Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an:

Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Kompetenzzentrum Förderung
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 5 82 51 30
Fax (0 62 21) 5 84 62 59 15


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Bei Fragen zur technischen Prüfung und den technischen Richtlinien wenden Sie sich bitte an:
 

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Energie und Klimaschutz
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 81 61
Mo-Do 8:00-15:00 Uhr; Fr 8:00-12:00 Uhr

Für allgemeine Förderberatung wenden Sie sich an die Energieberatungs-Hotline: 06221 58 18141
Die Hotline kann Ihnen keine Auskunft zu Ihrem Antrag geben, da sie nicht in das städtische Förderprogramm involviert ist.

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Förderbaustein

Nachhaltiger Neubau und Nachverdichtung

Das Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" fördert schon seit längerem den Neubau von Wohnhäusern im hocheffizienten Passivhaus-Standard. Besonders im Neubau ist es wichtig, auf eine möglichst energiesparende Bauweise zu achten, um so wenig wie möglich zum Klimawandel beizutragen.

Im Rahmen dieses Förderbausteins werden zwei Maßnahmen im Neubau besonders gefördert: Einerseits der Neubau von Passivhäusern, andererseits das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen - sowohl in der Gebäudekonstruktion als auch bei der Dämmung.

Neben dem Neubau wird auch die Nachverdichtung im städtischen Raum durch An- und Aufbauten gefördert, sofern diese die Anforderungen der Fördertatbestände erfüllen.

Hinweise

Im Gegensatz zur Gesamtsanierung werden über diesen Förderbaustein nur Wohngebäude gefördert.

In Kombination mit einer Maßnahme aus diesem Förderbaustein kann außerdem eine Maßnahme aus dem Förderbaustein "Gebäudebrüter und Fledermäuse" beantragt werden. Denken Sie beim Neubau auch den Artenschutz an Gebäuden mit.

Neubau Passivhaus

Gefördert wird der Neubau von Passivhäusern der Klassen "Classic" und "Plus". Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich, sofern ebenfalls die von der BEG WG geförderten Effizienzklassen erreicht werden.
Die Fördersätze betragen wie folgt:

Passivhaus-Klasse Fördersatz
Passivhaus "Classic" 50 Euro pro Quadratmetermaximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
Passivhaus "Plus" 10 Euro pro Quadratmetermaximal 10.000 Euro pro Wohneinheit

Gefördert und verpflichtend für die Förderung des Neubaus Passivhaus ist außerdem eine zertifizierte Passivhausplanung. Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist zulässig und wird empfohlen.
Die Fördersätze betragen wie folgt:

Gebäudetyp Fördersatz Maximale Förderhöhe
Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus 10% der Kosten 1.000 Euro
Eigentumswohnung (bei drei oder mehr Wohneinheiten im Gebäude) 400 Euro
Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten 400 Euro je Wohneinheit,bis 4.000 Euro je Gesamtobjekt

Neubau mit nachwachsenden Rohstoffen

Gefördert wird der Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Neubau in und an der Gebäudehülle in folgender Höhe:

Maßnahme Fördersatz
Einsatz von Vollholz oder Holzwerkstoffen in der Gebäudekonstruktion 20 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche
Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (Flachs, Hanf, Holz, Jute, Schafwolle, Schilfrohr, Seegras, Stroh) 20 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche

Antragsformulare

Weitere benötigte Unterlagen

Passivhaus + Passivhaus-Planung
Dokumente zum ANTRAG

  • Kopie/Scan vom Angebot einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
  • Kopie/Scan vom Angebot der zertifizierten Passivhaus-Planerin / des zertifizierten Passivhaus-Planers mit Beschreibung der Tätigkeiten
  • Baugenehmigung
  • Optional: Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind
  • Passivhaus-Dokumente / PHPP
    • Passivhausnachweis-Deckblatt, unterschrieben von einer zertifizierten Passivhaus-Planerin / einem zertifizierten Passivhausplaner
    • PHPP Berechnung in der aktuell Version (Excel-Datei)
    • Wohnflächenberechnung je Wohneinheit (Ohne Balkone, Terrasse, unbeheizte Flächen) (Excel-Datei)
    • Berechnung der Energiebezugsfläche (Definition nach PHPP Handbuch)
    • Berechnung des Nettoluftvolumens
    • Skizzen/Erläuterungen zur Ausführung der Wärmebrücken
    • Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Lageplan
    • Beschreibung der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung)
    • Beschreibung des Luftdichtigkeitskonzeptes
    • Baubeschreibung der Gebäudehülle (Bilanzierungsgrenze beheizte Hülle)

Alle benötigten Unterlagen, insbesondere auch was Sie für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung brauchen, finden Sie auch auf der Checkliste "Passivhaus + Passivhaus-Planung" (127 KB).

Neubau mit nachwachsenden Rohstoffen
Dokumente zum ANTRAG

  • Kopie/Scan vom Angebot einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architektur-/Ingenieurbüros
  • Das Angebot enthält Nachweise der Zertifikate der eingesetzten nachwachsenden Rohstoffe, ansonsten werden diese separat beigefügt.
  • Baugenehmigung
  • Optional: Vollmacht/Verwaltervertrag, wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern Verwalter/Beauftragter des Gebäude sind

Alle benötigten Unterlagen, insbesondere auch was Sie für den Verwendungsnachweis nach Umsetzung brauchen, finden Sie auch auf der Checkliste "Neubau mit nachwachsenden Rohstoffen" (116 KB).

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