Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (oder auch Jugendgerichtshilfe) ist Teil des Aufgabenspektrums des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Heidelberg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren beraten, betreuen und begleiten Jugendliche und junge Erwachsene, die zwischen 14 und 20 Jahren alt sind und Ärger mit der Justiz haben. Auch für deren Eltern und Erziehungsberechtigte bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren Information und Hilfe.
Fragen werden gerne telefonisch oder bei einem Beratungstermin beantwortet. Vertiefende Informationen für Eltern/ Erziehungsberechtigte und Jugendliche sind auf den Folgeseiten zusammengestellt:
Ansprechpartner für Boxberg, Emmertsgrund, Rohrbach, Südstadt
Rolf Benz
Telefon: 06221 58-37690
E-Mail: rolf.benz@heidelberg.de
Ansprechpartnerin für Bahnstadt, Bergheim, Kirchheim, Pfaffengrund, Weststadt, Schlierbach, Ziegelhausen
Nele Thurner
Telefon: 06221 58-37840
E-Mail: nele.thurner@heidelberg.de
Ansprechpartnerin für Altstadt, Handschuhsheim, Neuenheim, Wieblingen
Lydia Riedinger
Telefon: 06221 58-37830
E-Mail: lydia.riedinger@heidelberg.de
Wir werden am gesamten Jugendstrafverfahren beteiligt, indem wir erzieherische und soziale Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten, mündlich und schriftlich, zur Geltung bringen und Maßnahmen vorschlagen. Zusätzlich überwachen wir die von der Justiz erteilten Auflagen und Weisungen.