Für neue personenabhängige Müllgebühr: Grundstückseigentümer erhalten Fragebögen

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erhalten zeitnah einen Fragebogen von der Stadt Heidelberg. Der Grund: Im Juli 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg beschlossen, dass die Jahresgebühr für Abfallentsorgung künftig nach der Anzahl der Personen auf einem Grundstück berechnet wird. Diese Änderung ermöglicht eine stabile Gebührenstruktur. Die Haushalte profitieren damit zukünftig von weniger schwankenden Gebühren und besser planbaren Kosten. Bisher richtete sich die Gebühr nach dem Volumen des Restabfallbehälters.

Rückmeldung aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer notwendig

Die Ermittlung der Personenanzahl auf einem Grundstück erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bürger- und Ordnungsamt. Die Daten werden taggenau erhoben und ausgetauscht, dabei wird der Datenschutz eingehalten. Eigentümerinnen, Eigentümer und Hausverwaltungen müssen die korrekte Personenzahl überprüfen und bei Bedarf An- oder Abmeldungen im Bürgeramt vornehmen. Dies kann einfach über das Allgemeine Kontaktformular zu Meldeangelegenheiten erfolgen. Weitere Informationen gibt es online unter www.heidelberg.de > Service > Wohnen und Umziehen: Allgemeines Kontaktformular zu Meldeangelegenheiten.

Was ist mit den Gewerbebetrieben vor Ort?

Für die korrekte Berechnung der personenbezogenen Jahresgebühr ist wichtig, ob die Restabfallbehälter auch von Gewerbebetrieben genutzt werden. Deshalb liegt dem Anschreiben ein Fragebogen bei, der bis zum 28. Juni 2024 zurückgeschickt werden soll. Noch einfacher ist die Rückmeldung über ein Online-Formular auf www.heidelberg.de/abfallgebuehren-neu. Der Fragebogen kann auch per E-Mail an jahresgebuehr-abfallwirtschaft@heidelberg.de, per Fax an 06221 58-29990 oder persönlich in einem Bürgeramt abgegeben werden.

Anpassung der Jahresgebühr für eine faire Kostenverteilung

Die aktuelle Jahresgebühr für die Müllentsorgung basiert auf dem Volumen des Restabfallbehälters. Diese Berechnungsgrundlage spiegelt jedoch nicht die tatsächlichen Kosten wider, die durch die Jahresgebühr abgedeckt werden. In den kommenden Jahren wird das Restabfallvolumen pro Einwohnerin und Einwohner in Heidelberg weiter sinken. Das würde automatisch zu regelmäßigen Gebührenerhöhungen führen.

Um diese Folgen zu vermeiden, muss die Berechnungsgrundlage der Jahresgebühr geändert werden. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine neue Jahresgebühr einzuführen, die von der Anzahl der Personen auf einem Grundstück abhängt. Die Gebühr wird also nach der Anzahl der dort gemeldeten Personen berechnet. Die Auswahlmöglichkeiten bei den Restabfallbehälter-Serviceleistungen bleiben davon unberührt.

Hintergrund: Jahresgebühr und Leistungsgebühr - Was ist darunter zu verstehen?

Die Jahresgebühr umfasst alle abfallwirtschaftlichen Leistungen, für die keine gesonderte Gebühr erhoben wird (unter anderem Sammlung von Bio- und Papierabfällen, Sperrgut, Betrieb von fünf Recyclinghöfen, Abfallberatung). Sie berechnet sich bisher auf Grundlage der Größe der jeweiligen Restabfallbehälter. Die Leistungsgebühr errechnet sich anhand des Entsorgungsrhythmus und der gewählten Serviceart (Teil- oder Vollservice inklusive Komfortstufen).

Weitere Informationen findet man unter www.heidelberg.de/abfallgebuehren-neu.