Windpark auf dem Lammerskopf

Bürgerentscheid am 12. Juli 2026

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 16. April 2026, beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger über die Grundsatzfrage abstimmen zu lassen, ob die Stadt Heidelberg das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung grundsätzlich als Standort für Windkraftanlagen entwickeln soll. Damit folgt der Gemeinderat dem Vorschlag der Stadtverwaltung.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Fragestellung lautet: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“

Wie geht es weiter?

Mit dem Beschluss des Gemeinderats kommt der Bürgerentscheid zustande. Der Abstimmungstermin ist am Sonntag, 12. Juli 2026. Beim Bürgerentscheid geht es um die Grundsatzfrage, ob die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung des Standorts weiterverfolgen soll. Über konkrete Fragen der Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung wird damit noch nicht entschieden.

Die Stadt Heidelberg wird die Bürgerinnen und Bürger nun über die Abstimmung informieren. Nach der Gemeindeordnung müssen dabei die in den Gemeindeorganen vertretenen Auffassungen dargelegt werden. Die Stadt wird dazu auch das Forum Energiedialog des Landes Baden-Württemberg einbinden, um Informationen verständlich, nachvollziehbar und ausgewogen aufzubereiten.

Hintergrund zum Standort Lammerskopf

Zwischen Schönau und dem Heidelberger Stadtteil Ziegelhausen liegt eine Fläche, die für Windkraft geeignet ist. Eigentümer ist das Land Baden-Württemberg. Teile der Fläche befinden sich auf Heidelberger Gemarkung.
 
Im Oktober 2023 erhielt eine lokale Projektgemeinschaft die Zusage von Forst BW für die Pacht zur Errichtung eines Bürgerwindparks. Zu der Projektgemeinschaft gehören die Energiegenossenschaft Starkenburg, die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, die Heidelberger Energiegenossenschaft, die Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, an der die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind, sowie die Stadtwerke Heidelberg.
 
Für den Standort liegen fachliche Untersuchungen vor, darunter naturschutzfachliche Prüfungen und Windmessungen. Ein naturschutzfachliches Gutachten sieht geeignete Teilbereiche für Windkraftanlagen. Die Windmessungen bestätigen die gute Eignung des Lammerskopfs als Standort: In 175 Metern Höhe wurde dort eine auf ein durchschnittliches Windjahr umgerechnete mittlere Windgeschwindigkeit von 6,4 Metern pro Sekunde ermittelt. Der zu erwartende Stromertrag wäre am Lammerskopf 72 Prozent höher als an einem Messstandort in der Ebene, an dem eine Vergleichsmessung durchgeführt wurde. 

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