Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an die Energieberatungs-Hotline: 06221 58 18141 Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.
Seit dem 1. Januar 2021 fördert die Stadt Heidelberg mit dem Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" auch die Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen. Mit der Änderung des Förderprogramms zum 1. September 2022 kommt nun auch die Förderung von Steckersolargeräten dazu sowie die Sanierung von Asbestdächern bzw. die Instandsetzung der Dachstatik bei Nichtwohngebäuden, bei denen im Anschluss eine Photovoltaikanlage installiert wird.
Wichtig: Für alle Anträge in diesem Förderbaustein gilt: Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen bzw. Bestellungen der Materialien dürfen erst nach Zuschussbewilligung erteilt werden.
Hinweis zum Denkmalschutz
Steckersolargeräte, die an einem straßenseitigen Balkon (Einzeldenkmal und/oder Gebäude in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage) angebracht werden sollen, führen in aller Regel zu einer sehr erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes, die nicht genehmigt werden kann.
Gefördert werden netzgebundene Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude. Nicht gefördert werden Batteriespeicher. Wallboxen sind ggf. im Rahmen unseres Förderprogramms "Umweltfreundlich mobil" förderfähig.
Anlagentyp
Förderbare Nennleistung in kWp
Fördersatz
Photovoltaikanlage auf Dachflächen
bis 100
100 Euro/kWp
Aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen* oder über Parkplatzflächen
Gefördert werden steckerfertige Stromerzeugungsgeräte (auch bekannt als Balkonmodule oder Balkonkraftwerk). Dabei darf die Wechselrichterleistung 800 Watt nicht überschreiten und pro Verrechnungszähler nur diese maximale Wechselrichterleistung installiert werden.
Die Förderhöhe beträgt 50% der Kosten für die Module, Wechselrichter und das Montagematerial, maximal jedoch 200 Euro. Für Heidelberg-Pass(+)-Inhaber*innen werden die vollen förderfähigen Kosten (maximal 400 Euro) abzüglich eines Eigenanteils von 50 Euro übernommen.
Zusätzlich gibt es eine Förderung von 50% der Kosten für die Installation des Geräts oder einer dafür benötigten außenliegenden Steckdose, wenn diese Tätigkeiten durch einen Fachbetrieb ausgeführt würden. Die maximale Förderung beträgt 100 Euro, für Heidelberg-Pass(+)-Inhaber*innen werden die vollen Kosten bis zu 200 Euro übernommen.
Asbest- und/oder Dachstatik Sanierung
Diese Maßnahme ist nur in Kombination mit einer anschließenden Installation einer Photovoltaikanlage förderfähig. Gefördert werden Nichtwohngebäude, welche nicht in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fallen und damit auch nicht durch unseren Förderbaustein „Sanierungsmaßnahmen im Bestand“ förderfähig wären.
Zusätzlich zur Förderung für die Photovoltaikanlage, die im Nachgang installiert wird, wird die Sanierungsmaßnahme zur Asbest-Beseitigung und/oder für die Dachstatik-Ertüchtigung mit einem Fördersatz von 300 Euro pro Kilowatt anschließend installierter Photovoltaik-Anlagenleistung bezuschusst. Der Zuschuss ist auf maximal 50% der Sanierungskosten begrenzt.
Bitte nutzen Sie aus Gründen der Ressourcenschonung und für eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags die digitale Antragstellung. Hierfür steht Ihnen unsere Online-Formulare zu Verfügung:
Anträge und Verwendungsnachweise in Papierform senden Sie bitte per Post an die Mitarbeiter/innen der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramtes. Die Postadresse ist auf dem jeweiligen Formular hinterlegt.
Antragsformulare
Jedem Antrag muss immer das Antragsformular sowie die jeweilige Anlage mit Details zur Maßnahme beigelegt werden. Weitere benötigte Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt unter "Weitere benötigte Unterlagen".
*Diese Maßnahme kann aus verfahrenstechnischen Gründen nur noch über das Online-Formular beantragt werden.
Weitere benötigte Unterlagen
Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude Dokumente zum ANTRAG
Kopie/Scan vom Angebot einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
Das Angebot enthält genaue Angaben zu Hersteller, sowie Art und Typ der PV-Module, und Nennleistung
Aktuelle Fotos des Installationsorts oder eine Planungsskizze, von der erkenntlich wird, wo wie viele Module installiert werden
Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
Optional: Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind
Alle benötigten Unterlagen, insbesondere auch was Sie für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung brauchen, finden Sie auch auf der Checkliste "Photovoltaikanlage" (120 KB).
Steckersolargerät Dokumente zum ANTRAG
Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
Optional: Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind
Optional: Kopie/Scan Ihres Heidelberg-Passes/Heidelberg-Passes+, wenn Sie diesen besitzen und die höhere Förderung in Anspruch nehmen wollen
Optional: Nachweis über getrennte Stromzähler, wenn an der gleichen Adresse mehrerer Geräte gleichzeitig beantragt werden
Alle benötigten Unterlagen, insbesondere auch was Sie für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung brauchen, finden Sie auch auf der Checkliste "Balkonmodul" (119 KB).
Asbestdach- und/oder Dachstatik-Sanierung Dokumente zum ANTRAG
Kopie/Scan vom Angebot einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
Aktuelle Fotos der betroffenen Bauteile
Optional: Einverständniserklärung des Eigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern der Mieter des Gebäude sind
Optional: Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind
Alle benötigten Unterlagen, insbesondere auch was Sie für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung brauchen, finden Sie auch auf der Checkliste "Asbestdach + Dachstatik" (115 KB).
Häufige Fragen und Antworten zu Steckersolargeräten
Stand: 23. Mai 2024
Was ist ein Steckersolargerät und wie funktioniert es?
Für Steckersolargeräte gibt es verschiedene Bezeichnungen: Stecker-PV, Balkonmodul, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage, PV Plug & Play. Gemeint sind in der Regel 1 bis 2 Photovoltaikmodule, die mit einem Wechselrichter direkt über die Steckdose Strom in den Stromkreislauf einspeisen, der dort in der Regel direkt wieder verbraucht wird. Im technischen Sinn handelt es sich um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.
Muss der Antrag gestellt sein, bevor das Gerät bestellt wird?
Ja. Wie bei allen unserer Fördermaßnahmen müssen Sie erst den Antrag stellen und dürfen die Maßnahme umsetzen, wenn Sie die Bewilligung erhalten. Ab dem 1. März 2024 wird dies durch unser vereinfachtes Antragsverfahren noch schneller gehen als vorher, die Bewilligung erhalten Sie digital per E-Mail.
Welche Voraussetzungen gibt es, um die Förderung zu erhalten?
Die eingesetzten Wechselrichter müssen die Norm VDE-AR-N 4105 einhalten. Wir empfehlen außerdem, ein Steckersolargerät entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zu verwenden, beispielsweise unter Beachtung der VDE-Vornormen oder des DGS-Sicherheitsstandards (UV-beständige und spritzwassergeschützte Elektroinstallation, niemals Mehrfachsteckdosen verwenden).
Pro Stromkreis, das heißt pro Verrechnungszähler des Energieversorgers, darf die Summe der Wechselrichter eine gesamte Anschlussleistung von 800 Watt nicht überschreiten. Bei mehreren Anträgen zu Steckersolargeräten an der gleichen Adresse mit einer Wechselrichter-Anschlussleistung von mehr als 800 Watt muss nachgewiesen werden, dass diese in unterschiedlichen Stromkreisen betrieben werden, z.B. durch Fotos der Stromzähler oder Kopien der Stromrechnungen.
Was wird gefördert, was nicht?
Gefördert werden gemäß der Förderrichtlinie nur steckerfertige Stromerzeugungsgeräte nach DE-Niederspannungsrichtlinie, also Steckersolargeräte die über einen Stecker an das Stromnetz angeschlossen sind. Solarmodule, die ausschließlich mit einer Batterie im Inselbetrieb (z.B. in der Kleingartenanlage) betrieben werden, sind nicht förderfähig.
Sollten Sie ein Komplettpaket mit Netzanschluss und Batterie bestellen wollen, so muss die Batterie als separater Rechnungspunkt gelistet sein, da diese nicht zu den förderfähigen Kosten zählt.
Steckersolargerät
Installation des Steckersolargeräts durch Fachbetrieb
Die Stadt Heidelberg darf keine Empfehlungen für Hersteller und Anbieter aussprechen. Allerdings bietet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) auf Ihrer Projektseite „PVplug“ eine Marktübersicht mit Einschätzungen, ob diese den DGS-Sicherheitsstandard einhalten oder nicht: https://www.pvplug.de/marktuebersicht/ Außerdem bieten zahlreiche Innungsbetriebe der Elektroinnung Heidelberg Balkonmodule an.
Wie melde ich mein Steckersolargerät an?
Ein Steckersolargerät muss inzwischen nur noch im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Da auch ein Steckersolargerät formal eine netzgekoppelte PV-Anlage ist, sind die Anmeldungen gefordert. Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen.
Bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister ist wichtig, dass Sie nicht nur sich selbst als Anlagenbetreiber registrieren, sondern auch die Anlage. Das Marktstammdatenregister bietet online eine Registrierungshilfe an. Außerdem finden Sie hier Anleitungen die man an die Registrierungsbestätigung kommt, die für den Verwendungsnachweis Ihres Förderantrags gefordert wird.
Darf ich auch ein Steckersolargerät mit einem 800 Watt Wechselrichter bestellen?
Die gesetzliche Definition, die 800 Watt Ausgangsleistung am Wechselrichter noch als Steckersolar-Gerät zulässt, ist aus technischer Sicht nicht ausschlaggebend dafür, was in der Praxis gemacht werden darf.
Die aktuell gültige elektrotechnische Normung (Anwendungsregel VDE AR-N 4105) sieht nur für Geräte bis 600 Watt eine Vereinfachung der Anmeldung beim Netzbetreiber (ohne Elektrofachkraft) vor. Da diese Anmeldung nicht mehr notwendig ist, gibt es keine klare normative Vorgabe der Leistungsgrenze mehr. Die Bundesnetzagentur und auch die meisten Netzbetreiber orientieren sich derzeit an der Leistungsgrenze aus dem Gesetz: 800 Watt am Wechselrichterausgang.
Der für die Normung zuständige Verband (VDE) teilt inzwischen online mit, dass mit der Gesetzesänderung Anlagen nun mit 800 Watt (genauer: 800 VA Scheinleistung) einspeisen können. Trotzdem steht weiterhin eine genaue Festlegung in der Norm aus.