Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

Weitere Infos

www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte

Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Aktuelles

Von der SRH Stephen-Hawking-Schule bis ins Rathaus: Im Interview mit Rosengartens Bürgermeister Julian Tausch

Seit 1. August 2019 ist der ehemalige SRH Stephen-Hawking-Schüler Julian Tausch Bürgermeister in Rosengarten – die damalige Wahl war eine besondere, denn parallel zur Kommunalwahl gingen auch die Kreiswahl und die Europawahl vonstatten. „Es war ein 
interessanter Wahlkampf mit einer hohen Wahlbeteiligung“, erinnerte sich Tausch, der sich dabei gegen vier Mitbewerber:innen durchsetzte, im Interview mit den SRH Schulen. mehr dazu

Newsletter des Selbsthilfebüros Heidelberg

Das Selbsthilfebüro Heidelberg hat die März-Ausgabe des Newsletters veröffentlicht. mehr dazu

„Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“

Kurswechsel Kultur hilft Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg dabei, inklusiver zu werden. „Inklusiv“ bedeutet hier, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an den Angeboten der Kultureinrichtungen teilhaben können. 
Zum Beispiel auf einer Bühne, im Publikum, oder als Mitarbeiter*in.
 
Es ist ein Kooperationsprogramm der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg und dem Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT). Das Programm ist für alle Einrichtungen im Kulturbereich gedacht, die mehr Inklusion erreichen möchten.
 
Die Bewerbung ist ab jetzt bis zum 30. Juni 2025 möglich. Für die Ausschreibung, den Bewerbungsbogen, die Voraussetzungen und alle weiteren Informationen: mehr dazu
 
Es finden zwei online Info-Veranstaltungen zum Programm via zoom statt (der Zugangslink wird am Tag vor der Veranstaltung versendet):

08.04.2025, 16:00-17:00, Anmeldungen bis zum 7. April
13.05.2025, 10:30-11:30, Anmeldungen bis zum 12. Mai 
     
Sprache: Deutsche Lautsprache
 
Für Fragen stehen Theresa Frey und Louisa Egbaiyelo per E-Mail oder telefonisch: 0711 95802522 zur Verfügung.

Studie zu Diskriminierungserfahrungen

Im Herbst dieses Jahres führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine große Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland durch.
Dabei ist interessant, wo welche Diskriminierungen erlebt werden, wie Betroffene und andere Anwesende darauf reagieren und welche Folgen Diskriminierungen haben.

Interessierte und Betroffene sind einladen, bei der Vorbereitung und Auswertung der Befragung mit dem Wissen und den Erfahrungen zu unterstützen.

Am Mittwoch, 9. April findet um 15.30 Uhr eine Online-Auftaktveranstaltung für den zivilgesellschaftlichen Begleitprozess statt.
Um eingeladen zu werden, ist das Interesse am zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozess zu bekunden.

Wichtige Fragen und Antworten zu dem Projekt sind hier zusammengestellt.

Pressemitteilung: Menschenrechtsinstitut fordert von der nächsten Bundesregierung eine aktive Politik für Menschen mit Behinderungen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Parteien auf, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen konkrete Schritte und Maßnahmen zu vereinbaren, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern.
Dazu zählen gesetzliche Reformen, um den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten, eine Strategie, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen, und eine grundlegende Reform des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Inklusion und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu zentralen Elementen der Werte- und Rechtsordnung zu machen und die Politik daran auszurichten.
mehr dazu

Neue „Toiletten für alle“ in der Bahnstadt und in Bergheim eingeweiht

Das Bild zeigt einen Rollstuhlfahrenden, ein Liftersymbol, eine Liege und eine helfende Person
Piktogramm Toilette für alle 

In Heidelberg gibt es nun zwei neue „Toiletten für alle.“ Sie befinden sich im Verwaltungsgebäude in der Eppelheimer Straße sowie im ehemaligen FEZ in der Bergheimer Straße. Letztere wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres öffentlich zugänglich sein.
„Toiletten für alle“ ermöglichen Menschen mit körperlichen Einschränkungen den Zugang zu sanitären Anlagen. Das Angebot trägt zu Barrierefreiheit bei und ermöglicht Inklusion im alltäglichen Leben.

Die Toiletten wurden am 5. Februar offiziell durch Bürgermeisterin Stefanie Jansen, die Kommunale Behindertenbeauftragte Christina Reiß und die Geschäftsführerin des Landesverbands der Körper- und Mehrfachbehinderten Jutta Pagel-Steidl im Beisein der Heidelberger Landtagsabgeordneten Marilena Geugjes eingeweiht. Bislang gab es in Heidelberg zwei solcher barrierefreien Einrichtungen: eine im Zoo und eine im SNPdome. Die neuen „Toiletten für alle“ wurden vom Land mit jeweils 12.000 Euro und der Stadt Heidelberg mit jeweils 3.000 Euro gefördert. 

In der Pressemitteilung der Stadt Heidelberg ist der ausführliche Bericht verfügbar.

Vier Personen, zwei davon stehend, eine Person im Rollstuhl und eine davon im Lifter auf der neuen Toilette für alle in Heidelberg
Einweihung der Toilette für alle in der Eppelheimer Straße 13 (Foto: Philipp Rothe)

Positionspapier zur Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes in Baden-Württemberg:Förderung der Teil habe und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 

Zusammenfassung und Forderung: 

In Baden-Württemberg leben derzeit 7.580 taube Menschen, die mit erheblichen Nachteilen und Mehraufwendungen im Alltag konfrontiert sind. Die Zahl der Menschen mit Taubblindheit wird in der Statistik nicht separat aufgelistet. Diese Kosten, die behinderungsbedingt entstehen, werden nicht ausreichend durch die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen gedeckt.

Aus diesem Grund fordert der Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.V., der Taubblindenverein Baden-Württemberg e.V. und der Verein Leben mit Usher-Syndrom e.V. die Einführung eines Nachteilausgleichsgeldes für taubblinde und gehörlose Menschen.
Dieses soll als finanzieller Ausgleich dienen, ähnlich dem Blindengeld, das seit 1972 in Höhe von monatlich 410 € an blinde Menschen ausgezahlt wird.

Weitere Informationen zu den Forderungen des Landesverbandes und dem Positionspapier. 

Fragen sind bitte direkt an die Leitung der Arbeitsgruppe "Gehörlosen- und Taubblindengeld in BW" / Ege Karar, Beauftragter fürs Thema Gehörlosengeld zu senden.

Pressemitteilung zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscher:innen in Kitas

"Gute Nachricht vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Referat 32 Menschen mit Behinderungen"
Mit dem vom Landtag am 18.12.2024 verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 ist eine Erhöhung der Verbändeförderung beschlossen worden, die auch den Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg (LVGL BW) betrifft.
Die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher:innen in Kitas ist sichergestellt!
Zur Pressemitteilung mehr dazu

Landesweite STÄRKE-Familienbildungsfreizeiten in Baden-Württemberg

Die landesweiten STÄRKE-Familienbildungsfreizeiten in Baden-Württemberg setzen auf gezielte Angebote für Familien, die in ihrem Alltag besonders viel leisten müssen. Im Jahr 2025 werden insgesamt etwa je 30 durch das Land Baden-Württemberg geförderte Freizeiten für diese Zielgruppen stattfinden.

Familien waren in den vergangenen Jahren enorm gefordert. Insbesondere während der Pandemie sind bewährte Alltagsstrukturen weggebrochen und auch angesichts der derzeitigen Krisen und ihrer Folgen sind viele Kinder, Jugendliche und Eltern stark belastet. Damit diese Familien Kraft tanken können, haben das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, der Kommunalverband für Jugend und Soziales und gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg gemeinsam ein Programm für Familien aufgelegt, deren besondere Bedürfnisse durch lokale Angebote oft nicht vollständig abgedeckt werden.

Neue Bildungsangebote von Mosaik Deutschland e. V.: Medienkompetenz & Meinungsbildung in unserer vielfältigen Gesellschaft stärken

In einer globalisierten und digital vernetzten Welt stehen uns heute mehr Informationskanäle zur Verfügung als je zuvor. Desinformationen, Hassgewalt und Algorithmen in den sozialen Medien bestimmen dabei zunehmend, was Menschen sehen und glauben. Dies führt häufig zu einer Verstärkung von Polarisierung und Abschottung in sogenannte „Bubbles“ – Informations- oder Filterblasen, die die Nutzer*innen von anderen Standpunkten isolieren.  

Das neue Projekt „Lasst die Bubble platzen! – Miteinander kontrovers im Dialog“ wird genau dort angesetzt: Die kostenfreien Bildungsangebote fördern die kritische Medien- und Informationskompetenz von Jugendlichen ab 14 Jahren und Erwachsenen.
Sensibilisieren für Desinformationsstrategien, den Einfluss sozialer Medien und die Bedeutung mehrsprachiger Perspektiven im gesellschaftlichen Diskurs.


Die interaktiven Workshops

  • stoßen eine kritische Reflektion des eigenen Medienkonsums an
  • geben Werkzeuge mit für den Umgang mit Desinformation und Hassgewalt im Netz
  • beziehen postmigrantische und mehrsprachige Lebensrealitäten mit ein
  • bieten praxisnahe Ansätze für Schulen, Jugendeinrichtungen und Erwachsenenbildung

Die Formate sind für Schüler*innen ab der Mittelstufe und Jugendliche ab 14 Jahren und Multiplikator*innen, wie pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche und erwachsene Interessierte konzipiert. Sie können ab sofort gebucht werden.
Mehr Informationen auf der Website von Mosaik Deutschland

Bei Interesse oder Fragen melden steht die Projektleiterin Jana Aslan-Moor gerne zur Verfügung. 

Warum ist die AfD gefährlich? das Deutsche Institut für Menschenrechte informiert in Einfacher und Leichter Sprache

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zwei Publikationen mit dem Titel „Warum ist die AfD gefährlich?“ in Einfacher und in Leichter Sprache veröffentlicht.

Sie sollen verdeutlichen, wie sehr sich die rechtsextreme AfD seit ihrer Gründung 2013 radikalisiert hat und welche Gefahr von der Partei für Demokratie und Menschenrechte ausgeht. Das wird in der öffentlichen Debatte bisher nicht ausreichend klar. mehr dazu

Die Heidelberger Glückskekse laden ein: Zum Heidelberger Glückscafé

Die Heidelberger Glückskekse sind 10 Kinder und Jugendliche mit intellektuellen Einschränkungen die leckere Sachen in der Küche produzieren, und diese dann auf Märkten in Heidelberg verkaufen.

Seit Januar 2025 ist das neue Pop-Up Café in Heidelberg, das Heidelberger Glückscafé geöffnet. Im 5. Stock des Agaplesion Seniorenheims, Max-Joseph-Straße 60, 69126 Heidelberg wird 2 x pro Monat von 14-17 Uhr geöffnet.

Dreimal im ersten Halbjahr bietet das Glückscafé auch in der Chapel Südstadt ihre Leckereien an. Im 5. Stock in der Rheinstr. 12 / 4, 69126 Heidelberg

Auf dem Flyer sind alle Termine für das erste Halbjahr vermerkt.

Mehr als 20 Rampen im Bereich der "Mittendrinnenstadt" kommen zum Einsatz!

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2024 fand die symbolische Rampenübergabe an die Geschäfte und Lokale statt, die im Aktionszeitraum eine Rampe als Dauerleihgabe von der Stadt geordert hatten.mehr dazu

  • Birkenstock Store Heidelberg, Hauptstraße 79, 69117 Heidelberg
  • Cannameleon, Untere Straße 28, 69117 Heidelberg
  • Christopher Stein Lederwaren, Hauptstraße 16 und 104, 69117 Heidelberg
  • CONTIGO Fairtrade Shop, Hauptstraße 102, 69117 Heidelberg
  • ecco GmbH, Hauptstraße 65, 69117 Heidelberg
  • Farbenreich, Plöck 75, 69117 Heidelberg
  • fremdformat STUDIO, Bergheimer Straße 29, 69115 Heidelberg
  • Heidelberger Zuckerladen, Neugasse 8-10, 69117 Heidelberg
  • Interkulturelles Zentrum Heidelberg (IZ), Bergheimer Straße 149, 69115 Heidelberg
  • Jack Wolfskin, Hauptstraße 104, 69117 Heidelberg
  • Koinegg IT, Friedrich-Ebert-Anlage 21, 69117 Heidelberg
  • Lindt Boutique Heidelberg, Marktplatz 3, 69117 Heidelberg
  • MAX & Co, Hauptstraße 78, 69117 Heidelberg
  • mes amis, Hauptstraße 89, 69117 Heidelberg
  • Nachbarschaftsraum im Quartiersmanagement, Bergheimer Straße 144, 69115 Heidelberg
  • Nahal Supermarkt, Bergheimer Straße 3, 69115 Heidelberg
  • vonLennox, Hauptstraße 21, 69117 Heidelberg
  • Wolle Rödel, Hauptstraße 99, 69117 Heidelberg
  • ZEISS VISION CENTER Heidelberg Malte Volz GmbH & Co. KG, Sofienstraße 27, 69115 Heidelberg

Rund 390.000 Euro für innovative Inklusionsprojekte im Land

Die Landesregierung wird in diesem Jahr 26 Modellprojekte des Programms „Impulse Inklusion“ mit 390.000 Euro fördern. Das gab Sozialminister Manne Lucha am Mittwoch (8. Januar) in Stuttgart bekannt. Die Förderung erhalten vor allem kleine Initiativen, die das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen.
„Jedes geförderte Projekt ist ein Baustein für ein inklusives Miteinander im Land. Wir haben im Jahr 2013 mit der Projektförderung in diesem Bereich begonnen. Nach zwölf Jahren können wir feststellen, dass mit den eingesetzten Fördermitteln in Höhe von insgesamt sieben Millionen Euro und 313 geförderten Projekten das Thema Inklusion in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen ist. Trotzdem gibt es noch viel zu tun“, betonte Lucha.
Das Land unterstützt in diesem Jahr Projekte von Selbsthilfeorganisationen, freigemeinnützigen Trägern, Kommunen, Initiativen und Vereinen, die von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant und durchgeführt werden.

Hintergrundinformationen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wurde von einem Projektausschuss bei der Auswahl der zu fördernden Projekte beraten, nachdem der Kommunalverband für Jugend und Soziales seine Stellungnahme abgegeben hatte. Dem Ausschuss gehören Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Stelle der Landesbehindertenbeauftragten, der kommunalen Landesverbände sowie der Betroffenen an. Dort stehen auch Übersichten der in den vergangenen Jahren geförderten Projekte zum Download zur Verfügung. mehr dazu

Auch Heidelberg ist mit einem Projekt zur inklusiven Erinnerungskultur vertreten.

Das erste Buch von Henri Hirt - Herz ist eine Sprache, die wir verstehen - Gedichte

Henri ist glücklich. Gerade ist sein erstes Buch erschienen. Es war ein langer Weg dahin. Viele Unterstützer*innen haben "Herz ist eine Sprache, die wir verstehen - Gedichte" möglich gemacht.
Henri möchte nicht der "Dichter mit Down-Syndrom" sein, sondern mit seinem Werk überzeugen. Und natürlich damit berühmt werden. Das Buch ist ein erster und ein großer Schritt für ihn.

Die 1. Auflage hat 92 Seiten und ist im November 2024 erschienen.

Verlag: Edition Peter Schlack, Stuttgart
Herausgeber: Gilbert Fels
ISBN: 978-3-00-079172-7
Preis: 18,-- Euro ggf. plus Porto.

Das Buch kann über die E-Mailadresse bestellt werden.

Pressemitteilung zum Menschenrechtsbericht 2024

42 Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen

Gravierende Defizite bei dem Schutz von Asylsuchenden, Wohnungslosen und Menschen mit Behinderungen, Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes ohne Abschwächung beim LkSG gefordert.

Die To-do-Liste mit menschenrechtlichen Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen ist lang: Mehr als 40 Empfehlungen umfasst der 9. Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag heute in Berlin vorgelegt hat. Das Institut bewertet in dem Bericht politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren: Verschärfungen im Migrationsrecht, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen und Entwicklungen beim Thema menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. mehr dazu

Unionsantrag für Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die zeitnahe Einrichtung eines Kompetenzzentrums Leichte Sprache und Gebärdensprache. Mit ihrem Antrag (20/13367) hat sich der Bundestag am Mittwoch, 4. Dezember 2024, in einer Debatte befasst. Die Vorlage wird nun im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten.

Zum Antrag der Union:
Die CDU/CSU kritisiert in der Vorlage die zögerliche Umsetzung dieses im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung fixierten Vorhabens. Das bislang nur auf punktuelle Maßnahmen wie die Einrichtung von Dienstposten beschränkte Handeln sei noch weit vom Ziel der Schaffung eines ressortübergreifenden Kompetenzzentrums für Leichte Sprache und Gebärdensprache entfernt und sorge zunehmend für Unmut bei Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden, schreiben die Unionsabgeordneten. mehr dazu

Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen! Dokumentation der Fachkonferenz der Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht

Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen? – Antworten auf diese Frage sind in der umfangreichen Dokumentation auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit abrufbar.

Die neue Fachpublikation dokumentiert die Inhalte, Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachkonferenz „Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen!“, die die Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Februar 2024 in Erfurt veranstaltet hatte. Diese Veröffentlichung ist mehr als nur die Dokumentation der auf der Konferenz vorgestellten Projekte: Sie zeigt die grundlegenden, konkreten Bedarfe zur Schaffung von mehr barrierefreiem Wohnraum und stellt diesen Lösungsansätze gegenüber.

Bei der Konferenz wurden Menschen zusammengebracht, die die Herausforderungen vor Ort kennen und schon seit Jahren versuchen, mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Die Expertinnen und Experten teilten ihr Wissen aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und stellten beispielhafte Projekte für barrierefreies Bauen im Neubau und Bestand vor. Dabei wurden innovative Lösungen aufgezeigt, die es wert sind, verbreitet und auch in anderen Regionen umgesetzt zu werden.

Die Projektbeispiele, Expertisen und allgemeinen Lösungsansätze unserer Dokumentation sollen Mut machen, eigene Wege für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zu finden

Umfrage der Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge Baden-Württemberg ausgewertet

Die Umfrage zu den Zielvorstellungen für einen inklusiveren Katastrophenschutz in Baden-Württemberg wurde erfolgreich beendet und wissenschaftlich ausgewertet. Die Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge wurde von der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, und dem DRK Landesverband initiiert und im Juni dieses Jahres unter Schirmherrschaft von Thomas Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Kommunen mit weiteren Partnerinnen und Partnern gegründet. Mitgliedsorganisationen sind die Kommunalen Landesverbände, der Landesfeuerwehrverband, die THW Landesvereinigung, die LAG Selbsthilfe, der Landesseniorenrat, der Landesschülerbeirat, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, und das Innenministerium Baden-Württemberg. Als Impulsgeber auf dem Weg zu einem inklusiveren Katastrophenmanagement in Baden-Württemberg möchte die Initiative ihre Arbeit an den Bedarfen marginalisierter Gruppen und den Wünschen der Mitgliedsorganisationen ausrichten.

Hintergrundinformationen:
 
Die Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge wurde am 3. Juni 2024 unter der Schirmherrschaft von Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen gegründet. Ziel der Initiative ist es, dass alle in Baden-Württemberg lebenden Menschen angemessen im Katastrophenfall unterstützt werden. Aktuell finden die Bedürfnisse etwa von Menschen mit Behinderungen, geflüchteten Menschen, Menschen mit Pflegebedarf und weitere marginalisierte Gruppen noch nicht ausreichend Eingang in das Katastrophenmanagement. Ihre Belange sollen sowohl in der Katastrophenvorsorge als auch bei Rettungsmaßnahmen im Katastrophenfall berücksichtigt werden.

Deutscher Behindertenrat: Barrierefreiheit, Diskriminierungsschutz und Inklusion – so wie bisher kann es nicht weitergehen!

Das DBR-Jahr 2024 war geprägt von Hoffnung und großen Erwartungen an die Erfüllung der behindertenpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Das Ende der Ampelkoalition lässt die Hoffnung auf mehr Barrierefreiheit im Land schwinden. "Leidtragende der Streitigkeiten innerhalb der ehemaligen Ampelkoalition sind die Menschen mit Behinderungen, denn die versprochenen behindertenpolitischen Vorhaben werden nun nicht mehr umgesetzt", so Verena Bentele, DBR-Sprecherin 2024 und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die am 3. Dezember den DBR-Staffelstab an Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE, übergab. mehr dazu

Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat den Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorgelegt und an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sowie an Verena Bentele, aktuelle Sprecherin des Deutschen Behindertenrats übergeben.

LAG kritisiert Landesaktionsplan im Bereich Bildung

Die LAG "Gemeinsam leben – gemeinsam lernen" in Baden-Württemberg übt heftige Kritik am Landesaktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Steigende Arbeitslosenzahlen unter Schwerbehinderten

10.000 arbeitslose schwerbehinderte mehr als noch vor einem Jahr: Im November 2023 waren 166.126 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Dies geht aus den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. Immer mehr Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, nicht nach. Der Anteil der Betriebe, die die vorgegebene Fünf-Prozent-Quote vollständig erfüllen, ist auf einen Tiefstwert gesunken. Das geht aus dem diesjährige Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes hervor, das am 29. November 2024 veröffentlicht wurde.

Verleihung der Ehrenamtsmedaillen am 28. November 2024

Die Stadt Heidelberg hat am Donnerstagabend, 28. November 2024, Bürgerinnen und Bürger mit der Ehrenamtsmedaille 2024 geehrt. Oberbürgermeister Eckart Würzner überreichte 21 Auszeichnungen an engagierte Menschen in den insgesamt 15 Heidelberger Stadtteilen. Weitere sieben Medaillen erhielten Gruppen von Engagierten sowie Einzelpersonen, die sich über ihren Stadtteil hinaus für ganz Heidelberg einsetzen - einige davon für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

  • Sabine Heim setzt sich in der Südstadt und darüber hinaus für ihre Mitmenschen und insbesondere für Menschen mit Einschränkungen ein. 
  • Anneliese Erlander zeigt eine ausgeprägte soziale Verantwortung für Menschen mit Einschränkung und für gesundheitlich Benachteiligte in Wieblingen-Süd.
  • Volker Frank engagiert sich seit 15 Jahren im Bereich der Selbsthilfe bei Schlaganfall und im Verein Nie aufgeben – aktiv trotz Schlaganfall e. V. beziehungsweise Nie aufgeben – junge Menschen nach Schlaganfall e. V. 
  • Seit 2016 arbeitet ein inklusives Redaktionsteam gemeinsam und ehrenamtlich an einem barrierearmen Online-Nachrichten-Portal in leichter Sprache. Alle Menschen sollen, unabhängig von ihrem Bildungshintergrund, ihrer Nationalität oder ihrer Einschränkung, aktuelle Themen in der Stadt miterleben und gestalten können. Das Portal ermöglicht politische und gesellschaftliche Teilhabe. Es wurde vom Verein Einfach Heidelberg e. V. in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule und gemeinsam mit Menschen mit Lese- und Lernschwierigkeiten entwickelt. Moritz Damm ist Gründer des Vereins, Ideengeber und leitet und begleitet das Projekt ehrenamtlich.

Die ausführliche Beschreibung der einzelnen Engagements ist hier abrufbar.

Kultur für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen: Barrieren beseitigen in Kultureinrichtungen und beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung

Am hat 2. Dezember Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zusammen mit Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates, und Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, die Empfehlungen für eine inklusive Kultur der Öffentlichkeit vorgestellt.

Sie wurden entgegengenommen von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Katrin Budde, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages.
Kultur braucht Inklusion – Inklusion braucht Kultur

Die Empfehlungen sind das Ergebnis eines fruchtbaren, dreijährigen Austausches mit Institutionen aus dem Kultur- und Mediensektor, Expertinnen und Experten der inklusiven Kulturszene sowie Vertreterinnen und Vertretern der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Eine Auftaktkonferenz und vier Werkstattgespräche zielten darauf ab herauszufinden, welche Barrieren für die Teilhabe an Kunst, Kultur und Medien – trotz des teils schon intensiven Engagements einzelner Kulturinstitutionen im Bereich Inklusion – weiterhin bestehen und vor allem: wie sie beseitigt werden können. Handlungsbedarfe gibt es einerseits bei ganz Grundlegendem, wie beispielsweise dem barrierefreien Zugang zu Räumlichkeiten und Berücksichtigung bei der Programmplanung. Andererseits stellt sich die Frage, wie sich Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt Kultur und Medien qualifizieren, dort beruflich einsteigen, etablieren und aufsteigen können.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dazu bei seiner Begrüßung im Kleisthaus: „Diese Teilhabeempfehlungen für die Kultur, die wir gemeinsam mit dem Deutschem Kulturrat und vielen weiteren Expertinnen und Experten entwickelt haben, sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Kulturlandschaft. Jetzt ist es an den Entscheidungsträgerinnen und -trägern im Bund und in den Ländern sowie in den Kultureinrichtungen selbst, diese Empfehlungen umzusetzen. Menschen mit Behinderungen haben auch bei der Teilhabe an der Kultur die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch - das sagt uns ganz klar Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland vor mittlerweile 15 Jahren ratifiziert hat. Dieses Jubiläum haben wir alle in diesem Jahr gefeiert - doch umgesetzt ist die UN-BRK in Deutschland noch lange nicht, auch nicht in der Kultur.“

Mehr dazu.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer und der Landes-Behindertenbeauftragten zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen: Gesundheitssystem muss barrierefreier werden.

Im Gesundheitssektor müssen bauliche und kommunikative Barrieren abgebaut werden, damit auch Menschen mit Behinderungen die bestmögliche medizinische Versorgung bekommen. Darauf machen die Landesärztekammer und die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer,  anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Damit die Weiterentwicklung hin zur Barrierefreiheit gelingt, brauche es die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten und mehr staatliche Unterstützung.

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen: „Alle Menschen haben das Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung. Allerdings haben Menschen mit Behinderungen vielfach keinen Zugang zu den Angeboten des Gesundheitswesens. Wenn beispielsweise eine Frau, nach einem Sportunfall halsabwärts gelähmt, seit über 15 Jahren keinen Zugang mehr zu einer Gynäkologin oder einem Zahnarzt hat, weil es weit und breit keine geeignete Praxis gibt, kann uns das nicht zufriedenstellen. Fehlende Barrierefreiheit und mangelndes Wissen in Bezug auf Behinderungen schränken das Recht auf freie Arztwahl und gesundheitliche Versorgung für Menschen mit Behinderungen ein.“

„Für Ärztinnen und Ärzte ist die gleichberechtigte und bedarfsgerechte medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen ein wichtiges Thema“, betont Dr. Robin Maitra, Mitglied im Vorstand und Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Gleichbehandlung aller Patienten sei im ärztlichen Berufsethos verankert, Deutsche Ärztetage hätten diese Gleichbehandlung bereits angemahnt. „Dennoch wird unser Gesundheitssystem diesem Bedarf noch nicht überall gerecht“, konstatiert Dr. Maitra.

Nach Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Kinder und Erwachsene mit Behinderungen genauso uneingeschränkte Rechte auf ihre gesundheitliche Versorgung wie Menschen ohne Behinderungen. Ein gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung ist das Ziel. Zudem legt Artikel 3 des Grundgesetzes fest, dass niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf.

In der Realität wären leider längst nicht alle Arztpraxen und Kliniken für Menschen mit Behinderungen in geeigneter Weise zugänglich. Dabei sei zu beachten, dass sich wirkliche Barrierefreiheit nicht in einigen wenigen „Standard-Maßnahmen“ wie Rollstuhlrampen oder behindertengerechten WCs erschöpfe. Denn die Gruppe von Menschen mit Behinderungen sei heterogen, Bedarfe an die Ausstattung und Räumlichkeiten einer Praxis sind folglich vielfältig: Orientierungs-Leitsysteme für sehbehinderte Menschen, höhenverstellbare Untersuchungsliegen und Röntgenapparaturen, Anmeldetresen mit abgesenktem Bereich, rutschhemmende Bodenbeläge – das alles und mehr gehört dazu.

Neben Maßnahmen der baulichen Barrierefreiheit gelte es auch, Barrieren in der Kommunikation abzubauen. So benötigten beispielsweise gehörlose Menschen Gebärdensprachdolmetscher*innen, um Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu bekommen. Auch Leichte Sprache, etwa bei Informationsmaterial oder Anamnesebögen, spielt eine wichtige Rolle, um Barrieren im Gesundheitswesen abzubauen.

Eine solch umfassend barrierefreie Weiterentwicklung des Gesundheitssektors sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und seitens der öffentlichen Hand unterstützt werden, so Dr. Maitra. Denkbar wäre ein bundesweites Förderprogramm zur Barrierefreiheit von Einrichtungen des Gesundheitswesens. So könnte beim Praxisaus- oder -umbau – beispielsweise im Rahmen von Praxisübernahmen – auf finanzielle Hilfen zurückgreifen. Auch Kliniken könnten mithilfe von Fördermitteln die Gestaltung barrierefreier Räumlichkeiten besser umsetzen. Seit Jahren werde die Erweiterung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit auf den privaten Sektor gefordert. Dies würde dann gerade auch Arztpraxen betreffen. Entsprechende Gesetzesvorhaben seien bereits angestoßen. Neue gesetzliche Regelungen und Vorgaben zur Barrierefreiheit in Neu- und Bestandsbau müssten mit öffentlicher Unterstützung gekoppelt sein. Die Bundesregierung stellte bereits einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen vor. Zudem fassten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder im vergangenen Oktober den Beschluss, sich dafür einzusetzen, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern.

Sensibilisierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal im Gesundheitswesen trügen maßgeblich zum Abbau von Barrieren bei. In Schulungen kann Wissen über die Bedürfnisse von Patient*innen mit Behinderungen, vorhandene Barrieren und Möglichkeiten, sie abzubauen, sowie zur barrierefreien Kommunikation vermittelt werden, so Simone Fischer. Dabei stelle die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache sicher, dass die Selbstwirksamkeit von Menschen mit Behinderungen gestärkt und eine inklusive Haltung im Gesundheitswesen verankert werde. „Mit der Kooperation ‚Gemeinsam Gesund‘ hat das Land mit dem Netzwerk Inklusion Region Freiburg e.V. ein Konzept und Angebot initiiert, das durch Sensibilisierung, Partizipation und Vernetzung eine inklusive Gesundheitsversorgung befördern und die Kompetenzen aller Akteure stärken soll“, so die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer.

Die Landesärztekammer und die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind sich einig, dass die Gesundheitsversorgung einen zentralen Lebensbereich darstelle und der „Umbau“ hin zur Barrierefreiheit mit hoher Priorität angegangen werden müsse. „Wenn es um Gesundheit geht, müssen alle Menschen gleich gut zur Ärztin oder zum Arzt kommen“, betonen Simone Fischer und Dr. Robin Maitra.

Beauftragte verabschieden den „Bremer Appell“

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 30 Jahre Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz

Hintergrund:
Vom 14. bis 15. November 2024 kamen die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen, die sich in der Regel zweimal jährlich treffen, erstmals seit acht Jahren wieder in Bremen zu ihrer Konferenz zusammen.
Die Treffen der Beauftragten dienen dem Gedankenaustausch und der Abstimmung behindertenpolitischer Positionen. Die Beauftragten setzen sich für eine an den Grund- und Menschenrechten sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichteten Politik in Deutschland ein.
 

Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst.
 
Die Verfassung gewährleistet allen Menschen jene Rechte, die für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Dennoch werden Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt. Tiefsitzende Vorurteile der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen fort. Der konsequente Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe wird dadurch verhindert.
 
Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen, Gastgeber und Sprecher der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB): „Die Verfassung enthält einen Transformationsauftrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Diesem kommt Deutschland gegenwärtig nicht hinreichend nach.“
 
Nach wie vor bestehen für Menschen mit Behinderungen viele Sonderstrukturen. Kinder mit Behinderungen gehen beispielsweise oft auf Förderschulen und arbeiten später in Werkstätten für behinderte Menschen. Bestehende Ausgrenzungen werden damit fortgesetzt.
 
Deshalb erklärt Arne Frankenstein: „Insbesondere beim Abbau benachteiligender Sonderstrukturen verdichten sich die Vorgaben der Verfassung zu einem unmittelbaren Handlungsauftrag. Wir appellieren daher heute sehr eindringlich, dass Deutschland insbesondere den Abbau von Sonderstrukturen als politischen Handlungsschwerpunkt weiterverfolgt und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt.“
 
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Die strukturelle Benachteiligung zeigt sich auch daran, dass dringend notwendige inklusionspolitische Vorhaben von politisch Verantwortlichen oftmals auf die lange Bank geschoben werden. Das gilt auch für diese Legislaturperiode. Damit wird Politik unglaubwürdig und verspielt Vertrauen.“
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen fordern die Beauftragten von der neuen Bundesregierung und dem Parlament, dass die inklusionspolitischen Vorhaben aus der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Behindertengleichstellungsgesetz BGG, das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe IKJHG sowie die Reform des Werkstattrechts) besonders prioritär umgesetzt werden.
Um die gebotene Transformation mit Nachdruck und im Sinne des verfassungs- und menschenrechtlichen Auftrags zu gestalten, hat die Konferenz konkrete Forderungen an Bund, Länder und Kommunen adressiert. Diese Forderungen sind im „Bremer Appell“, der zum Abschluss der Konferenz verabschiedet wurde, zusammengefasst.

An der Konferenz nahmen neben den Behindertenbeauftragten aus Bund und Ländern auch das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als ständige Gäste teil. Die Keynote hielt Prof. Dr. Theresia Degener, die ehemalige Vorsitzende des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Vortrag darauf eingegangen ist, welche Vorgaben die Verfassung im Lichte der UN-BRK zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft enthält.
Grußworte sprachen die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft, Antje Grotheer, sowie Dr. Andreas Bovenschulte, der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen.

mehr dazu
 

Wien gewinnt den Access City Award 2025 für seine Vorreiterrolle in Sachen Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

Wien wurde der Access City Award 2025 für sein herausragendes Engagement verliehen, die Stadt für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten. Die Initiativen der österreichischen Hauptstadt zur Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Informations- und Kommunikationstechnologien und öffentlichen Diensten haben das Leben von Menschen mit Behinderungen erheblich verbessert. Der umfassende Ansatz der Stadt, der soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit miteinander verbindet, ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie große Hauptstädte die Barrierefreiheit erfolgreich in alle Aspekte des städtischen Lebens integrieren können. Wien erhält den Access City Award als zweite österreichische Stadt – nach Salzburg im Jahr 2012.
 
Helena Dalli, Kommissarin für Gleichheitspolitik, verlieh der Stadt Wien den Preis heute Morgen auf der Konferenz zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen 2024, die von der Kommission und dem Europäischen Behindertenforum organisiert wird. Der Access City Award feiert dieses Jahr sein 15. Jubiläum.
 
Spezifische Projekte wie barrierefreie Schwimmbäder, intelligente Ampeln und die Förderung der Integration in den Bereichen Wohnraum und Beschäftigung haben erheblich dazu beigetragen, Wien barrierefreier und inklusiver zu machen. Alle U-Bahn-Stationen und über 95 % der Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei und es stehen taktile Leitsysteme, Niederflurfahrzeuge und multisensorielle Notfallsysteme zur Verfügung. Auch die Strategie „Inklusives Wien 2030“ und ihr kooperativer Ansatz, Organisationen von Menschen mit Behinderungen in die Entscheidungsfindung einzubinden, zeigt das starke Engagement der Stadt in punkto Barrierefreiheit. Mehr dazu

Landes-Behindertenbeauftragte zum 3. Dezember: Teilhabe ist ein Grundrecht - kein Privileg! Video-Reihe zur Bedeutung des BTHG und der Inklusion gestartet!

Mit der Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ informiert die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, über die Bedeutung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Inklusion im Alltag. „Das BTHG schafft wichtige Nachteilsausgleiche, die Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Freiheit ermöglichen“, betont Simone Fischer am heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen in Stuttgart.

Sie weist darauf hin, dass das Gesetz oft kritisch betrachtet und vor allem auf Kosten und Bürokratie reduziert werde: „Leider wird das BTHG häufig als Bürokratiemonster dargestellt, bei dem die Kosten im Fokus stehen. Dabei geht es um nicht weniger als die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – und damit um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“

Die Video-Reihe zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen ein Mangel an Teilhabe und Inklusion auf das Leben von Menschen mit Behinderungen und die gesamte Gesellschaft hat. „Vielen Menschen ist oft nicht bewusst, was fehlt, wenn die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe nicht geschaffen werden. Mit den Videos möchten wir die Folgen aufzeigen, Wissenslücken schließen und dazu aufrufen, sich weiterhin für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen“, erklärt Simone Fischer. „Die Geschichten basieren auf echten Begebenheiten und machen deutlich: Teilhabe ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht – und sie hat einen großen Wert für unsere gesamte Gesellschaft.“
 
Die Videos sind bereits auf dem hier verfügbar. 

Menschenrechtsinstitut mahnt Gesetzesreformen für mehr Barrierefreiheit und Inklusion an

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

„Rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland. Noch immer hindern sie zahlreiche Barrieren an der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ihre Situation könnte verbessert werden, wenn Gesetzesvorhaben wie die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene vorangebracht würden. Durch den Bruch der Regierungskoalition ist eine zeitnahe Umsetzung leider unwahrscheinlich geworden“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Dies sei umso bedauerlicher, als die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes in den vergangenen Jahren intensiv fachlich beraten worden sei und bereits auf dem Tisch liege. „Die Arbeit an der Gesetzesreform darf nicht umsonst gewesen sein, denn Deutschland muss in Sachen Barrierefreiheit endlich vorankommen“, fordert Schlegel.

Nicht nur die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, sondern auch das Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssten mit Nachdruck verfolgt werden. „Sollten diese inklusionspolitischen Vorhaben bis zur Neuwahl des Bundestags nicht mehr abgeschlossen werden können, müssen sie von einer neuen Bundesregierung prioritär umgesetzt werden“, so Schlegel. Dies forderten am 15. November auch der Bundesbehindertenbeauftragte und die Landesbehindertenbeauftragten in ihrem „Bremer Appell“.

Das Institut appelliert zudem an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, noch in dieser Legislaturperiode Menschen mit Behinderungen, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisierung wurden, offiziell als Verfolgte des Nazi-Regimes anzuerkennen. Auch der vorliegende interfraktionelle Antrag zur Überwachung von Bluttests, mit denen ein Down-Syndrom in der Schwangerschaft erkannt werden kann (NIPT), sollte vor der Neuwahl verabschiedet werden.

Zur Pressemitteilung geht es hier.

Aktion Mensch alarmiert: Zu viele Unternehmen stellen zuwenige Menschen mit Behinderung ein

Bonn (29. November): Die Erholungsphase nach dem massiven Rückschlag durch die Corona-Pandemie währte nur kurz: Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung hat sich erneut verschlechtert. Sowohl die Arbeitslosenzahlen als auch die Arbeitslosenquote sind im vergangenen Jahr gestiegen. Besonders drastisch: Immer mehr Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, nicht nach. Der Anteil der Betriebe, die die vorgegebene Fünf-Prozent-Quote vollständig erfüllen, ist auf einen Tiefstwert gesunken. Das diesjährige Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes macht einmal mehr deutlich: Die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt macht – auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verankert – keine Fortschritte.

Arbeitnehmer*innen mit Behinderung: Von Wirtschaftskrise eingeholt

Die negative Prognose ist eingetreten: Der konjunkturelle Abschwung wirkt sich signifikant auf den Arbeitsmarkt aus, nicht zuletzt auch auf die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung. So zog die Arbeitslosenquote im vergangenen Jahr an und liegt bei nunmehr elf Prozent. Auch die Anzahl der Arbeitslosen mit Behinderung hat sich erhöht – auf einen Jahresdurchschnitt von 165.725. Verglichen mit 2022 beschreibt dies zwar nur eine Steigerung von etwas mehr als einem Prozent, der Negativtrend setzt sich jedoch im aktuellen Jahr fort: Im Oktober dieses Jahres liegt die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung bei 177.280, im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt im Jahr 2023 markiert dies einen Anstieg um sieben Prozent. „Zwar spüren alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland die Folgen der Wirtschaftskrise – für Menschen mit Behinderung gehen sie aber mit einem deutlichen Rückschritt in Sachen Chancengerechtigkeit einher“, warnt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. 

Einstellungswiderstand verstärkt sich – Beschäftigungsquote sinkt weiter

Unternehmen mit 20 Mitarbeiter*innen und mehr sind gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Das sind derzeit rund 179.000 Unternehmen, Tendenz im Vergleich zu den Vorjahren steigend. Tatsächlich ist die Anzahl an Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung also gestiegen. Die gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsquote ist dennoch auf 4,4 Prozent gesunken. Weniger als 39 Prozent der verpflichteten Unternehmen erfüllen die Fünf-Prozent-Quote vollständig – der niedrigste Wert seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers. Keinerlei Menschen mit Behinderung beschäftigt dagegen noch immer mehr als jedes vierte Unternehmen. Insbesondere die Privatwirtschaft liegt mit einer Einstellungsquote von vier Prozent weit unter dem Soll.
Christina Marx hat dafür kein Verständnis: „Eine schlechte Konjunktur greift als Erklärung nicht weit genug – schließlich klagt die Wirtschaft zunehmend über den Fachkräfte- wie auch den Arbeitskräftemangel allgemein. Unternehmen besetzen die Arbeitsplätze aber nicht mit den vielen gut qualifizierten Arbeitnehmer*innen mit Behinderung.“

Politik nimmt Unternehmen stärker in die Pflicht: Höhere Ausgleichsabgabe

Wer trotz Beschäftigungspflicht keine oder zu wenige Menschen mit Behinderung einstellt, muss die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde diese zum 1. Januar 2024 nun deutlich erhöht. „Wir erhoffen uns von der schärferen Sanktionierung, dass sie sich positiv auf die Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderung auswirkt“, kommentiert die Sprecherin der Sozialorganisation. „Ein Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht ist kein Kavaliersdelikt – denn es geht um nichts Geringeres als das Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. Chancengleichheit muss losgelöst von konjunkturellen Entwicklungen Bestand haben.“

Mehr dazu.

Neue Kooperation „Einmischen? Mitmischen!“ gestartet 

„Einmischen? Mitmischen!“, so lautet das Motto einer neuen Kooperation der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer und der Allianz für Beteiligung, die nun angelaufen ist.
Simone Fischer sagt dazu: „Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, ihr Lebensumfeld mitzugestalten und sich in die Gesellschaft einbringen zu können. Dies ist Personen, die beispielsweise in besonderen Wohnformen und Einrichtungen leben, vielfach nicht möglich. Sie erleben häufig einen stark geregelten Alltag, dürfen in vielen Situationen nur wenig selbst entscheiden und fühlen sich dadurch fremdbestimmt. Es ist für sie oft nicht möglich, selbst zu bestimmen, mit wem sie ihre Freizeit verbringen, wann sie ihr Mittag- und Abendessen einnehmen oder zu Bett gehen. Für viele ist es nicht möglich, sich in Projekten oder Initiativen in der Nachbarschaft bis hin zu Bürgerbeteiligungsprozessen einzubringen – weil Barrierefreiheit fehlt und die nötigen Voraussetzungen noch nicht darauf ausgerichtet sind. Viele Menschen mit Behinderungen sind es häufig noch nicht gewohnt, für ihre Interessen und Belange einzutreten oder es wird ihnen nicht zugetraut. Ich habe die Kooperation ins Leben gerufen, damit sich das ändert.“

Kernstück der Kooperation „Einmischen? Mitmischen!“ ist es, mit Menschen mit Behinderungen eine Fortbildung zu erarbeiten, um sie zu ermutigen sich einzubringen und für sich einzustehen. Das Programm wird in drei Kooperationsphasen (Erprobung der Fortbildungen, Fachgruppengespräche, Ergebnis) erstellt und soll im August 2025 vorgestellt und veröffentlicht werden. „Das Motto meiner Amtszeit lautet ‚Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion‘, deshalb sind ausdrücklich Menschen mit Behinderungen im Land eingeladen, sich an der Entwicklung der Kooperation zu beteiligen“, so die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer.  Neben der Allianz für Beteiligung bringen sich bereits Menschen ein, die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in den Angeboten der Lebenshilfe Baden-Württemberg, der Johannes-Diakonie Mosbach und der Zieglerschen Wilhelmsdorf nutzen.

Die Auftaktveranstaltung der Kooperation „Einmischen? Mitmischen!” hat erfolgreich stattgefunden. Zahlreiche Interessierte aus ganz Baden-Württemberg folgten der Einladung. Anni Schlumberger, Annika Bachmann und Hannes Schuster von der Allianz für Beteiligung stellten die Kooperation „Einmischen? Mitmischen!“ vor. Begrüßt wurden die Teilnehmenden von der Landes-Behindertenbeauftragten und Kooperationsinitiatorin. Zwei Impulsvorträge von Julia Huber und Milena Buhl der DHBW Stuttgart zum Thema: „Partizipation von Menschen mit Behinderungen stärken: im Wohnraum, in der Nachbarschaft und in der Gesellschaft“ und „Partizipation im Gewaltschutz“ verdeutlichten, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderungen sich für Ihre Belange und Themen einsetzen. Anschließend wurden in der Fachgruppensitzung Fragen geklärt, diskutiert und Wünsche zur Kooperation geäußert. Das nächste Fachgruppengespräch findet im Frühjahr 2025 statt.

Die Allianz für Beteiligung ist ein Verein, der sich für die Stärkung der Gesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg einsetzt. „Wir wollen Menschen bestärken und ermutigen, sich für ihre eigenen Interessen einzusetzen“, sagt Annika Bachmann. „Es handelt sich um eine partizipative Kooperation, bei der sich die Menschen möglichst oft einbringen können“, so der Projektleiter Hannes Schuster.

Die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer, betont: „Es ist wichtig, dass wir Möglichkeiten schaffen, damit es selbstverständlich wird, dass Menschen mit Behinderungen sich beteiligen und einbringen – also mitmischen – können. Mit der Allianz für Beteiligung habe ich eine professionelle Partnerin gefunden, die durch eine Vielzahl von Beteiligungs- und Quartiersprozessen eine hohe Expertise mitbringt. Zentral ist, dass Menschen mit Behinderungen aus dem ganzen Land in der Kooperation aktiv mitwirken.“
Die Kooperation „Einmischen? Mitmischen!“ setzt sich mit einer zentralen Frage auseinander: Wie können Menschen mit Behinderungen stärker über ihr eigenes Leben bestimmen? Dabei stehen entscheidende Lebensbereiche im Fokus – etwa die Wahl des Wohnorts, die berufliche Tätigkeit oder die Gestaltung der Freizeit.

Mehr dazu.

Angebot: Studierendenpraktikum im Büro der Kommunalen Behindertenbeauftragte Heidelberg

Derzeit sind Bewerbungen für ein Studierendenpraktikum im KBB-Büro möglich.

theater+, ein neues Angebot für Menschen mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen im Theater Heidelberg

theater+ ist ein neues Angebot, das Menschen mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen einen Theaterbesuch ermöglichen soll. Dabei wird jeden Monat mindestens einer regulären Veranstaltung aus dem Spielplan ein Angebot hinzugefügt, das die Zugänglichkeit vereinfacht. Das Theater und Orchester Heidelberg will offener und zugänglicher werden und schafft so verschiedene Möglichkeiten für Teilhabe und Begegnung.

Außerdem sind Veranstaltungen, Führungen und Theaterworkshops geplant, die inklusionsorientiert gestaltet und so für Menschen mit und ohne Behinderung geöffnet sind.

theater+ ist ein wachsendes und sich stetig veränderndes Projekt. Wir lernen immer dazu und freuen uns jederzeit über Rückmeldungen und Ideen! Denn Theater ist für alle da! 

Weitere Informationen und Tickets erhalten Sie direkt über die Website des Theaters: mehr dazu

Notfall-App NORA

Im Notfall Hilfe rufen zu können, ist wichtig.

Damit auch Menschen, die nicht oder nicht gut telefonieren können, haben die Bundesländer die Notruf App NORA entwickelt. Wie es funktioniert ist auch in Leichter Sprache beschrieben.

Weil diese aber missbräuchlich genutzt wurde, war die App einige Zeit nicht abrufbar. Jetzt gibt es sie wieder bei Apple Play und im Google Play Store. Um Missbrauch auszuschließen, ist nun eine Registrierung über das Post Ident Verfahren erforderlich. mehr dazu

Interessante aktuelle Termine

Hier finden Sie Veranstaltungen rund um die Themen Inklusion, Behinderung und chronische Erkrankung. mehr dazu

×