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Kommunale Behindertenbeauftragte
Beschreibung
Seit 1. Januar 2016 hat Heidelberg eine Kommunale Behindertenbeauftragte. Nähere Informationen zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten finden Sie unter www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte
Laut § 15 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) ist die Kommunale Behindertenbeauftragte unabhängig und weisungsungebunden.
Kontakt
Zuständigkeit
Die Kommunale Behindertenbeauftragte berät die Stadt in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen, arbeitet mit der Verwaltung zusammen und ist Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen („Ombudsfrau“).
Menschen mit Fragen oder Problemen rund um Behinderung können sich an sie als Ombudsfrau wenden. Sie gibt Informationen und verweist an jeweils spezialisierte Beratungsstellen weiter.
Befugnisse:
Die Kommunale Behindertenbeauftragte ist bei allen Vorhaben der Stadt, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen. Öffentliche Stellen sollen die Kommunale Behindertenbeauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen.
Die Kommunale Behindertenbeauftragte Heidelberg ist direkt dem Oberbürgermeister unterstellt („Stabsstelle“).
Vertraulichkeit
Anliegen, die an die Kommunale Behindertenbeauftragte in ihrer Funktion als Ombudsfrau herangetragen werden, werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch und in Absprache mit der ratsuchenden Person können andere Institutionen eingeschaltet werden. Diese sind laut § 15 L-BGG zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht verpflichtet.
Bericht
Die Kommunale Behindertenbeauftragte legt jeweils zum Jahresende einen Bericht vor
Persönlicher Kontakt
Verwaltungsleitung und stellvertretende Betriebsleitung