Band auf blauem Hintergrund.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Referat des Oberbürgermeisters
Koordinierungsstelle Bürgerengagement
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 09 00

Zur Ämterseite

Ehrenamtsmedaille

Für bürgerschaftliches Engagement

Am 8. November 2001 hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg die Satzung über die Stiftung zur Verleihung der Bürgerplakette der Stadt Heidelberg verabschiedet. Damit wurde eine weitere flexiblere Ehrungsmöglichkeit - neben Ehrenbürgerschaft, Bürgermedaille und Richard-Benz-Medaille - auf lokaler Ebene geschaffen. Seit 2022 heißt die Bürgerplakette Ehrenamtsmedaille. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 beschlossen.

Foto von Oberbürgermeister Würzner mit den Geehrten der Ehrenamtsmedaille

Die Stadt Heidelberg will laut Satzung mit der Stiftung die Zivilcourage und die Verantwortung aller für ein solidarisches Zusammenleben in Heidelberg fördern und den persönlichen Einsatz für das Gemeinwohl, insbesondere für bürgerschaftliches Engagement, anerkennen. Jede Person, unabhängig vom Wohnort, die sich in Heidelberg bürgerschaftlich engagiert und deren ehrenamtliches Engagement die Voraussetzungen der Satzung erfüllt, kann für die Auszeichnung mit der Ehrenamtsmedaille vorgeschlagen werden.

Ehrenamtsmedaille 2024

„Ihr Engagement steht beispielhaft für soziales Miteinander in Heidelberg und trägt unsere solidarische Stadtgesellschaft. Dafür möchte ich mich im Namen der Stadt und des Gemeinderates ganz herzlich bedanken“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Verleihung der Ehrenamtsmedaillen am 28. November 2024. mehr dazu

Wer kann die Ehrenamtsmedaille erhalten?

Jede Person, die sich in Heidelberg bürgerschaftlich engagiert und deren ehrenamtliches Engagement die Voraussetzungen der Satzung erfüllt.

  • Unabhängig von der Dauer des Engagements
  • Unabhängig vom Wohnort
  • Unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Gruppe handelt

Wer ist vorschlagsberechtigt?

  • Jede Person mit Unterstützung durch Mitglieder des Gemeinderates, des Bezirksbeirates, der Stadtteilvereine und der Verwaltung
  • Mitglieder des Gemeinderates
  • Mitglieder der Bezirksbeiräte
  • Mitglieder der Stadtteilvereine
  • Stadtverwaltung Heidelberg (Amtsleitungen)

Was ist bei der Einbringung der Vorschläge zu beachten?

Für die Einreichung von Vorschlägen gibt es ein Vorschlagsformular (297 KB), das alle notwendigen Informationen abfragt.

Die vorschlagende Person sollte das Engagement kennen und schildern können.

Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet jährlich am 1. Juni.

×