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Behördenwegweiser

Amt für Baurecht und Denkmalschutz

Beschreibung

Das Amt hat als Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von baulichen Anlagen befolgt und die von ihr erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Wesentliche Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die Vergabe von Baugenehmigungen. Als Denkmalschutzbehörde trifft das Amt die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen.
Ebenso erfüllt das Amt die Aufgaben der Wohnraumförderungsstelle für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung in Heidelberg nach den Landesbestimmungen. Das Amt bearbeitet Förderanträge, (insbesondere zur Eigentumsförderung), und leitet diese an die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank weiter. Auch die Anträge für städtische Förderprogramme (z.B. Eigentumserwerb) werden hier bearbeitet.
Die Beratung zum Heidelberger Mietspiegel gehört zu den weiteren Aufgaben des Amtes.
Dem Baurechtsamt ist das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung angegliedert - die zentrale Anlaufstelle, für Informationen zu den Themen Planen, Bauen und Umwelt.

Aufgabenbereiche:

  • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen
    Die Baubezirke sind wie folgt aufgeteilt:
  • Sonderbaubezirk: Sonderbauten nach § 38 LBO im gesamten Stadtgebiet
    Baubezirk 1: Altstadt Bereich Gesamtanlagenschutzsatzung, Schlierbach.
    Baubezirk 2: Bereich Handschuhsheim, Neuenheim, Ziegelhausen, Bergheim, Klinikum Im Neuenheimer Feld.
    Baubezirk 3: Bereich, Südstadt, Weststadt - ohne Bereich Bahnstadt, Kirchheim, Rohrbach, Boxberg, Emmertsgrund,
    Baubezirk 4: Bereich Wieblingen, Pfaffengrund, Weststadt - Bereich Bahnstadt
    Baubezirk 6: Konversionsflächen, Bergheim, Ziegelhausen West
  • Beratung von Bauherren und Architekten
  • Überwachung von Baumaßnahmen und erforderlichenfalls Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung
  • Maßnahmen zur Beseitigung illegaler baulicher Zustände
  • Durchführung städtischer Satzungen (z.B. Werbeanlagesatzung Altstadt; Satzung über die Zulässigkeit von Satellitenempfangsanlagen)
  • Bauliche Stellungnahmen zu Maßnahmen, die von anderen Ämtern zu genehmigen sind (z.B. vom Umweltamt)
  • Genehmigung von Eingriffen in Kulturdenkmale und Maßnahmen zu deren Schutz
  • Genehmigung von Veränderungen am geschützten Bild nach der Gesamtanlagenschutzsatzung Altstadt
  • Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen zur Aufteilung in Wohn-/Teileigentum
  • Wohnberatung für Senioren- und behindertengerechtes Wohnen
  • Förderung von Wohneigentum
  • Förderung von Modernisierungs-, Energie- und Wassersparmaßnahmen
  • Mietwohnraumförderung
  • Beratung zum Mietspiegel
  • Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger
  • Baulandmanagement

Hausanschrift

Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
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Persönlicher Kontakt

Herr Jörg Hornung
Amtsleiter
Gebäude Prinz Carl
Raum 1.19
Herr Harald Danisch

stellv. Amtsleiter, Abteilungsleiter Bauabteilung Stadtteile und Denkmalschutz, Leiter der Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat

Gebäude Prinz Carl
Raum 1.21
Frau Gabriele Augsburger

Abteilungsleiterin Investitionsbauvorhaben, Sonderbau, Konversion, Bauaufsicht und Entwässerung 

Gebäude Prinz Carl
Raum 1.07
Frau Doris Götz

Abteilungsleiterin Wohnbauförderung

Gebäude Prinz Carl
Raum Kompetenzzentrum
Herr Thomas Blank

Geschäftsleitender Beamter und Abteilungsleiter Verwaltung, Bauberatung, Bauregistratur

Gebäude Prinz Carl
Raum 1.15a

Übergeordnete Dienststellen

Dezernat II

Formulare und Onlinedienste

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