunsch werden die Angaben der Bürger/innen gegenüber der Verwaltung vertraulich behandelt.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie über das obige Formular Kontakt auf.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Keine
Freigabevermerk
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