Die EU-Kommission hat am 31. Mai 2022 das rund 218 Millionen Euro umfassende Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 für Baden-Württemberg genehmigt. Die regionale Umsetzung bleibt ein wichtiges Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg. Auch künftig sollen die ESF - Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen maßgeblich geplant werden.
Der Stadtkreis Heidelberg verfügt für das Jahr 2025 über regionalisierte ESF Plus-Mittel in Höhe von 165.000 Euro. Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis hat auf der Grundlage der Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Förderschwerpunkte für das Jahr 2025 festgelegt. Die Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises Heidelberg ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/esf veröffentlicht.Zentrale Ziele der Förderung sind
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
- Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.
Förderfähig sind Projekte, die zur Umsetzung der regionalisierten Ziele des Programms Baden-Württemberg beitragen und den zwei Förderschwerpunkten der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie entsprechen. Die bereichsübergreifenden Grundsätze „Gleichstellung der Geschlechter“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sind im Antrag angemessen zu berücksichtigen und darzustellen. Projekte, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, und transnationale Kooperationen werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustellen.
Von den Trägern wird erwartet, dass entweder eine eigene Qualitätssicherung durchgeführt oder an den Angeboten des EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) teilgenommen wurde beziehungsweise in diesem Jahr noch teilgenommen wird.
Durchführungszeitraum für beantragte Projekte ist vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025.
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Berücksichtigung des Strategiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss beschlossenen Methodik und Kriterien www.esf-bw.de.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung sind unter: www.esf-bw.de zu finden.
Anträge müssen bis zum 31.05.2024 vollständig und unterschrieben auf dem Postweg bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Auf eine Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten. Projektförderungen des Bundes können unter www.esf.de eingesehen werden.
Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz soll mindestens 30 Prozent, höchstens 40 Prozent betragen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden.
Die förderfähigen Gesamtkosten betragen bei Bewilligung mindestens etwa 30.000 Euro. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss sich auf mindestens 10 Personen je Vorhaben belaufen.
Bei den förderfähigen Kostenpositionen bitten wir um Beachtung der aktuellen Informationen auf der Seite www.esf-bw.de.
Interessierte Projektträger können sich auf der Seite EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) informieren. Bei Fragen zum ELAN richten Sie bitte eine E-Mail an: ESF@sm.bwl.de.
Weitere Informationen erhalten Sie unter chancengleichheit@heidelberg.de