Waldbrandgefahr aufgrund hoher Temperaturen und Trockenheit

Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der damit einhergehenden Trockenheit warnt die Stadt Heidelberg vor erhöhter Waldbrandgefahr. Es ist äußerste Vorsicht geboten, insbesondere beim Umgang mit Feuer. Die Stadt Heidelberg appelliert an alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln strikt zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzlich ein Rauchverbot.
  • Feuer dürfen nur an den offiziellen, fest eingerichteten Grillstellen entzündet werden. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Entfachen von Feuer auch dort untersagt werden
  • Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Feuerstellen muss das Feuer jederzeit beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen gründlich gelöscht sein.
  • Fahrzeuge sollten in Wald- und Wiesenbereichen nur auf dafür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile wiederholt zur Entzündung trockener Bodenvegetation geführt haben

Die meisten Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar. Daher ruft die Stadt Heidelberg zu verantwortungsbewusstem Verhalten auf.

Grillverbot ab Waldbrandgefahrenstufe 4

Das Bürger- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass gemäß der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg das Grillen ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 auch auf zugelassenen Grillplätzen und Feuerstellen untersagt ist. Derzeit hat der Deutsche Wetterdienst die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 ausgerufen. Der Waldbrandgefahrenindex kann je nach Wetterlage von Tag zu Tag variieren. Eine tagesaktuelle Übersicht ist beim Deutschen Wetterdienst unter www.dwd.de abrufbar. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überwacht das Grillverbot während seiner Dienstzeiten insbesondere auf den Grillzonen auf der Neckarwiese.

Grillplätze auf der Neckarwiese gesperrt – Sonderregeln in Handschuhsheim und Ziegelhausen

Darüber hinaus wurden die beiden Grillzonen auf der Neckarwiese vom Landschafts- und Forstamt gesperrt. An den städtischen Grillhütten in Handschuhsheim und Ziegelhausen darf ab Waldbrandstufe 4 nur noch im überdachten Bereich gegrillt werden, und ab Waldbrandstufe 5 ist nur noch die Nutzung eines mitgebrachten Gasgrills gestattet. Dies wurde bei der Vermietung entsprechend kommuniziert.

Waldbrände schnell melden

Im Falle eines Brandes ist es von größter Bedeutung, diesen umgehend und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Misch- und Laubwäldern sowie überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Die gute Erschließung der Waldflächen ermöglicht Feuerwehren auch einen schnellen Zugang.

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