Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+)

in Heidelberg

Mitglieder des ESF-Arbeitskreises sind die Stadt Heidelberg (Vorsitz und Geschäftsführung), die Arbeitgeber*innenvertretung, die Agentur für Arbeit, die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, der Leiter des Amtes für Chancengleichheit sowie je eine Vertretung der freien Wohlfahrtspflege, der Schulen, der Weiterbildungsträger, der außerschulischen Jugendbildung und der gemeinsamen Einrichtung nach SGB II (Jobcenter). Unter dem Vorsitz der Stadt Heidelberg bewertet der Arbeitskreis die eingegangenen Projekte.

Arbeitskreisstrategie 2025

Der Arbeitskreis hat im März 2024 auf der Grundlage des Programms Baden-Württembergs für die neue Förderperiode 2021 - 2027 und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Arbeitskreisstrategie 2025 festgelegt. Hier finden Sie das Strategiepapier für das Jahr 2025 (433 KB).

Mehr Informationen über den ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027 und die zentralen Förderbereiche gibt es auf der Seite zum Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg.

Fördermittel

Der Stadtkreis Heidelberg verfügt im Jahr 2025 über regionalisierte ESF-Mittel in Höhe von 165.000 Euro zur Förderung von Projekten.

Auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gibt es weitere Informationen und Vordrucke zu

  • Förderbedingungen
  • Antragsfrist
  • Antragsverfahren
  • Antragsvordrucke
  • Verwendungsnachweis

ESF Plus - Förderaufruf 2025

Die EU-Kommission hat am 31. Mai 2022 das rund 218 Millionen Euro umfassende Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 für Baden-Württemberg genehmigt. Die regionale Umsetzung bleibt ein wichtiges Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg. Auch künftig sollen die ESF - Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen maßgeblich geplant werden.

Der Stadtkreis Heidelberg verfügt für das Jahr 2025 über regionalisierte ESF Plus-Mittel in Höhe von 165.000 Euro. Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis hat auf der Grundlage der Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Förderschwerpunkte für das Jahr 2025 festgelegt. Die Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises Heidelberg ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/esf veröffentlicht.Zentrale Ziele der Förderung sind

  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
  • Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.

Förderfähig sind Projekte, die zur Umsetzung der regionalisierten Ziele des Programms Baden-Württemberg beitragen und den zwei Förderschwerpunkten der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie entsprechen. Die bereichsübergreifenden Grundsätze „Gleichstellung der Geschlechter“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sind im Antrag angemessen zu berücksichtigen und darzustellen. Projekte, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, und transnationale Kooperationen werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustellen.

Von den Trägern wird erwartet, dass entweder eine eigene Qualitätssicherung durchgeführt oder an den Angeboten des EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) teilgenommen wurde beziehungsweise in diesem Jahr noch teilgenommen wird.

Durchführungszeitraum für beantragte Projekte ist vom  1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025.

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Berücksichtigung des Strategiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss beschlossenen Methodik und Kriterien www.esf-bw.de.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung sind unter: www.esf-bw.de zu finden.

Anträge müssen bis zum 31.05.2024 vollständig und unterschrieben auf dem Postweg bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Auf eine Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten. Projektförderungen des Bundes können unter www.esf.de eingesehen werden.

Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz soll mindestens 30 Prozent, höchstens 40 Prozent betragen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden.

Die förderfähigen Gesamtkosten betragen bei Bewilligung mindestens etwa 30.000 Euro. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss sich auf mindestens 10 Personen je Vorhaben belaufen.

Bei den förderfähigen Kostenpositionen bitten wir um Beachtung der aktuellen Informationen auf der Seite www.esf-bw.de.

Interessierte Projektträger können sich auf der Seite EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) informieren. Bei Fragen zum ELAN richten Sie bitte eine E-Mail an: ESF@sm.bwl.de.

Weitere Informationen erhalten Sie unter chancengleichheit@heidelberg.de

Zentrale ESF-Plus-Projektaufrufe 2025

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat am 29. Mai 2024 im Rahmen des Programms ESF plus 2021 – 2027 seinen Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Förderbereich Arbeit und Soziales in Priorität B „Soziale Innovation“ gestartet.

Eine Antragstellung für Projekte zur Sozialen Innovation ist ab dem 10. Juni 2024 über das elektronische Antragsformular ELAN bis zum 31. Juli 2024 möglich.

Nähere Informationen finden Sie auf der ESF-Webseite https://www.esf-bw.de/esf/esfplus/sm/projektaufrufe/ veröffentlicht. Hier finden Sie den Förderaufruf Soziale Innovation für das Förderjahr 2025 für Träger und Interessierte (281 KB).

Informationsveranstaltung zur Ausschreibung „Soziale Innovation“

Die Verwaltungsbehörde veranstaltet in Kooperation mit EPM+ „ESF Plus-Projekte managen“ eine Infoveranstaltung zur Ausschreibung „Soziale Innovation“. Diese findet am Dienstag, 11. Juni 2024, von 14 bis 16 Uhr online statt. Informationen finden Sie auf der Schulungsseite von EPM+. Die Teilnahme ist ausschließlich nach persönlicher Anmeldung möglich. Anmeldefrist ist der 10. Juni 2024, 12 Uhr.

EPM — ESF-Projekte managen - Erfolg sichern

Ziele des Projekts "EPM – ESF-Projekte managen – Erfolge sichern" sind die Professionalisierung der ESF-Träger auf verschiedenen Ebenen, die fehlerfreie Erledigung von bestimmten Teilanforderungen des ESF auf der operativen Ebene und die Sensibilisierung möglichst vieler Trägerinnen und Träger bezüglich effizienten ESF-Projektmanagements.

Weitergehende Informationen und Hinweise auf aktuelle Schulungsangebote erhalten Sie unter www.esf-epm.de.

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