Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Was ist das Projekt „Freie Gehwege“?
Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt. Die Stadt Heidelberg hat es bislang auf einigen Gehwegen geduldet, sofern für Zu Fuß Gehende eine Restgehwegbreite von einem Meter nicht unterschritten wurde. In der Realität sind die Gehwege aber oft nicht mehr nutzbar. Die Barrierefreiheit und generell die Fußverkehrssicherheit sind so nicht gegeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Verkehrsministerium des Landes fordern alle Städte auf, die Straßenverkehrsordnung konsequent durchzusetzen.
Außerdem gibt es viele Beschwerden aus der Bevölkerung. All dies spricht dafür, die bisher übliche Tolerierung zugunsten einer rechtsverbindlichen Regelung aufzugeben.
Seit 1. März 2022 konnte das Amt für Mobilität eine Personalstelle besetzen, die das Thema „Freie Gehwege“ konzeptionell angeht. In einer ersten Informationsvorlage wurde die geplante Sensibilisierungskampagne beim Projekt „Freie Gehwege“ erläutert.
In Phase 1 des Projektes geht es um Sofortmaßnahmen an kritische Stellen, bei denen vor allem die Schulwegsicherheit beeinträchtigt ist. In Phase 2 des Projektes wird die Stadtverwaltung ein stadtweites Konzepterstellen, um in ganz Heidelberg freie Gehwege zu schaffen. Konkret geht es um:
- Datenanalyse zur Parkraumverfügbarkeit und dessen Nutzung
- Analyse von Handlungsschwerpunkten für Sofortmaßnahmen
- Aktionen, Beteiligungsverfahren, Informationen
- Erarbeitung eines stadtweiten Umsetzungsprogramms
Wozu ist der Gehweg da?
Die Straßenverkehrsordnung regelt sehr eindeutig, welche Funktion der Gehweg hat. So müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen und Begleitpersonen dürfen den Gehweg ebenfalls befahren (§2). Ebenso müssen Rollstühle, Kinderwagen, Roller, Inline-Skates und natürlich Zu Fuß Gehende den Gehweg benutzen (§24, §25). Kinder dürfen nur auf dem Gehweg spielen (§31), außer es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Geschäfte dürfen nur auf dem Gehweg werben (§33).
Und das sind nur die rechtlichen Funktionen. Vereinfacht gesagt, ermöglichen Gehwege einen sicheren Begegnungsraum für Menschen die zu Fuß, mit Rollator und Rollstuhl unterwegs sind. Ob für den Spaziergang, den Transport von großen Gegenständen und als Übergang vom Zuhause zu einem anderen Verkehrsmittel: Gehwege sind für alle da und sollten nicht durch parkende Fahrzeuge zweckentfremdet werden.
Gehwegparken: Was steht dazu im Gesetz?
Gehwegparken ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten. Dort heißt es, Kraftfahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen (§2). Dies gilt unabhängig davon, ob das Kraftfahrzeug vollständig auf dem Gehweg oder nur mit einer Fahrzeugseite dort abgestellt ist – beides ist prinzipiell nicht erlaubt. Nur dort, wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht ist, darf unter Berücksichtigung der StVO auf dem Gehweg geparkt werden. Dasselbe gilt dort, wo das sogenannte Verkehrszeichen 315 steht.
Doch auch an Stellen, an denen Gehwegparken erlaubt ist, gilt, dass noch eine gewisse Breite des Weges für Zu Fuß Gehende und Rollstuhlfahrende zur Verfügung stehen muss. Das Land Baden-Württemberg hat diese Breite auf 1,50 Meter (einschließlich Sicherheitsraum) festgesetzt. Die Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen fordern aber grundsätzlich 2,50 Meter breite Gehwege. Das Projekt „Freie Gehwege“ strebt deshalb an, dass Gehwegparken vollständig aufzulösen, wenn der freie Gehweg nicht mindestens 2,50 Meter breit ist.
Warum werden Halte- oder Parkverbote aufgestellt?
Das Halten und Parken wird in der Straßenverkehrsordnung im Paragraph §12 geregelt. Zum einen muss zwischen Halten und Parken unterschieden werden: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt“.
Das Halten auf der Fahrbahn ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Das Parken auf der Fahrbahn ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten […] wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, vor Bordsteinabsenkungen.
Die Regelwerke der Verkehrsplanung sehen als Mindestfahrbahnbreite 3,05 Meter vor. Das sind 2,55 Meter für die maximale Fahrzeugbreite und 50 cm als Sicherheitsraum um das Fahrzeug. Daraus folgt: Da ein Längsparkstand mindestens 2 Meter breit ist, ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn erst ab 5,05 Metern möglich.
Eigentlich ist die Einrichtung von Halte- und Parkverboten nicht zwingend notwendig, sie verdeutlichen Verbote nur in unklaren Situationen. Beispielsweise muss in einer Straße mit Busverkehr eine größere Fahrbahnbreite freigehalten werden, als in einer Wohnstraße. Da dies nicht direkt ersichtlich ist, wird die Regelung durch ein Halteverbot verdeutlicht. Im Falle von Gehwegparken sind aber häufig Fahrbahnen mit knappen 5 Meter (Rest-)Fläche vorzufinden. Da die Mindestmaße aber nicht reichen, weisen die Halteverbotsschilder explizit darauf hin, dass hier Halten verboten ist. Denn im Falle eines Notfalls muss die Fahrbahn für den Rettungsdienst frei sein. Und auch kurzzeitiges Halten auf dem Gehweg stellt eine Ordnungswidrigkeit her. Wenn es also nicht möglich ist zu Parken, ist es meistens auch nicht möglich zu Halten.
Warum wird Gehwegparken nun in Heidelberg verboten?
Das Verbot galt schon immer. Die Stadt hat als Kommune keine Rechtsgrundlage, diese Regelung zu ändern. Es ist also nicht zutreffend, dass die Stadt das Gehwegparken „verbieten möchte“. Die Stadtverwaltung war in der Vergangenheit kulant bei der Ahndung illegalen Gehwegparkens. Dies hat in vielen Fällen zu Situationen geführt, die im Sinne der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit nicht hinnehmbar sind. Deshalb besteht nun hoher Handlungsbedarf.
Grundsätzlich gilt aber auch: Bei der Verfolgung von Falschparkenden auf Gehwegen gibt es einen Ermessensspielraum nach§ 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG). Es wird nach Einzelfall/aktueller Situation/örtlicher Beschaffenheit entschieden, ob eine Verwarnung ausgesprochen wird oder nicht.
Was passiert als nächstes?
Die Stadtverwaltung analysiert, in welchen Straßen auf dem Gehweg geparkt wird und entwickelt ein stadtweites Konzept für freie Gehwege in Heidelberg. Das Konzept soll außerdem eine Gesamtstrategie zur Umverteilung des öffentlichen Raums im Blick haben. Das bedeutet nicht nur, das illegale Parken zu unterbinden, sondern auch, die Alternativen zur privaten Autonutzung attraktiver zu gestalten (zum Beispiel Carsharing-Angebote, Fahrrad-Abstellanlagen, Fahrradleihstationen, ÖPNV-Angebot). Zudem werden im Frühsommer 2023 fünf Straßen in Heidelberg durch Sofortmaßnahmen umgestaltet.
Wie hoch sind die Bußgelder?
Wer auf dem Gehweg parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 bis 70 Euro und einem Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg rechnen.
Im Falle einer Behinderung kann das Fahrzeug zudem abgeschleppt werden. Dabei fallen zusätzliche Kosten für das Abschleppen an, die beim Abholen des Fahrzeugs bezahlt werden.
Grundsätzlich gilt: Bei der Verfolgung von Falschparkenden auf Gehwegen wird im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nach § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) und auf den Einzelfall/aktuelle Situation/örtliche Beschaffenheit entschieden, ob eine Verwarnung ausgesprochen wird oder nicht.
Was bedeutet „sichere Schulwege“?
Von 2016 bis 2022 wurde in allen Heidelberger Stadtteilen ein Sicherheitsaudit auf den Kinderwegen und umliegenden Straßen durchgeführt. Dabei wurden über 2000 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Fußverkehr gemeldet. Diese werden seitdem schrittweise durch die Stadt Heidelberg bearbeitet und im Straßenraum umgesetzt siehe auch den Anliegen-Melder anliegen.heidelberg.de.
Die Ergebnisse des Sicherheitsaudits für Schulwege zum Schutz von Kindern sind die Basis für die Auswahl der ersten fünf Straßen, in denen die Stadt Sofortmaßnahmen ergreift.
Weitere Informationen zum Sicherheitsaudit für Sichere Schulwege sind hier zu finden.
Wo soll ich denn sonst parken?
Der Wunsch nach kostenlosen Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum ist verständlich. Er darf jedoch nicht die Zufußgehenden beeinträchtigen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Raum. Hinzu kommt: Öffentliche Parkhäuser haben oft Leerstände, Hinterhöfe und private Garagen stehen leer oder werden anderweitig genutzt. Immer wieder werden Gehwege auch dort zugestellt, wo eigentlich legales Parken am Fahrbahnrand oder in den Nachbarstraßen möglich wäre.
Häufig wird der Wunsch nach Quartiersparkgaragen geäußert. Eine Anfrage dazu wurde in der Gemeinderatsitzung am 17.05.2023 („Parksituation in der Danziger Straße“) beantwortet:
„Die Machbarkeitsuntersuchung zur Einrichtung von Quartiersgaragen […] ist zeitlich und finanziell sehr aufwändig. Um die städtischen Ressourcen optimal zu nutzen, möchten wir die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung abwarten. Aufgrund der stadtweiten Problematik des Gehwegparkens möchten wir daher – aufbauend auf die Grundlagenermittlung – großräumige Lösungen erarbeiten und punktuelle Maßnahmen vermeiden.
Wirtschaftlich werden Quartiersgaragen im Regelfall nur dann gut angenommen, wenn das Parken im öffentlichen Raum im Gegenzug abgeschafft wird, da ein Quartiersgaragenplatz mit hohen Kosten und Zeitbedarfen (Fußweg) verbunden sind. Das Land Baden-Württemberg verweist darauf in seinem Hinweispapier „Ruhender Verkehr“ (2019): Für eine Parkpalette werden 4.000–10.000 Euro pro Stellplatz berechnet, in einem Parkhaus sind es 10.000-15.000 Euro. Entsprechend hoch müsste eine monatliche Parkgebühr angesetzt werden, damit sich das Parkdeck im Laufe der Jahre amortisiert.“
Wann kommt eine Parkraumbewirtschaftung und was wird das Parken dann kosten?
In einigen Stadtteilen gibt es bereits eine Parkraumbewirtschaftung. Die Stadt prüft derzeit eine Ausweitung der Bewirtschaftung auf weitere Bereiche. Eine Arbeitsgruppe von Gemeinderäten und Verwaltungsbeschäftigten diskutiert die Frage einer Ausweitung und anderen Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum, bevor ein Vorschlag dem Gemeinderat vorgelegt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Was kann ich tun, wenn auf dem Gehweg vor meiner Tür geparkt wird?
Die Stadt Heidelberg ist sich der Vielzahl an Straßen, in denen Gehwegparken stattfindet, bewusst. Das Projekt Freie Gehwege ist Ausdruck des städtischen Ziels, das Gehwegparken aufzulösen. Daher ist ein Hinweis von Bürgerinnen und Bürgern an das Amt für Mobilität nicht notwendig.
Es besteht aber die Möglichkeit, im Falle einer Behinderung - also eines nicht nutzbaren Gehwegs durch Gehwegparken - eine Privatanzeige zu stellen. Diese Anzeigen werden genauso von der Verwaltung behandelt, wie wenn die Polizei oder der Gemeindevollzugsdienst diese melden.
Unter „Anzeige einer Ordnungswidrigkeit“ finden Sie hier das entsprechende Formular.
Was ist mit Barrierefreiheit auf Gehwegen?
Barrierefreiheit soll möglichst auf allen Gehwegen im Stadtgebiet erreicht werden. Beim Neubau oder grundlegender Sanierung wird in der Planung auf Barrierefreiheit geachtet.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Kommunalen Behindertenbeauftragten.
Was ist mit anderen Hindernissen auf Gehwegen? (E-Scooter, Mülltonne …)
Das Projekt „Freie Gehwege“ bearbeitet das Thema Gehwegparken. Andere Behinderungen auf Gehwegen fallen in unterschiedliche Zuständigkeiten.
Verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller sindbitte bei den jeweiligen Anbietenden zu melden beziehungsweise über eine eigens eingerichtete Melde-Plattform. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Werden Mülltonnen dauerhaft auf Gehwegen abgestellt, ist die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg zu kontaktieren.
Wachsen Hecken, Büsche oder anderes auf den Gehweg und behindern das Durchkommen? Der Regiebetrieb Gartenbau des Landschafts- und Forstamts kümmert sich um den Grünschnitt im öffentlichen Raum.