Mit dem Kulturfonds „KulturLabHD“ unterstützt die Stadt Heidelberg innovative Kulturprojekte in Heidelberg. Der Kulturfonds „KulturLabHD“ richtet sich an alle kreativen Heidelbergerinnen und Heidelberger, die neue und innovative Projekte in der Stadt durchführen. Der Fonds hat ein Volumen von jährlich 120.000 Euro.
Die zwei Stichtage pro Jahr zur jeweiligen Antragstellung mit entsprechendem Zeitraum des Projektbeginns finden Sie in untenstehender Tabelle.
Ziel des Fonds ist es, ergänzend zu den weiteren und schon länger bestehenden Förderstrukturen, die Heidelberger Kulturszene zusätzlich zu fördern. Er ist Teil der Neustrukturierung der Kulturförderung der Stadt Heidelberg. Der Gemeinderat hatte am 25. Juli 2017 die Einrichtung des neuen Kulturfonds „KulturLabHD“ beschlossen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Antragsstellung zur Orientierung die in der Anlage zum Antrag aufgeführten Haupt- und Unterkriterien. Nehmen Sie bei Fragen gerne im Vorfeld der Antragsstellung Kontakt zum Kulturamt der Stadt Heidelberg auf.
KulturLabHD – Details des Förderprogramms
Voraussetzungen für die Förderung: Antragsberechtigt sind Personen und Gruppierungen aus Heidelberg, die Projekte oder Veranstaltungen in Heidelberg durchführen. Förderfähig sind neue Kulturprojekte, die in dieser Form bislang nicht durchgeführt wurden und die sich durch einen innovativen Charakter auszeichnen.
Alle Förderanträge werden anhand eines festgelegten Kriterien-Katalogs bewertet.
Der Zuschuss beträgt maximal 20.000 Euro je Projekt.
Im Anschluss an eine erstmalige Förderung können für das betreffende Projekt bis zu zwei Folgeprojekte bezuschusst werden. Damit kann maximal über einen Zeitraum von drei Jahren eine Anschubfinanzierung für neue Projekte gewährt werden. In dieser Zeit hat ein Antragsteller die Möglichkeit, sich in der Szene mit seinem Projekt zu etablieren und Sponsoren dafür zu gewinnen. Die Begrenzung auf drei Jahre verhindert gleichzeitig, dass Haushaltsmittel dauerhaft gebunden sind und damit nicht für neue innovative Projekte zur Verfügung stehen.
Für jedes Projekt muss ein Antragsteller Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten einbringen. Beim ersten Folgeantrag für das betreffende Projekt müssen es mindestens 50 Prozent sein, beim zweiten mindestens 70 Prozent.
Nach Bewilligung des Förderantrags kann der Antragssteller bis zu 70 Prozent der Fördersumme abrufen. Der Restbetrag wird nach Vorlage und positiver Prüfung eines Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Neben der Förderung aus dem Fonds „KulturLabHD“ ist eine Förderung desselben Projekts aus sonstigen Kulturfördermitteln der Stadt ausgeschlossen.