Für die Entsorgung des Altpapiers, der Pappen und Kartonagen bietet die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg den Gewerbetreibenden eine grundstücksbezogene Papiertonne an. Diese ist im 14-täglichen Leerungsrhythmus im Teilservice kostenfrei. Der zusätzliche Service des Raus- und Reinstellens ist gegen Entgelt möglich.
Bündelsammlung für Papier in den zentralen Geschäftsstraßen
In ausgewählten Geschäftsstraßen führt die Stadt zusätzlich eine Bündelsammlung für Altpapier durch. Im Citybereich und den angrenzenden Geschäftsstraßen erfolgt diese wöchentlich, im sonstigen Stadtgebiet 14-täglich zusammen mit den Papiertonnen.
Straßen in denen eine Papierbündelsammlung angeboten wird
Abholung |
Straßen |
wöchentlich, ab sechs Uhr |
Friedrich-Ebert-Anlage Hauptstraße Marktplatz Plöck Uniplatz Untere Straße Sofienstraße |
wöchentlich, ab 10 Uhr |
Bergheimer Straße, Brückenstraße Rohrbacher Straße (Weststadt) |
14-täglich, ab sechs Uhr |
Dossenheimer Landstraße Heinrich-Fuchs-Straße Kleingemünder Straße Ladenburger Straße Lutherstraße Odenwaldstraße (Zentrum Kirchheim) Peterstaler Straße (Zentrum Ziegelhausen) Poststraße Rathausstraße Schwetzinger Straße (Zentrum Kirchheim) Steubenstraße |
Regeln für die Papierbündelsammlung
Lose Papierbündel oder Kartonagen führen häufig zu Verschmutzungen der Straßen und damit zu Verzögerungen der Abfuhr. Das Ziel der Stadt ist es, den Gewerbebetrieben auch in Zukunft eine schnelle und komfortable Entsorgungsmöglichkeit ihrer Kartonagen und Papierabfälle kostenfrei anzubieten.
Bitte beachten Sie, dass lose Papier- oder Kartonsammlungen nicht mehr kostenfrei mitgenommen werden können. Der Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.
- Die Papiere und Kartonagen müssen in handlichen Paketen verpackt und gebündelt zur Entsorgung bereitliegen.
- Die Bündel dürfen maximal 10 Kilogramm wiegen und maximal einen Meter lang sein. Auch Zeitungen oder Prospekte müssen in kleine, handliche Kartons verpackt oder sicher zusammengebunden werden.
- Die Kartons müssen zugebunden oder zugeklebt werden, damit sie beim Laden nicht aufgehen.
- Störstoffe wie Kunststoff oder Metall müssen vorher entfernt werden.
- Die Papierbündel dürfen nur vor dem eigenen Anwesen oder Geschäft bereitgelegt werden. Sie dürfen den öffentlichen Verkehr nicht gefährden oder behindern.
- Falls Sie einen Rollwagen zur Bereitstellung der Kartonagen nutzen, muss dieser von zwei Seiten geleert werden können. Auch die Kartonagen und das Papier im Rollwagen müssen zusammengebunden werden.
Weiterhin haben Gewerbebetriebe die Möglichkeit im Recyclinghof Wieblingen Papier, Kartonagen und zahlreiche andere Wertstoffe abzugeben.